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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/1015/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Dritten Marburger Aktionsplan für die EU-Charta am 21. Oktober 2022 (VO/0916/2022), sollen im Baugebiet am Oberen Rotenberg mehrere Wohnungen für gemeinschaftliches Wohnen von alleinerziehenden Menschen als Einheit, zum Beispiel eine Etage mit mindestens 6 Wohnungen, eingeplant und umgesetzt werden. Hierfür sind zusätzlich gemeinschaftlich genutzte Räume vorzusehen.

Es soll geprüft werden, ob über gemeinschaftliche Räume hinaus sozialpädagogische Strukturen zur Begleitung und Unterstützung von alleinerziehenden Menschen und anderen Gruppen im neuen Wohnquartier etabliert werden sollen.

Hierfür soll in Zusammenarbeit von der Fachstelle gemeinschaftliches Wohnen und dem Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Anti-Diskriminierung eine Konzeption entwickelt werden, die mögliche Ansätze zur Erfassung von Bedarfen der Zielgruppe beinhaltet und verschiedene/flexible Umsetzungsstrukturen enthält.

Durch eine gemeinsame Vorgehensweise mit der GeWoBau soll darauf hingewirkt werden, dieses Vorhaben in die Planungen für den Oberen Rotenberg einzubeziehen und insbesondere bei der Gestaltung der Wohneinheiten auf dieser Etage darauf zu achten, dass die Grundrisse geeignet für das Zusammenleben mehrerer Erwachsener mit Kindern und für gemeinschaftliches Zusammenleben sind. Dies soll in allen Schritten der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden, zum Beispiel indem Erfahrungen zur Architektur gemeinschaftlichen Wohnens einbezogen werden.

Auch im geplanten Marburger Konzeptverfahren sollen diese Punkte bei der Auswahl der Wohnprojekte Berücksichtigung finden.

Da für eine soziale Miete, eine klimaschonende und klimaneutrale Bauweise eine öffentliche Förderung durch Bund und Land unabdingbar ist, sind die technischen Anforderungen der hessischen Wohnungsbauförderung zwingend zu beachten.

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Sachverhalt

Für den Oberen Rotenberg hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2020 beschlossen, das Marburger Konzeptverfahren für Gemeinschaftliches Wohnen zu entwickeln (VO/7647/2020). Alleinerziehende Menschen sind dort als eine Zielgruppe genannt, die von Nachbarschaftshilfe und gegenseitiger Unterstützung in gemeinschaftlichen Wohnformen profitieren. Gleichzeitig können die Lebensumstände und damit einhergehende begrenzte (Zeit-)Ressourcen von alleinerziehenden Menschen es erschweren, dass sie sich längerfristig an der Konzeptentwicklung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten engagieren, die schließlich bei einem Konzeptverfahren eingereicht werden könnten. Zugänge zu gemeinschaftlichen Wohnformen für alleinerziehende Menschen könnten über ein entsprechendes Angebot trotzdem geschaffen werden.

18 % der Haushalte, die bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft in den vergangenen 7 Jahren einzogen, sind alleinerziehende Haushalte. Paare mit Kindern halten einen Anteil von 23%. Der Anteil der Haushalte, die Kosten der Unterkunft erhalten, liegt bei 50 % bzw. 44 %. Auf die Vermietung von alleinerziehenden Haushalten legt die GeWoBau viel Wert und setzt damit die Ziele des Wohnraumversorgungskonzeptes (2015) weiter um. Darin ist festgehalten, dass die Universitätsstadt Marburg den Zugang zum Wohnungsmarkt für benachteiligte Zielgruppen, u. a. alleinerziehende Menschen bei der Wohnungssuche, so erleichtern will, dass alle angemessenen Wohnraum finden/versorgt werden.

Auch das Ziel, gemeinschaftliches Wohnen zu fördern, ist Teil des Wohnraumversorgungskonzeptes. Wohnformen mit solidarischer oder kooperativer Ausrichtung, z. B. Projekte zum gemeinschaftlichen Wohnen, ermöglichen es, dass sich Menschen im Alltag und in besonderen Lebenslagen gegenseitig unterstützen und entlasten.

Entsprechend bieten neue Bauvorhaben die Möglichkeit, geeigneten Wohnraum für gemeinschaftliches Wohnen für alleinerziehende Menschen von vorneherein einzuplanen und schließlich bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Neubauprojekte der GeWoBau am Försterweg oder in der Magdeburger Straße (Wehrda) wurden bereits mit Gemeinschaftsräumen ausgestattet und wurden zum gemeinschaftlichen Wohnen angeboten. Für das Projekt Poitiersstraße hat sich ein Wohnprojekt gefunden.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Kooperation zwischen der Fachstelle gemeinschaftliches Wohnen, dem Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Anti-Diskriminierung und der GeWoBau.

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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