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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/1027/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Beitritt der Universitätsstadt Marburg als Gründungsmitglied zur Wirtschaftsförderungsgesellschaft Marburg-Biedenkopf mbH (WFG) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Bereits im Jahr 2019 wurde durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf die Wirtschaftsentwicklungs-gesellschaft Marburg-Biedenkopf in Form einer Unternehmergesellschaft (UG) gegründet. Ziel der Gesellschaft ist es, die Wirtschaftsförderung und den Wirtschaftsförderungsbeirat auf Kreisebene neu auszurichten und mit einer neuen, zentralen Struktur in Form einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) zukunftsfähig aufzustellen. Die UG hat zwischenzeitlich die notwendigen, intensiven Vorbereitungsschritte zur Gründung einer WFG erarbeitet und abgeschlossen. Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 beschlossen, dem Kreistag die Gründung der WFG zu empfehlen und diese in der Rechtsform einer GmbH zu führen. Diese Gesellschaftsform bietet die flexibelste und effizienteste Unternehmensführung, hat kurze Entscheidungswege und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ferner bietet eine GmbH die Möglichkeit einer breiten Beteiligung Dritter, die über die Gesellschafterversammlung maßgeblichen Einfluss auf die Aktivitäten der Gesellschaft nehmen können.

 

Die WFG soll nunmehr ab dem 01.01.2023 Aufgaben wahrnehmen, die dazu dienen, die Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu verbessern. Als wesentlich hervorzuheben sind hier:

 

  • Regionalmarketing

- Potentialentwicklung der Region

- Stärkung der regionalen Identität

- Schaffung/Verbesserung weicher Standortfaktoren

- Entwicklung, Steuerung und Förderung regionaler Entwicklungskonzepte

 

  • Fachkräftesicherung

- Entwicklung von Strategien zur Fachkräftesicherung

- Entwicklung von Kampagnen zur Wahrnehmung des Kreises als attraktivem Arbeitnehmer-standort

 

  • Gewerbeflächenkommunikation

- Erfassung der Gewerbestandorte und leerstehender Gewerbeflächen

- Erstellung einer Datenbank

- Platzierung freier Gewerbeflächen auf Plattformen

- Erste Ansprechpartnerin für Interessenten

 

  • Fördermanagement

- Steuerung kommunaler Förderprojekte

- Prüfung geeigneter Förder- und Zuwendungsprogramme

- Kontakt- und Austauschstelle für Fördergeberinnen und Fördergeber sowie –nehmerinnen und  -nehmer

- Akquise und Steuerung der Mittelverwendung

 

  • Unternehmenslotse (Behördenlotse)

- direkte Ansprechpartnerin für Unternehmen

- Aufnahme und Analyse eines Anliegens

- Ermittlung und Beteiligung des zuständigen Sachbearbeiters/der zuständigen Sachbearbeiterin in der jeweiligen Verwaltung

- Koordination des weiteren Vorgehens

 

Durch die Gründung der WFG in der Rechtsform der GmbH eröffnen sich bessere Möglichkeiten, damit der Landkreis, die Kommunen, Wirtschaftsverbände und Unternehmen schnell, direkt und unbürokratisch in den Dialog treten können. Daher sollen neben dem Landkreis auch die kreisangehörigen Kommunen sowie die Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und die Sparkasse Marburg-Biedenkopf als Gesellschafter gewonnen werden, wobei der Landkreis mit 50,524 % der Beteiligungsanteile beherrschenden Einfluss hat. Gerade für die Kommunen ist eine unmittelbare Beteiligung und ein direktes Mitspracherecht wichtig, sie sollen mit der WFG eine direkte Ansprechpartnerin und eine zentrale Organisationseinheit für alle Themen einer modernen Wirtschaftsförderung und -entwicklung haben. Die Bündelung der regionalen Kräfte soll die Wettbewerbsfähigkeit der Region deutlich stärken und alle künftigen Gesellschafter sollen zur Markenbildung für die Wirtschaftsregion Marburg-Biedenkopf beitragen können.

 

Folgende Kommunen haben bereits schriftlich mittels Absichtserklärung ihr Interesse an einer Beteiligung an der WFG bekundet:

 

 Gemeinde Angelburg (geplanter Anteil: 0,5 %)

 Gemeinde Bad Endbach (geplanter Anteil: 1,748 %)

 Gemeinde Breidenbach (geplanter Anteil: 1,248 %)

 Gemeinde Cölbe (geplanter Anteil: 1,248 %)

 Gemeinde Fronhausen (geplanter Anteil: 1,0 %)

 Gemeinde Lohra (geplanter Anteil: 1,0 %)

 Gemeinde Münchhausen (geplanter Anteil: 0,5 %)

 Gemeinde Steffenberg (geplanter Anteil: 1,0 %)

 Gemeinde Weimar (geplanter Anteil: 1,248 %)

 Gemeinde Wohratal (geplanter Anteil: 0,5 %)

 Stadt Amöneburg (geplanter Anteil: 1,0 %)

 Stadt Biedenkopf (geplanter Anteil: 3,0 %)

 Stadt Gladenbach (geplanter Anteil: 2,248 %)

 Stadt Kirchhain (geplanter Anteil: 3,0 %)

 Universitätsstadt Marburg (geplanter Anteil: 12,0 %)

 Stadt Neustadt (geplanter Anteil: 1,748 %)

 Stadt Rauschenberg (geplanter Anteil: 1,0 %)

 Stadt Stadtallendorf (geplanter Anteil: 4,0 %)

 Stadt Wetter (geplanter Anteil: 1,748 %)

 

 

 

 

 

Darüber hinaus hat sich auch der Verwaltungsrat der Sparkasse für einen Beitritt zur WFG ausgesprochen. Die Kreishandwerkerschaft Marburg sowie die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill streben ebenfalls einen Beitritt an. Konstruktive Gespräche (Stand Mitte Oktober 2022) werden noch mit der Industrie- und Handelskammer Marburg-Kassel und der Kreishandwerkerschaft Biedenkopf geführt, um auch diese Institutionen von einem Beitritt zu überzeugen.

 

Der Landkreis hält einen sogenannten „Ballonanteil“, den er später aufteilen kann, um so weiteren Kommunen einen Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen, die bisher, z. B. wegen aktuell durchgeführter Bürgermeisterwahlen, noch keine Absichtserklärung abgeben konnten. Ziel ist es, alle Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf als Gesellschafter der WFG zu gewinnen.

 

Die Finanzierung der Aufgaben der WFG erfolgt durch Bezuschussung durch den Landkreis. Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter ist nach dem Gesellschaftsvertragsentwurf ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist es auch gerechtfertigt, dass der Landkreis den beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt.

 

Über einen zu gründenden Beirat soll unternehmerischer und wirtschaftlicher Sachverstand aus den Kommunen des Landkreises in die Arbeit der WFG eingebunden werden. Die Gesellschafter können Mitglieder vorschlagen, die nach der Berufung durch die Gesellschafterversammlung im Beirat mitwirken können. Der Beirat fungiert als ehrenamtliches, beratendes Hilfsorgan der Gesellschaft zur Unterstützung der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung. Er soll als Diskussionsforum zur Anregung für neue Aktivitäten der Gesellschaft im Rahmen des Gesellschafts-zwecks und zur Unterstützung bei Entscheidungsfindungen dienen.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Geschäftsanteil 3.000 € (entspricht 12 % der Anteile)

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