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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0881/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

1. gemäß § 101 Abs. 3 HGO das vorgelegte Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2022 bis 2026 (Anlage 4) mit einem Volumen von 393.545.000 € zu beschließen;

 

2. den Stellenplan 2023 der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung (Anlage 5) auf 119,899 Beamtenstellen und 1.139,336 Beschäftigtenstellen nach TVÖD festzusetzen;

 

3. aufgrund der §§ 94 ff HGO die beigefügte Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg (Anlage 6) zu beschließen.

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Sachverhalt

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2022 bis 2026, der auf der Basis der mit dieser Vorlage gefassten Beschlüsse durch den Magistrat erstellt werden wird. Er wird dem Haushaltsplan 2023, der ebenfalls auf der Basis der mit dieser Vorlage zu fassenden Beschlüsse aufbereitet werden wird, beigefügt und damit der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

Für die Aktualisierung des Haushaltsplanentwurfs 2023 sind Änderungen eingetreten, die in den als Anlage 2 beigefügten Zusammenstellungen der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Annahme empfohlenen Anträge dokumentiert werden.

Der Ergebnishaushalt 2023 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 40,6 Mio. € ab. Die Investitionen des Finanzhaushalts 2023 belaufen sich auf rd. 84,4 Mio. €.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 ist entgegen der Planungen in der Entwurfsfassung des Haushalts 2023 nach den Vorgaben des Finanzplanungserlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und zu beschließen, da ausreichend liquide Mittel vorhanden sind.

 

Der Haushalt 2023 weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 40,6 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis mit einem Überschuss von 40,8 Mio. € ab. Für den Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis muss daher keine Inanspruchnahme der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erfolgen. Diese Rücklage beläuft sich zum 31.12.2022 planmäßig auf 327 Mio. €.

 

Für Investitionen des Finanzhaushalts ist eine Kreditaufnahme lediglich für langfristige Landesmittel geplant, wobei jedoch überwiegend zinsgünstige Kredite des Landes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass aufgrund der hohen Liquidität und aufgrund außerordentlicher Tilgung eine negative Nettoneuverschuldung erfolgt und somit ein Abbau von Schulden stattfinden kann.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 48,2 Mio. €.

 

Der Stellenplan weist für 2023 insgesamt 1.259,235 Stellen aus. Die Stelle FBL 1 verbleibt entgegen den zur 2. Lesung eingebrachten Änderungen in der Besoldungsgruppe A 16 HBesG. 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

1. Listen Einzelabstimmung

2. Angenommene Anträge

3. Abgelehnte Anträge

4. Investitionsprogramm 2022 - 2026

5. Stellenplan 2023

6. Haushaltssatzung

7. Ergebnishaushalt

8. Finanzhaushalt

9. Zusammenfassung FH Invest und Finanzierung

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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