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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/1098/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die langfristige Investitionsplanung bis 2030 orientiert sich an dem in der Anlage beigefügten Rahmeninvestitionsplan. Das Programm soll im Abstand von 2 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

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Sachverhalt

Die Verwendung der in den Jahren 2021 bis 2023 erwarteten Sondererträge bedarf einer über das vorgeschriebene Maß hinausgehenden langfristigen Finanzplanung. Entsprechend dient ein Investitionsprogramm der Orientierung in der Finanzplanung. Es soll in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls der Finanzlagenentwicklung angepasst werden, da eine so weitreichende Prognose mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Eine langfristige Planung ist aber notwendige Voraussetzung für einen optimierten Mitteleinsatz, mit dem der größtmögliche Gewinn für die Stadt und ihre Bürger*innen erreicht werden kann.

Da die Mittel bereits vorab eingegangen und in Folgejahren schrittweise investiert werden, geht die Strategie notwendig ab 2024 mit einem negativen Finanzmittelfluss einher.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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