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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/1117/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamtsbezirks Marburg I (Kernstadt westlich und Wehrda)
- Neuwahl einer Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Sabine Hemer
- Verfasser*in:
- Koch, Corinna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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24.02.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.02.2023
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Sachverhalt
Laut Mitteilung des Amtsgerichts Marburg läuft die Amtszeit des Herrn Günter Werner Nitsch als Schiedsmann am 17.01.2023 ab.
Daher ist es notwendig eine entsprechende Neuwahl durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 24.10.2022 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Die SPD-Fraktion und der Ortsbeirat Südviertel schlägt
Herrn Günter Werner Nitsch, Cilly-Schäfer-Straße 10, 35037 Marburg,
zur Wiederwahl als Schiedsperson vor.
Auf Rückfrage teilte dieser mit, dass er sich für die Wiederwahl zur Schiedsperson zur Verfügung stellt.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Datum vom 02.12.2022 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Wahl der o. g. Person keine Einwände erhoben werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
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