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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/1128/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss des DBM für das Geschäftsjahr 2021 wird auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung der Theobald Jung Scherer AG beschlossen. 
  2. Der aus den Bereichen Entsorgung (255.265,49 €), Straßenreinigung/Winterdienst
    (151.069,33 €), Straßenunterhaltung (199.883,67 €), Kanal- und Gewässerunterhaltung (862.662,93 €), Friedhof- (340.518,30 €) und Grünflächenunterhaltung (591.954,68 €) erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 2.401.354,40 € wird vollständig in die Ergebnisrücklage des DBM eingestellt,
  3. Der ermittelte Verlust i.H.v. -8.014 € aus dem Abgang von Anlagevermögen aus dem im
    DBM aktivierten Alt-Kanalnetz wird aus der Rücklage der Kanalvermögensbewertung (10.682.442,48 €) ausgeglichen und den dann verbleibenden Überschuss i.H.v. 1.415.323,6 € der DBM-HGB-Kanalgebührenrücklage (4.404.514,44 €) zugeführt. Der unter Berücksichtigung kommunalabgabenrechtlicher Verpflichtungen gegenüber den Kanalgebührenpflichtigen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Überschuss des Kanalgebührenhaushaltes beträgt somit insgesamt 1.407.309,76 €. 
  4. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen. Der Jahresabschluss wird dann nach erfolgter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtverordnetenversammlung über die Betriebskommission und den Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Die in den bisherigen handelsrechtlichen Abschlüssen ermittelten Überschüsse der Gebührenhaushalte für Schmutz- und Niederschlagswasser Kanal sind der Kanalgebührenausgleichsrücklage (Schmutz und Niederschlagswasser) zugeführt worden und werden dort als zweckgebundene, handelsrechtliche Rücklage geführt. Diese beläuft sich per 31.12.2021 auf 5.073.563,84 €. 

Parallel dazu wurden gebührenrechtliche Abrechnungen durchgeführt. Diese haben aber aufgrund der anderen Berechnungsgrundlagen (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten usw.) zu anderen Ergebnissen geführt und entsprechen damit nicht den handelsrechtlichen Ergebnissen. 

Entsprechend der Regelungen des KAG wurden nunmehr für den dort zulässigen Betrachtungszeitraum zum 31.12.2021 gebührenrechtliche Rückstellungen in Höhe von 424.036,28 € für Schmutzwasser gebildet.

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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