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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/1140/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Stadtverordneten Göttling betr. Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Fußgängerzone der Oberstadt durch Installieren von Pollern an den Zufahrten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 66 - Tiefbau; 33 - Straßenverkehr
- Verfasser*in:
- Göttling, Dietmar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tourismus und digitale Transformation
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Vorberatung
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15.02.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.02.2023
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt, an den Zufahrtsstraßen Reitgasse auf Höhe des Kornmarkts und im Steinweg in Höhe der Hausnr. 1 in der Marburger Oberstadt im Boden absenkbare Poller zu installieren. Einfahrtberechtigungen sollen nur Rettungsfahrzeuge, Lieferfahrzeuge, Stadtbusse, Taxen, die Marburger Schlossbahn und Inhaber*innen einer Durchfahrtssicherung sowie Schwerbehinderte besitzen dürfen. Temporäre Zufahrtsberechtigungen, bspw. für Anwohner*innen bei Umzügen oder andern Transporten, sollen über das Ordnungsamt in Form von Ausnahmeregelungen erteilt werden.
Begründung
Bereits vor fünf Jahren wurde der gleichlautende Beschlussvorschlag von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebracht. Der Ortsbeirat unterstützte grundsätzlich diesen Antrag. Ein Änderungsantrag der damaligen Koalition aus SPD und CDU, der mehrheitlich verabschiedet wurde, bat den Magistrat zu prüfen: „Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie nicht erlaubte Durchgangsverkehre in der Oberstadt sowie in den Zufahrten Steinweg, Reitgasse und am oberen Marktplatz erheblich reduziert werden können. Die diesbezüglichen Anforderungen, die das Oberstadtentwicklungskonzept vorgibt, sollen umgesetzt werden.“
Leider muss nach 5 Jahren festgestellt werden, dass der Magistrat bzw. der Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent bisher untätig geblieben sind und sich die Situation für die Bewohner*innen nicht verbessert hat. Die Argumente, die damals vorgetragen wurden, gelten heute noch genauso wie vor 5 Jahren:
Anwohner*innen und Besucher*innen beklagen die Abgas und Lärmbelästigungen und dass sowohl fahrende als auch parkende Autos eine Gefahrenquelle für alle Fußgänger*innen, insbesondere für Kinder, darstellen.
Eine weitgehend autofreie Fußgängerzone würde die Attraktivität der Oberstadt als Flanier- und Einkaufsmeile erheblich steigern. Als Beispiel bei der Umsetzung der genannten Maßnahmen könnten andere europäische Städte mit markanten Altstadtbereichen dienen. Zu nennen sind hier u.a. Regensburg oder Bamberg.
Dietmar Göttling
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