Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/1208/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft der Stadtwerke Marburg GmbH beim Institut für Transformationsaufgaben in der Energiewirtschaft und Energietechnik e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Jonas Aab
- Verfasser*in:
- Aab, Jonas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
31.03.2023
|
Sachverhalt
Die Transformation zu einer klimaneutralen Versorgung stellt die gesamte Energiebranche vor die Aufgabe, die Herausforderungen der Energieerzeugung und insbesondere der Energietechnik wissenschaftlich voranzubringen. Hierzu bieten sich Kooperationen mit anderen Versorgungsunternehmen wie auch der Wissenschaft an, in unserem Fall ist eine Mitgliedschaft an einem neu gegründeten Verein (Zusammenschluss verschiedener Stadtwerke vorrangig in der Region) vorteilhaft.
Ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit ist zudem die Weiterbildung und Qualifizierung von Personal, die im und durch den Verein erfolgen soll. Der Verein soll zudem wissenschaftliche Projekte begleiten und Personal beschäftigen können.
Von den Mitgliedern wird im Startjahr 2023 ein Geldbetrag von 5.000 € als regelmäßiger Jahresbeitrag erhoben. Leistungen bzw. Beauftragungen, die von Seiten des Vereins für ein Mitglied erbracht werden, sind gesondert zu vergüten.
Der Verein wird durch den Vorstand und die Geschäftsführung vertreten. Beschlüsse werden auf Ebene der Mitgliederversammlung getroffen.
Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende möglich.
Der Verein wurde bereits gegründet. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg GmbH hat dem Beitritt in seiner Sitzung vom 09.03.2023 zugestimmt.
Um die Mitgliedschaft einzugehen, ist dies gemäß § 127a HGO gegenüber der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Hierzu ist ein Beschluss der Gemeindevertretung einzuholen, denn nach § 51 Nr. 11 HGO ist die STVV über das Eingehen einer mittelbaren Beteiligung (hier: Mitgliedschaft des Vereins) ausschließlich entscheidungsbefugt.
Nadine Bernshausen
Bürgermeisterin
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen