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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/1342/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen von B90/Die Grünen, SPD und Klimaliste Marburg betr. Marburg als Modellregion zur kontrollierten Abgabe von Cannabis
- Antragsteller/-in:
-
Geschäftsstelle Fraktion B90/Die Grünen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Klimaliste Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 7.1 - Koordinierungsstelle Gesunde Stadt
- Verfasser*in:
- B90/Die Grünen, Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Klimaliste Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Geplant
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, sich als Modellregion zur kontrollierten Abgabe von Cannabis mit wissenschaftlicher Begleitung zu bewerben (Regionales Modellvorhaben mit kommerzieller Lieferketten).
Soweit möglich soll eine solche Bewerbung in Kooperation entweder mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie eventuell anderen, benachbarten ländlichen Regionen, oder aber gemeinsam mit den Städten Frankfurt und Offenbach erfolgen, die ein solches Vorhaben ebenfalls verfolgen.
Begründung
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepaper vorgelegt, in dem sie aufzeigt, wie sie die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Fachgeschäften möglich machen will. Ihr Ziel ist es dabei, den Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern und den Schwarzmarkt einzudämmen. Die Bundesregierung plant dabei, das Eckpunktepapier an 2-Säulen weiterzuentwickeln.
Säule 1 ist dabei der „Private & gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau“. Dabei dürfen „Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken. Eine Mitwirkung von Mitarbeitenden der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen“ (vgl. Bundesgesundheitsministerium:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf).
Die Säule 2 hingegen sieht ein „regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“ vor. „Die zweite Säule setzt im nächsten Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Regelung die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um: Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Mit dieser Säule können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.“ (vgl. Bundesgesundheitsministerium:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf).
Laut den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben 4,5 Mio. Erwachsene im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Das sind 10,7% der Männer sowie 6,8 % der Frauen. Dass etliche Studien aufzeigen, welche hohe Gefährdung Alkohol im Vergleich zu Cannabis hat, soll hier nur am Rande erwähnt sein. Und die Tatsache, dass der Schwarzmarkt, auf dem die Konsument*innen aktuell angewiesen sind, verschiedenste Problematiken mit sich bringt, wird an verschiedenen Stellen diskutiert. Außerdem zeigt die Studienlage sehr genau, dass regelmäßiger sowie früh beginnender Konsum insbesondere für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen gesundheitsschädlich sein kann. Die Bundesregierung geht damit einen neuen, zeitgemäßen Weg, der den Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in den Mittelpunkt legt.
Die Universitätsstadt Marburg sollte diesen Weg aktiv begleiten und mitgestalten. Es muss der Universitätsstadt Marburg darum gehen, frühzeitig mögliche Herausforderungen zu erkennen und diese entsprechend zu gestalten. Dazu gehört auch, in der Vorbereitung eines Modellprojekts die praktischen Möglichkeiten sowie mögliche Partner oder Interessenten für einen kommerziellen Anbau und Handel zu identifizieren.
Und außerdem muss der Jugend- und Gesundheitsschutz in dem Mittelpunkt gestellt werden. Wir brauchen klare Kennzeichen für Orte, an denen Drogen (auch Alkohol) nicht konsumiert werden dürfen. Wir brauchen Ansprechpartner*innen für die Prävention. Wir brauchen das klare Signal an die Bundesregierung, dass sich die Universitätsstadt Marburg auch für ein Werbeverbot von Alkohol einsetzt. Wir brauchen Ansprechpartner*innen für etwaige Vereine, die Cannabis nicht-kommerziell anbauen möchten, um sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu Cannabis bekommen und Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Maximalgehalt beziehen können.
Maximilian Walz Felix Burghardt Jana Ullrich
Dr. Elke Neuwohner Erika Lotz-Halilovic Salomon Lips
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