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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/1680/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und ggf. wie im Rahmen der Bauleitplanung für das zu entwickelnde Gewerbegebiet Görzhausen III erforderliche externe Ausgleichsmaßnahmen so in der Trinkwasserschutzzone II für den Trinkwasserbrunnen Michelbach verortet werden können, dass gleichzeitig mögliche Nitrateinträge in das Grundwasser unterbunden werden.

 

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Begründung

Rahmen der Bauplanung ist anzustreben, den naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleich soweit wie möglich auf der Planfläche selbst zu realisieren. Weil dies in der Regel jedoch nur teilweise erreichbar ist, verbleibt meist ein Ausgleichsbedarf, der planextern realisiert werden muss.

Vielfach werden hierzu Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen oder spezielle Biotopentwicklungsmaßnahmen (ebenfalls auf landwirtschaftlichen Flächen) festgesetzt und realisiert. Im Rahmen solcher Maßnahmen ist die Ausbringung von Pestiziden oder Düngemitteln gleich welche Art i.d.R. vollständig ausgeschlossen. Dadurch ist auf solchen Flächen der potenzielle Nitrataustrag (Nitrat-Austragsgefährdung) noch einmal deutlich geringer, als von Flächen, die sich in der im Einzugsgebiete des Trinkerbrunnens Michelbach flächendeckend vorhandenen landwirtschaftlichen (Dünge)Beratung befinden.

Somit wäre durch die Verortung sowieso erforderlicher naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen in der Trinkwasserzone des Michelbacher Brunnens ein zusätzlicher Vorteil für die Umwelt - hier das Grundwasser - zu erzielen.

 

Uwe Volz Matthias Simon Maik Schöniger

Martina Rupp Alexandra Klusmann Mariele Sofi Diehl

 

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