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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0344/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, die in der Anlage beigefügten Budgetierungsrichtlinien für die Haushaltsjahre 2002 ff. zu beschließen.

 

            Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Durch die Arbeitsgruppe Budgetierung wurden im August 2001 die Budgetierungsrichtlinien für das Haushaltsjahr 2002 ff. verabschiedet. Sie waren so abgefasst, dass sie mit den zum 01.01.2002 angekündigten, bis jetzt allerdings immer noch nicht in Kraft getretenen Änderungen der GemHVO im Einklang stehen und eine Ausnahmegenehmigung gem. § 133 HGO nicht mehr erforderlich ist. Auch war von entscheidender Bedeutung für die getroffenen Regelungen, daß die Budgets EDV-unterstützt mit vertretbarem Aufwand überwachbar und handhabbar waren.

 

Diesen Richtlinien stimmte der Lenkungsausschuss in seiner Sitzung am 15. August 2001 zu, und sie wurden in den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2002 aufgenommen.

 

In Ausübung ihres Budgetrechtes hat die Stadtverordnetenversammlung diese im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2002 geändert.

 

Im wesentlichen sind folgende Inhalte geändert worden:

 

-          eine einseitige Deckungsfähigkeit zugunsten des Vermögenshaushaltes für alle Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes zur Übertragung von Budgetresten wurde eingeführt

-           

-          die Deckungsfähigkeit zwischen den Hauptgruppen 5 bzw. 6 und 7 wurde aufgehoben

 

-          die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeiten oberhalb der Amtsbudgets und über Einzelplangrenzen hinweg wurde an Zustimmungen und Kenntnisnahmen geknüpft

 

-          die Budgetreste des Sonderbudgets Personal sind nicht übertragbar

 

Diese Veränderungen sind in die beigefügten Budgetierungsrichtlinien eingearbeitet worden.

 

Mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden EDV-Programmen sind die Budgets nicht in allen Einzelheiten zu überwachen, so dass ein Gesamtüberblick über die Inanspruchnahme der Budgets während des Haushaltsjahres nicht möglich sein wird bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand erreicht werden kann.

 

Die Erfahrungen mit den Budgetregeln bleiben abzuwarten. Grundsätzlich sollte aber angestrebt werden, sie für das Jahr 2003 nicht wieder grundlegend zu ändern.

 

Die Arbeitsgruppe Budgetierung (AG) hat sich in ihrer Sitzung am 06. Mai 2002 mit den Veränderungen der Budgetierungsrichtlinien befasst und dazu wie folgt Stellung genommen:

 

Die Budgets mit dem gegenwärtigen mehrstufigen Aufbau und den diversen Einschränkungen sind – auch im Hinblick auf eventuelle Haftungsfragen – nur dann verantwortlich zu handhaben, wenn sie automatisiert überwacht werden können. Mit dem KIV-Verfahren ist das wie bisher nur einstufig möglich, das Programm FMS, das die Überwachung der Budgets sicherstellen soll, befindet sich noch immer in der Erprobung und steht den Budgetverantwortlichen nicht zur Verfügung. Eine Überwachung, die den komplizierten Regeln gerecht wird, ist deshalb derzeit nicht möglich.

 

Um der Verwaltung, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung Gelegenheit zu geben, mit der Budgetierung Erfahrungen zu sammeln, sollten die Regeln zum Haushaltsjahr 2003 nicht wieder grundlegend geändert werden.

 

Die AG erkennt das Budgetrecht der Stadtverordnetenversammlung uneingeschränkt an. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, wenn sie im Zuge der Haushaltsberatungen 2002 Gelegenheit gehabt hätte, zu beabsichtigten Änderungen der Budgetierung Stellung zu nehmen. Mit einer anderen Verfahrensweise sieht die AG ihre Arbeit und ihren weiteren Bestand  in Frage gestellt.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

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