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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0344/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetierungsrichtlinien für das Haushaltsjahr 2002 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Jürgen Arnhold, Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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21.05.2002
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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24.05.2002
|
Sachverhalt
Begründung
Durch die
Arbeitsgruppe Budgetierung wurden im August 2001 die Budgetierungsrichtlinien
für das Haushaltsjahr 2002 ff. verabschiedet. Sie waren so abgefasst, dass sie
mit den zum 01.01.2002 angekündigten, bis jetzt allerdings immer noch nicht in
Kraft getretenen Änderungen der GemHVO im Einklang stehen und eine
Ausnahmegenehmigung gem. § 133 HGO nicht mehr erforderlich ist. Auch war von
entscheidender Bedeutung für die getroffenen Regelungen, daß die Budgets
EDV-unterstützt mit vertretbarem Aufwand überwachbar und handhabbar waren.
Diesen
Richtlinien stimmte der Lenkungsausschuss in seiner Sitzung am 15. August 2001
zu, und sie wurden in den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2002
aufgenommen.
In Ausübung
ihres Budgetrechtes hat die Stadtverordnetenversammlung diese im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2002 geändert.
Im
wesentlichen sind folgende Inhalte geändert worden:
-
eine einseitige Deckungsfähigkeit zugunsten des
Vermögenshaushaltes für alle Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes zur
Übertragung von Budgetresten wurde eingeführt
-
-
die Deckungsfähigkeit zwischen den Hauptgruppen 5 bzw. 6
und 7 wurde aufgehoben
-
die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeiten oberhalb der
Amtsbudgets und über Einzelplangrenzen hinweg wurde an Zustimmungen und
Kenntnisnahmen geknüpft
-
die Budgetreste des Sonderbudgets Personal sind nicht
übertragbar
Diese
Veränderungen sind in die beigefügten Budgetierungsrichtlinien eingearbeitet
worden.
Mit den zur
Zeit zur Verfügung stehenden EDV-Programmen sind die Budgets nicht in allen
Einzelheiten zu überwachen, so dass ein Gesamtüberblick über die
Inanspruchnahme der Budgets während des Haushaltsjahres nicht möglich sein wird
bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand erreicht werden kann.
Die
Erfahrungen mit den Budgetregeln bleiben abzuwarten. Grundsätzlich sollte aber
angestrebt werden, sie für das Jahr 2003 nicht wieder grundlegend zu ändern.
Die
Arbeitsgruppe Budgetierung (AG) hat sich in ihrer Sitzung am 06. Mai 2002 mit
den Veränderungen der Budgetierungsrichtlinien befasst und dazu wie folgt
Stellung genommen:
Die
Budgets mit dem gegenwärtigen mehrstufigen Aufbau und den diversen
Einschränkungen sind auch im Hinblick auf eventuelle Haftungsfragen nur
dann verantwortlich zu handhaben, wenn sie automatisiert überwacht werden
können. Mit dem KIV-Verfahren ist das wie bisher nur einstufig möglich, das
Programm FMS, das die Überwachung der Budgets sicherstellen soll, befindet sich
noch immer in der Erprobung und steht den Budgetverantwortlichen nicht zur
Verfügung. Eine Überwachung, die den komplizierten Regeln gerecht wird, ist
deshalb derzeit nicht möglich.
Um
der Verwaltung, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung Gelegenheit
zu geben, mit der Budgetierung Erfahrungen zu sammeln, sollten die Regeln zum
Haushaltsjahr 2003 nicht wieder grundlegend geändert werden.
Die
AG erkennt das Budgetrecht der Stadtverordnetenversammlung uneingeschränkt an.
Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, wenn sie im Zuge der Haushaltsberatungen
2002 Gelegenheit gehabt hätte, zu beabsichtigten Änderungen der Budgetierung
Stellung zu nehmen. Mit einer anderen Verfahrensweise sieht die AG ihre Arbeit
und ihren weiteren Bestand in Frage
gestellt.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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