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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der MBL-Fraktion - VO/1122/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie weit die Pläne zur Einführung eines Compliance Management Systems in der Marburger Stadtverwaltung umgesetzt bzw. fortgeschritten sind. Welche Kosten sind dabei in welchem Zeitraum zu erwarten und wird ein zeitliches Ziel der Einführung angestrebt? Soll das Compliance Management System auf der Grundlage des Standards des TÜV Rheinland von 2011 aufgebaut werden?

 


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 17.2. 2011 schreibt die Firma BDKV an die Stadt Marburg und bietet Beratung der Stadt beim Aufbau eines Compliance Management Systems (CMS) an. Sie bezieht sich dabei auf eine Anfrage der Stadt vom 11.2. 2011. Am 9.5. 11 schreibt die Stadt an Rechtsanwalt Kühn (Vertreter der Firma BDKV) und bittet um einen Vorschlag zu CMS. Damit verliert sich die eindeutige Spur des CMS in den Akten. Am 22.1.. 11 wird noch eine Vorlage V0/0742/2011 –Konzept über Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollmechanismen in allen zahlungsrelevanten Bereichen der Stadtverwaltung Marburg- erwähnt, die der Magistrat zur Kenntnis nimmt.

Ein solchen Konzept könnte Bestandteil eines CMS sein. Wird aber nicht explizit CMS zugeordnet.

 

Compliance wird als die in der Verantwortung des Vorstands liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien in Firmen oder Verwaltungen definiert.

 

Gegen diese Grundsätze ist im Falle Althaus zuwider gehandelt worden und es ist überfällig ein solches System in der Marburger Stadtverwaltung einzuführen.

 

Auf der anderen Seite ist CMS sehr komplex und seine Einführung aufwendig und ohne externe (kostenintensive) Unterstützung  kaum durchführbar. Von der oben erwähnten Firma liegt ein Beratungsangebot mit 1500 € täglich vor, die Gesamtdauer ist nicht erwähnt.

Vom TÜV Rheinland ist ein Standard für CMS entworfen worden, in dem auf 22 Seiten detailliert die erforderlichen Maßnahmen und ihre Umsetzung beschrieben werden. Er macht deutlich, dass ein solches System nicht kurzfristig eingeführt werden kann. Es bedingt einschneidende Veränderungen in den Verwaltungsabläufen, über die die Stadtverordnetenversammlung zumindest in Grundzügen unterrichtet werden sollte

 

 

 

 

Dr. Hermann Uchtmann                                           Reinhold Becker

 

 

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