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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Bericht - VO/0348/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Magistrat und Haupt- und Finanzausschuss werden gebeten, von dem nachfolgenden Bericht über die Rechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte des Haushaltsjahres 2001 Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Bericht über die Rechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte des Haushaltsjahres 2001

 

 

Nachfolgend wird eine Übersicht vorgelegt, aus der die Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2001 für folgende Gebührenhaushalte ersehen werden können:

·       Volkshochschule

·       Tageseinrichtungen für Kinder

·       Bäder

·       Bauaufsicht

·       Straßenreinigung

·       Stadtentwässerung

·       Müllabfuhr

·       Märkte

·       Friedhöfe

·       Stadthalle

·       Bürgerhäuser

Die Aufstellung beinhaltet die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Unter­abschnitte, den Zuschussbedarf / Überschuss, den sich daraus ergebenden Kosten­deckungsgrad sowie eine Gegenüberstellung mit den Ergebnissen der vorangegangenen Haushaltsjahre zur Darstellung der Entwicklung.

 

 

 

1.         UA 350  Volkshochschule

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

1.371.506 DM

1.381.112 DM

1.419.499 DM

1.489.942 DM

Ausgaben

2.000.572 DM

1.996.040 DM

2.106.735 DM

2.250.519 DM

Zuschussbedarf

629.066 DM

614.928 DM

687.236 DM

760.577 DM

Kostendeckung

69 %

69 %

67 %

66 %

 

Die größten Ausgabenblöcke bei der VHS sind die Personalkosten (847.507 DM) und die Honorarkosten (955.745 DM). Dem gegenüber stellen die Kurs-Teilnehmergebühren mit 1.016.669 DM  den größten Einnahmefaktor dar. Die Zuweisung des Landes Hessen beläuft sich nur noch auf 193.435 DM und deckt damit lediglich noch 8,6 % der Gesamtausgaben ab (1992: 22 %).

 

Nach einer grundsätzlichen Übereinkunft aus dem Jahre 1992 sollen die Teilnehmergebühren an die Entwicklung der Ausgaben für die VHS gekoppelt werden. Dies erfolgt dergestalt, dass der Zuschuss der Stadt und die Einnahmen aus den Teilnehmergebühren gleich hoch sein sollen (50 : 50 - Finanzierung), und zwar auf der Basis des jeweiligen Rechnungsergebnisses des vergangenen Jahres. Derzeit liegt der entsprechende Finanzierungsanteil der Stadt unter dieser Marke. Gleichwohl wurden die Gebühren – parallel zur Erhöhung der Honorare – zum 01.01.2002 erhöht (2,00 EUR je Unterrichtsstunde). Für 2002 wird daher mit einem ähnlichen Ergebnis zu rechnen sein wie im Jahr 2001.

 

 

2.         UA 464  Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

2.240.944 DM

2.266.528 DM   

2.278.852 DM

2.194.807 DM

Ausgaben

14.799.652 DM

15.662.052 DM

15.941.012 DM

16.551.362 DM

Zuschussbedarf

12.558.708 DM

13.395.524 DM

13.662.160 DM

14.356.555 DM

Kostendeckung

15 %

14 %

14 %

13 %

 

Nachdem die Phase expansiver Kostensteigerungen aufgrund der Erweiterung des Angebots an Tagesstättenplätzen weitgehend abgeschlossen ist und die Ausgaben sich auf relativ hohem Niveau einpendeln, ist dennoch eine Ausgabensteigerung um rd. 12 % innerhalb der letzten 4 Jahre zu verzeichnen. Ein Vergleich mit dem Jahr 1990 zeigt, wie sich die Ausgaben in diesem UA seither entwickelt haben: Von 4,97 Mio. DM in 1990 auf nunmehr rd. 16,55 Mio. DM, was einer Steigerung um 333 % entspricht.

 

Zu berücksichtigen ist, dass in den Ausgaben auch die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen Freier Träger i.H.v. 6.549.482 DM enthalten sind. Des weiteren enthält der o.g. Einnahmebetrag einen internen Verrechnungsanteil aus Jugendhilfemitteln zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (sog. Härtefallregelungen) i.H.v. 1.328.069 DM, so dass sich die tatsächlich aus Gebühren stammenden Einnahmen auf lediglich 866.668 DM belaufen. Rd. 60 % der o.g. Einnahmen stammen also aus städt. Jugendhilfemitteln, zu deren Leistung die Stadt als Jugendhilfeträgerin nach KJHG verpflichtet ist. Der dargestellte Kostendeckungsgrad ist also insoweit nur bedingt aussagefähig.

 

Würde man neben den Ausgaben auch die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermitteln - also die Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals mit einbeziehen -, sähe die Diskrepanz zwischen Kosten und Erlösen noch drastischer aus, da gerade im Bereich der Kindertagesstätten in den letzten Jahren erhebliche Investitionen geleistet wurden, die eigentlich entsprechende Abschreibungs- und Verzinsungsaufwendungen nach sich ziehen müssten.

 

Bemerkenswert ist weiterhin, dass die Einnahmen in dem in der Tabelle dargestellten Betrachtungszeitraum tendenziell zurückgehen, obwohl eine kontinuierliche Beitragsanpassung erfolgt ist. Dies macht deutlich, dass sich die Beiträge bzw. Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen immer mehr von der Ausgabenentwicklung abkoppeln.

 

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der aktuellen familienpolitischen Diskussion wird – auch in Marburg – die Erhebung einer Gebühr im Kindertagesstättenbereich grundsätzlich in Frage gestellt. Durch eine solche Maßnahme würde sich jedoch der Einnahmeausfall nicht nur auf die o.g. 866 TDM belaufen, sondern dürfte vermutlich bei rd. 1,7 Mio. DM liegen, da auch bei den Freien Trägern die Einnahmeausfälle von der Stadt kompensiert werden müssten. Angesichts der kurz- und mittelfristig zu erwartenden Verschlechterung der Finanzierung des städt. Haushalts aus allgemeinen Steuern und Finanzzuweisungen wird man auf diesen – wenn auch vergleichsweise bescheidenen – Finanzierungsbeitrag nicht verzichten können.

 

 

 

 

 

 

3.         UA 572  Bäder

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

1.728.052 DM

1.753.151 DM

1.821.630 DM

1.614.251 DM

Ausgaben

2.900.544 DM

2.959.891 DM

3.185.706 DM

3.050.147 DM

Zuschussbedarf

1.172.492 DM

1.206.740 DM

1.364.076 DM

1.435.896 DM

Kostendeckung

60 %

59 %

57 %

53 %

 

Dominierender Bestandteil der Einnahmen sind die Benutzungsentgelte mit rd. 1,124 Mio. DM, die damit gegenüber 2000 um über 200.000 DM zurück gegangen sind. Dieses Ergebnis resultiert aus der Schließung des Freibades, das wegen der Neubebauung des Freizeitbades am Trojedamm die gesamte Saison 2001 geschlossen war. Daneben schlagen die Erträge aus der Haeuser-Stiftung mit 124.624 DM zu Buche. Auf der Ausgabenseite haben sich dagegen die Wasser- und Energiekosten mit nunmehr rd. 596 TDM (gegenüber 622 TDM im Vorjahr) leicht rückläufig entwickelt.

 

Insgesamt steht die künftige finanzwirtschaftliche Situation der Bäder aufgrund des Neubaus des Freizeitbades vor erheblichen Veränderungen. Sofern die Bäder – wie beabsichtigt – organisatorisch in einen Eigenbetrieb überführt werden, ist die kfm. Buchführung als neues Rechnungswesen einzurichten. Aufgrund der dann zu berücksichtigenden kalkulatorischen Kosten sowie der erhöhten Aufwendungen, die ein Freizeitbad in der Dimension des neuen Bades am Trojedamm zwangsläufig erfordern, wird sich das Bilanzvolumen auf mind. 2 Mio. EUR belaufen, wie ein erster Entwurf eines Wirtschaftsplans bereits gezeigt hat. Die hierbei erstellte GuV weist einen prognostizierten Zuschussbedarf von 1.307.000 EUR (also rd. 2,6 Mio. DM) aus. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem für das Jahr 2001 auf kameraler Rechnung ausgewiesenen Zuschussbedarf um rd. 600.000 EUR.

 

Entscheidend für die Höhe des künftigen städtischen Zuschusses wird sein, wie die Entgelte für die Nutzung der neuen Einrichtung festgesetzt und in welcher Form die Bäder in Marbach und Wehrda künftig betrieben werden.

 

 

 

4.         UA 613  Bauaufsicht

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

1.173.362 DM

1.353.874 DM

1.280.175 DM

1.019.437 DM

Ausgaben

1.241.858 DM

1.308.006 DM

1.261.918 DM

1.138.454 DM

Zuschussbed. (-)

/ Überschuss (+)

- 68.496 DM

+ 45.868 DM

+ 18.257 DM

- 119.017 DM

Kostendeckung

95 %

104 %

101 %

90 %

 

Die Einnahmesituation bei der Bauaufsicht ist jährlich erheblichen Schwankungen unterworfen, die mit der jeweiligen Bautätigkeit, insbesondere mit der Abwicklung von Großbauprojekten, im Zusammenhang stehen. Das Verzeichnis der Bauaufsichtsgebühren wurden zum 1.1.2002 neu gefasst; die dort geregelten Gebührensätze sind derzeit allerdings nicht kostendeckend, sofern sich an der Bautätigkeit nichts wesentliches ändert.

 

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Landes Hessen zum Doppelhaushalt 1998/99 war u.a. eine Änderung des Hess. Verwaltungskostengesetzes verbunden, nach der die bisherige Gebührenbefreiung für Amtshandlungen des Landes gegenüber den Kommunen aufgehoben worden ist. Trotzdem hat sich das Land weiterhin selbst bei Amtshandlungen der Kommunen von der Gebührenpflicht befreit, so dass im Ergebnis insbesondere für den II. Bauabschnitt des Uni-Klinikums trotz des erheblichen bauaufsichtlichen Aufwands keine Bauaufsichtsgebühren erhoben werden können.

 

Des weiteren besteht die politische Absicht der Landesregierung, im Rahmen einer HBO-Novelle das Baugenehmigungsverfahren so zu verändern, dass in Gebieten mit gültigem Bebauungsplan grundsätzlich keine Baugenehmigung mehr erforderlich ist. Inwieweit trotzdem durch dann vermehrt auftretende nachbarschaftliche Streitigkeiten die Bauaufsicht tätig werden muss und welche Auswirkungen dies sowohl auf die Kosten als auch die Gebühreneinnahmen hat, lässt sich derzeit nur schwer prognostizieren. Das diesbezügliche gesetzgeberische Verfahren ist derzeit im Gange.

 

 

 

5.         UA 675  Straßenreinigung

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

 

 

 

610.087 DM

Ausgaben

 

 

 

3.502.957 DM

Zuschussbedarf

1.652.570 DM

1.716.287 DM

2.241.766 DM

2.892.870 DM

Kostendeckung

 

 

 

17 %

 

Durch die seinerzeitige Festlegung der Straßenreinigung und des Winterdienstes als originäre Aufgabe des Betriebsamtes wiesen die Haushalte 1998, 1999 und 2000 nur noch einen festen Zuschussbetrag aus, der dem Betriebsamt zur Deckung des nicht durch die Straßenreinigungsgebühren gedeckten Defizits diente. Der im jeweiligen Jahresabschluss von 68 in der Sparte Straßenreinigung / Winterdienst ausgewiesene Fehlbetrag wurde jeweils durch eine gesonderte Zuweisung aus den folgenden Haushaltsjahren zusätzlich gedeckt. Daher sind auch im Haushalt 2001 Mittel i.H.v. 604.072 DM als Defizitabdeckung aus Vorjahren enthalten, so dass bei Bereinigung dieses Effekts der tatsächlich auf 2001 entfallende Zuschussbedarf auf 2.288.798 DM lauten müsste.

 

Mit der Umwandlung des Betriebsamtes in einen Eigenbetrieb zum 1. Januar 2001 wurde der bis dahin originäre Aufgabenbereich Straßenreinigung / Winterdienst im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung in eine auftragsbezogene Leistung geändert. Besonderheit dabei ist, dass mit dieser Vereinbarung sämtliche anfallenden Arbeiten pauschal vergütet werden und damit eine Einzelabrechnung über Stundensätze vermieden wird. Für 2001 waren hierfür im städt. Haushalt 2.469.000 DM netto (also unter Berücksichtigung der Straßenreinigungsgebühren) veranschlagt (2002: 1.374.725 EUR = 2.688.728 DM).

 

Mit dieser jährlich neu zu vereinbarenden Summe sind grundsätzlich sämtliche Leistungen im Bereich der Straßenreinigung abgegolten, so dass hierfür keine nachträgliche Defizitabdeckung mehr erfolgt. Für die Winterdienstleistungen ist allerdings aufgrund der witterungsbedingten Unwägbarkeiten eine Spitzabrechnung erforderlich, so dass der dafür vorgesehene Betrag (669.056 EUR in 2002) je nach witterungsbedingtem Aufwand unter- oder überschritten wird.

 

Nachdem die überörtliche Prüfung durch den Landesrechnungshof abgeschlossen ist und im Abschlussbericht eine sehr gute Reinigungsqualität im Bereich der öffentlichen Straßenreinigung attestiert wurde, ist nunmehr eine Überarbeitung der Straßenreinigungsgebühren dringend erforderlich, zumal die Prüfer das Fehlen einer Gebührenbedarfsrechnung moniert haben. Hier wurden von 68 bereits Vorleistungen durch die Ermittlung von Straßenfrontlängen und anderer gebührenrelevanter Faktoren erbracht, so dass in den nächsten Monaten eine Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

 

6.         UA 700  Stadtentwässerung

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

16.589.367 DM

17.121.406 DM

22.339.048 DM

19.586.620 DM

Ausgaben

16.589.367 DM

17.641.997 DM

22.339.048 DM

19.586.620 DM

Zuschussbedarf

-,-

520.591 DM

-,-

-,-

Kostendeckung

100 %

97 %

100%

100%

 

Das im Rechnungsergebnis für 1999 ausgewiesene Defizit ist lediglich aufgrund des kameralen Abschlusses ausgewiesen; tatsächlich wurde ein Überschuss erzielt. Dies hängt mit dem Fehler bei den Abschlagszahlungen durch die Stadtwerke zusammen, die für die Stadt das Inkasso der Entwässerungsgebühren durchführen. Das „buchhalterische“ Defizit aus 1999 wurde aus der allg. Rücklage gedeckt und in gleicher Höhe wieder aus den Überschüssen des Jahres 2000 der allg. Rücklage zugeführt.

 

Die Gebührenausgleichsrücklage beläuft sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2001 auf rd. 3,4 Mio. DM, nachdem aufgrund des Abschlusses des Haushaltsjahres 2001 weitere rd. 600.000 DM der Rücklage zugeführt wurden. 

 

Der größte Ausgabenfaktor, die Umlage an den Abwasserverband Marburg, ist seit 1998 kontinuierlich von rd. 9 Mio. DM auf rd. 11,4 Mio. DM in 2001 gestiegen. Für 2002 sind vom Abwasserverband 5.695.735 EUR (11.139.889 DM) als Umlage prognostiziert worden. Damit hätte sich die Umlage auf dem jetzigen Niveau eingependelt, so dass die zum 1.1.1999 auf 3,80 DM/m³ (bzw. ab 1.1.2002 1,94 EUR) festgesetzte Abwassergebühr nicht zuletzt aufgrund des o.g. Rücklagenbestandes weiterhin auskömmlich ist.

 

 

 

7.         UA 720  Müllabfuhr

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

-,-

-,-

-,-

13.855.100 DM

Ausgaben

-,-

-,-

-,-

13.855.100 DM

Zuschussbedarf

-,-

-,-

-,-

-,-

Kostendeckung

 

 

 

100 %

 

Der Bereich Müllabfuhr wurde mit der Gründung des Betriebsamtes zum 01.01.1997 aus dem städt. Haushalt ausgegliedert und als originäre Aufgabe dem Betriebsamt zugeordnet. Ein Zuschuss wurde aus dem städt. Haushalt seitdem nicht gezahlt, was auch in 2001 nicht der Fall war.

 

Mit der Umwandlung des Betriebsamtes in einen Eigenbetrieb zum 1. Januar 2001 wurde der bislang originäre Bereich Abfallentsorgung wieder der Stadt (67.3) als Aufgabe zugewiesen und der Auftrag zur Durchführung der Leistungen im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung (analog der Regelungen im Bereich Straßenreinigung; s.o.) an den DBM übertragen. Daher werden die Einnahmen und Ausgaben dieses Gebührenhaushalts seit 2001 wieder im Haushalt der Stadt aufgeführt.

 

In den in der Tabelle ausgewiesenen Einnahmen sind neben den Müllabfuhrgebühren mit einem Volumen i.H.v. 13,1 Mio. DM noch die Zinsen der Gebührenausgleichsrücklage mit 105 TDM und eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage mit knapp 650 TDM enthalten. Die Rücklage beläuft sich nach dieser Entnahme noch auf rd. 1,7 Mio. DM. Hieraus sind im Haushalt 2002 rd. 309 TDM zur Defizitabdeckung aus dem Jahresabschluss 2000 von 68 in der Sparte Entsorgung zu finanzieren, so dass letztlich noch rd. 1,4 Mio. DM in der Gebührenausgleichsrücklage zur Verfügung stehen.

 

In den in der Tabelle ausgewiesenen Ausgaben sind die Beseitigungs- und Verwertungskosten mit 8.292.000 DM, die Pauschale an 68 für die Mülleinsammlung i.H.v. 5.365.800 DM sowie eine Verwaltungskostenerstattung i.H.v. 197.300 DM enthalten. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Spitzabrechnung der Beseitigungs- und Verwertungskosten ergibt sich ein Überschuss zugunsten des Gebührenhaushalts i.H.v. rd. 140.000 DM, der bei den Zahlungen in 2002 verrechnet wird.

 

In 2001 haben sich die Änderungen hinsichtlich der Entwicklung im Gewerbemüllbereich deutlich bemerkbar gemacht. Durch das Abwandern von Gewerbebetrieben aus dem öffentlichen Entsorgungsbereich musste ein weiter sinkendes Gebührenaufkommen registriert werden, wie die folgende Darstellung der letzten drei Jahre zeigt:

 

1999:               13.828.451 DM

2000:               13.577.187 DM

2001:               13.099.976 DM

 

Damit ist das Müllgebührenaufkommen zwischen 1999 und 2001 um 5,3 % gesunken. Parallel dazu sind jedoch auch die Beseitigungskosten gesunken, da entsprechend weniger Abfall dem Kreis zur Entsorgung angedient werden musste. Außerdem konnte ein Großteil der Gewerbemüllkunden vom DBM über privatrechtliche Verträge gehalten werden, so dass hierdurch auch im Fixkostenbereich eine gewisse Kompensation eingetreten ist. Unterm Strich muss jedoch durch diese Entwicklung eine Kostenbelastung des Gebührenhaushalts Müllabfuhr verzeichnet werden.

 

Um eine Aussage über eine evtl. notwendige Gebührenerhöhung zu treffen, soll nachfolgend die in 2002 zu erwartende Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dargestellt werden:

 

            Ausgaben:

 

Pauschale für Mülleinsammlung:        2.530.790 EUR

Abschlag Beseitigungskosten:            4.000.523 EUR

Verwaltungskostenerstattung:               137.400 EUR

Summe Ausgaben:                             6.668.713 EUR

 

 

Einnahmen:

 

Müllgebühren:                                      6.341.120 EUR*

Zinsen der Rücklage:                               51.000 EUR

Entnahme aus Sonderrücklage:            276.593 EUR

Summe Einnahmen:                           6.668.713 EUR

 

*          Die Müllgebühren wurden auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2001 (6.698.000 EUR) abzüglich noch nicht umgestellter Gewerbebetriebe berechnet. Derzeit sind noch ca. 200 gewerblich genutzter 1,1 cbm-Behälter nicht umgestellt, was einem Gebührenvolumen von 356.880 EUR entspricht. Die o.g. Summe Müllgebühren unterstellt also, dass alle noch gewerblich angemeldeten Behälter seit 1.1.2002 abgemeldet sind, was tatsächlich aber (noch) nicht der Fall ist.

 

Die o.g. Darstellung der Einnahmen und Ausgaben für 2002 geht von einer Rücklagenentnahme i.H.v. 276.593 EUR aus, um den Gebührenhaushalt in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Von den derzeit noch vorhandenen knapp 700.000 EUR verblieben somit nach Abschluss dieses Jahres noch gut 400.000 EUR als Gebührenausgleichsrücklage. Aufgrund der geschilderten Situation bezüglich noch nicht umgestellter, gewerblich genutzter Behälter sowie der ebenfalls nicht berücksichtigten Minderausgaben aus der Abrechnung 2001 dürfte die notwendig werdende Rücklagenentnahme vermutlich noch geringer ausfallen.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in 2002 keine Erhöhung der Müllgebühren erforderlich ist. Realistischerweise könnte zum 1. Juli 2003 eine solche Gebührenanpassung notwendig werden, sofern die Zahlen nach Abrechnung des Jahres 2002 hierfür eine Grundlage bieten.

 

 

 

8.         UA 730  Märkte

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

203.697 DM

195.831 DM

157.152 DM

152.875 DM

Ausgaben

182.116 DM

159.898 DM

170.019 DM

144.121 DM

Überschuss (+) /

Fehlbetrag (-)

+ 21.581 DM

+ 35.933 DM

- 12.867 DM

+ 8.754 DM

Kostendeckung

112 %

122 %

92 %

106 %

 

Durch die vertragliche Übereinkunft mit dem MAK sind im Jahr 2000 insbesondere die Standgelder für den Elisabethmarkt komplett weggefallen, die der MAK vereinnahmt hat. Gleichzeitig sind jedoch alle Aufwendungen weiterhin aus dem städt. Haushalt gezahlt worden, so dass der UA 730 zwangsläufig defizitär wurde. Mittlerweile hat sich dieser Effekt normalisiert und es zeigt sich, dass die derzeitigen Standgelder für die Wochenmärkte noch kostendeckend sind.

 

Im Rahmen der Euro-Umstellung wurden die Standgelder zum 1.1.2002 von 1,50 DM je m² Standfläche auf 0,80 EUR festgesetzt; dies entspricht einer leichten Anhebung um 4,3 %. Damit sollten also auch in 2002 die Gebühren kostendeckend sein, zumal die Reinigung der Wochenmärkte als Hauptkostenfaktor damit erwirtschaftet werden.

 

9.         UA 750  Friedhöfe

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

2.551.334 DM

2.433.958 DM

3.053.677 DM

3.213.110 DM

Ausgaben

4.835.393 DM

4.921.237 DM

4.909.060 DM

4.874.321 DM

Zuschussbedarf

2.284.059 DM

2.487.279 DM

1.855.383 DM

1.661.211 DM

Kostendeckung

53 %

49 %

62 %

66 %

 

Mit der am 23.2.2000 in Kraft getretenen Neufassung der Friedhofsgebührenordnung konnte eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses erzielt werden. Mit der zum 1.1.2002 in Kraft getretenen weiteren Neufassung wurden dagegen nur moderate Gebührenanhebungen in einzelnen Leistungsbereichen vorgenommen, während die meisten Positionen in Euro-Beträge umgewandelt wurden. Eine wesentliche Ergebnisverbesserung ist daher in 2002 nicht zu erwarten.

 

Die o.g. Rechnungsergebnisse zeigen weitestgehend die reale Kostensituation des UA 750, da die Leistungen des DBM aufgrund der Auftragsabrechnung komplett enthalten sind. Diese sind mit einem Volumen von über 3 Mio. DM der dominierende Ausgabenfaktor. Der zweite große Kostenfaktor dieser kostenrechnenden Einrichtung sind die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals mit rd. 1,43 Mio. DM.

 

Auf der Einnahmeseite ist zu berücksichtigen, dass eine Verrechnung mit dem UA 581 (Park- und Grünanlagen) enthalten ist, die als Ausgleich für die Park- und Erholungsfunktion der Friedhöfe dienen soll. Dieser Ansatz wurde in 1998 von 510.000 DM auf 790.000 DM und im Jahr 2000 auf 1.200.000 DM angehoben. Dies entspricht immerhin einem Anteil von 37 % der Einnahmen. Der städtische Zuschuss für die Friedhöfe beläuft sich also tatsächlich auf fast 2,9 Mio. DM in 2001, was einem realen, d.h. gebührenfinanzierten, Kostendeckungsgrad von lediglich 41 % entspricht.

 

Eine weitere spürbare Gebührenerhöhung dürfte derzeit kaum zu vermitteln sein. Gleichwohl sollten aber, wie bei der letzten Gebührenanpassung auch gefordert, geringere Erhöhungen in kürzeren Zeitabständen zu realisieren versucht werden.

 

 

 

10.       UA 762  Stadthalle

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

512.381,--

553.339 DM

583.454 DM

595.612 DM

Ausgaben

1.165.725,--

1.095.451 DM

1.185.776 DM

1.148.453 DM

Zuschussbedarf

653.344,--

542.112 DM

602.322 DM

552.841 DM

Kostendeckung

44 %

51 %

49 %

52 %

 

Bei der Betrachtung des Rechnungsergebnisses für die Stadthalle ist zu berücksich­tigen, dass

·       hier auch der Betrieb der Freilichtbühne mit abgewickelt wird, die zwar Kosten verursacht, aber kaum Einnahmen erzielt,

·       aufgrund von Ermäßigungen und Erlassen der Entgelte für einige Veranstaltungen rd. 200.000 DM p.a. weniger Einnahmen erzielt werden,

·       die Betreuung der Bürgerhäuser in den Stadtteilen durch die Stadthallenverwaltung erfolgt, deren Kosten ebenfalls das Rechnungsergebnis der Stadthalle belasten und

·       die Vermarktung der Stadthalle unter der Belegung durch das Marburger Schauspiel leidet, wodurch ein Teil der potenziellen Belegungszeiten nicht zur Verfügung steht.

 

Andererseits sind betriebswirtschaftliche Kosten wie insb. Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals nicht berücksichtigt, so dass bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung das Defizit sicherlich um einiges höher ausfallen müsste.

 

Der Benutzungstarif der Stadthalle wurde in den letzten Jahren in regelmäßigen 2-Jahresabständen neu gefasst, wobei die Entgelte dabei i.d.R. um jeweils 10 % angehoben wurden. Letztmalig erfolgte eine Neufassung im Rahmen der Euro-Umstellung zum 1.1.2002, so dass also auch in diesem Jahr mit leicht steigenden Einnahmen zu rechnen ist.

 

 

 

11.       UA 761  Bürgerhäuser

 

 

1998

1999

2000

2001

Einnahmen

249.974 DM

220.233 DM

224.900 DM

273.528 DM

Ausgaben

1.333.123 DM

1.193.727 DM

1.424.940 DM

1.419.117 DM

Zuschussbedarf

1.083.149 DM

973.494 DM

1.200.040 DM

1.145.589 DM

Kostendeckung

19 %

18 %

16 %

19 %

 

Der Benutzungstarif für die Bürgerhäuser wurde zum 1.1.2002 neu gefasst. Damit verbunden war eine Erhöhung der Benutzungsentgelte um rd. 15 – 20 % gegenüber den davor letztmalig zum 1.1.1994 festgesetzten Entgelten. Aufgrund der Widerstände der Ortsbeiräte gegen die zunächst geplanten drastischeren Anhebungen sollte hier – wie bereits bei der Stadthalle praktiziert – eine Anpassung in kürzeren Abständen erfolgen. Aufgrund der überwiegenden Nutzung dieser Einrichtungen für örtliche Vereinsveranstaltungen, Familienfeiern u.ä. und den damit verbundenen vielfältigen Ermäßigungsregelungen kann dadurch jedoch eine durchgreifende Ergebnisverbesserung sicherlich nicht erwartet werden.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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