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Ratsinformation
Bericht - VO/0348/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.06.2002
|
Sachverhalt
Bericht über die Rechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte
des Haushaltsjahres 2001
Nachfolgend wird eine Übersicht vorgelegt, aus der die
Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2001 für folgende Gebührenhaushalte
ersehen werden können:
·
Volkshochschule
·
Tageseinrichtungen
für Kinder
·
Bäder
·
Bauaufsicht
·
Straßenreinigung
·
Stadtentwässerung
·
Müllabfuhr
·
Märkte
·
Friedhöfe
·
Stadthalle
·
Bürgerhäuser
Die Aufstellung beinhaltet die
Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Unterabschnitte, den Zuschussbedarf /
Überschuss, den sich daraus ergebenden Kostendeckungsgrad sowie eine
Gegenüberstellung mit den Ergebnissen der vorangegangenen Haushaltsjahre zur
Darstellung der Entwicklung.
1. UA
350 Volkshochschule
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
1.371.506
DM |
1.381.112
DM |
1.419.499
DM |
1.489.942
DM |
Ausgaben |
2.000.572
DM |
1.996.040
DM |
2.106.735
DM |
2.250.519
DM |
Zuschussbedarf |
629.066 DM |
614.928 DM |
687.236
DM |
760.577
DM |
Kostendeckung |
69 % |
69 % |
67 % |
66 % |
Die
größten Ausgabenblöcke bei der VHS sind die Personalkosten (847.507 DM) und die
Honorarkosten (955.745 DM). Dem gegenüber stellen die Kurs-Teilnehmergebühren
mit 1.016.669 DM den größten
Einnahmefaktor dar. Die Zuweisung des Landes Hessen beläuft sich nur noch auf
193.435 DM und deckt damit lediglich noch 8,6 % der Gesamtausgaben ab (1992: 22
%).
Nach einer
grundsätzlichen Übereinkunft aus dem Jahre 1992 sollen die Teilnehmergebühren
an die Entwicklung der Ausgaben für die VHS gekoppelt werden. Dies erfolgt
dergestalt, dass der Zuschuss der Stadt und die Einnahmen aus den
Teilnehmergebühren gleich hoch sein sollen (50 : 50 - Finanzierung), und zwar
auf der Basis des jeweiligen Rechnungsergebnisses des vergangenen Jahres.
Derzeit liegt der entsprechende Finanzierungsanteil der Stadt unter dieser
Marke. Gleichwohl wurden die Gebühren parallel zur Erhöhung der Honorare
zum 01.01.2002 erhöht (2,00 EUR je Unterrichtsstunde). Für 2002 wird daher mit
einem ähnlichen Ergebnis zu rechnen sein wie im Jahr 2001.
2. UA
464 Tageseinrichtungen für Kinder
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
2.240.944
DM |
2.266.528
DM |
2.278.852
DM |
2.194.807
DM |
Ausgaben |
14.799.652
DM |
15.662.052
DM |
15.941.012
DM |
16.551.362
DM |
Zuschussbedarf |
12.558.708
DM |
13.395.524
DM |
13.662.160
DM |
14.356.555
DM |
Kostendeckung |
15 % |
14 % |
14 % |
13 % |
Nachdem die Phase
expansiver Kostensteigerungen aufgrund der Erweiterung des Angebots an
Tagesstättenplätzen weitgehend abgeschlossen ist und die Ausgaben sich auf
relativ hohem Niveau einpendeln, ist dennoch eine Ausgabensteigerung um rd. 12
% innerhalb der letzten 4 Jahre zu verzeichnen. Ein Vergleich mit dem Jahr 1990
zeigt, wie sich die Ausgaben in diesem UA seither entwickelt haben: Von 4,97
Mio. DM in 1990 auf nunmehr rd. 16,55 Mio. DM, was einer Steigerung um 333 %
entspricht.
Zu berücksichtigen
ist, dass in den Ausgaben auch die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen Freier
Träger i.H.v. 6.549.482 DM enthalten sind. Des weiteren enthält der o.g.
Einnahmebetrag einen internen Verrechnungsanteil aus Jugendhilfemitteln zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (sog. Härtefallregelungen) i.H.v.
1.328.069 DM, so dass sich die tatsächlich aus Gebühren stammenden Einnahmen
auf lediglich 866.668 DM belaufen. Rd. 60 % der o.g. Einnahmen stammen also aus
städt. Jugendhilfemitteln, zu deren Leistung die Stadt als Jugendhilfeträgerin
nach KJHG verpflichtet ist. Der dargestellte Kostendeckungsgrad ist also
insoweit nur bedingt aussagefähig.
Würde man neben den
Ausgaben auch die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermitteln -
also die Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals mit einbeziehen -,
sähe die Diskrepanz zwischen Kosten und Erlösen noch drastischer aus, da gerade
im Bereich der Kindertagesstätten in den letzten Jahren erhebliche
Investitionen geleistet wurden, die eigentlich entsprechende Abschreibungs- und
Verzinsungsaufwendungen nach sich ziehen müssten.
Bemerkenswert ist
weiterhin, dass die Einnahmen in dem in der Tabelle dargestellten
Betrachtungszeitraum tendenziell zurückgehen, obwohl eine kontinuierliche
Beitragsanpassung erfolgt ist. Dies macht deutlich, dass sich die Beiträge bzw.
Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen immer mehr von
der Ausgabenentwicklung abkoppeln.
Vor diesem
Hintergrund und aufgrund der aktuellen familienpolitischen Diskussion wird
auch in Marburg die Erhebung einer Gebühr im Kindertagesstättenbereich
grundsätzlich in Frage gestellt. Durch eine solche Maßnahme würde sich jedoch
der Einnahmeausfall nicht nur auf die o.g. 866 TDM belaufen, sondern dürfte
vermutlich bei rd. 1,7 Mio. DM liegen, da auch bei den Freien Trägern die
Einnahmeausfälle von der Stadt kompensiert werden müssten. Angesichts der kurz-
und mittelfristig zu erwartenden Verschlechterung der Finanzierung des städt.
Haushalts aus allgemeinen Steuern und Finanzzuweisungen wird man auf diesen
wenn auch vergleichsweise bescheidenen Finanzierungsbeitrag nicht verzichten
können.
3. UA
572 Bäder
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
1.728.052 DM |
1.753.151
DM |
1.821.630
DM |
1.614.251
DM |
Ausgaben |
2.900.544 DM |
2.959.891
DM |
3.185.706
DM |
3.050.147
DM |
Zuschussbedarf |
1.172.492
DM |
1.206.740
DM |
1.364.076
DM |
1.435.896
DM |
Kostendeckung |
60 % |
59 % |
57 % |
53 % |
Dominierender
Bestandteil der Einnahmen sind die Benutzungsentgelte mit rd. 1,124 Mio. DM,
die damit gegenüber 2000 um über 200.000 DM zurück gegangen sind. Dieses
Ergebnis resultiert aus der Schließung des Freibades, das wegen der Neubebauung
des Freizeitbades am Trojedamm die gesamte Saison 2001 geschlossen war. Daneben
schlagen die Erträge aus der Haeuser-Stiftung mit 124.624 DM zu Buche. Auf der
Ausgabenseite haben sich dagegen die Wasser- und Energiekosten mit nunmehr rd.
596 TDM (gegenüber 622 TDM im Vorjahr) leicht rückläufig entwickelt.
Insgesamt steht die
künftige finanzwirtschaftliche Situation der Bäder aufgrund des Neubaus des
Freizeitbades vor erheblichen Veränderungen. Sofern die Bäder wie
beabsichtigt organisatorisch in einen Eigenbetrieb überführt werden, ist die
kfm. Buchführung als neues Rechnungswesen einzurichten. Aufgrund der dann zu
berücksichtigenden kalkulatorischen Kosten sowie der erhöhten Aufwendungen, die
ein Freizeitbad in der Dimension des neuen Bades am Trojedamm zwangsläufig
erfordern, wird sich das Bilanzvolumen auf mind. 2 Mio. EUR belaufen, wie ein
erster Entwurf eines Wirtschaftsplans bereits gezeigt hat. Die hierbei
erstellte GuV weist einen prognostizierten Zuschussbedarf von 1.307.000 EUR
(also rd. 2,6 Mio. DM) aus. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem für
das Jahr 2001 auf kameraler Rechnung ausgewiesenen Zuschussbedarf um rd.
600.000 EUR.
Entscheidend für die
Höhe des künftigen städtischen Zuschusses wird sein, wie die Entgelte für die
Nutzung der neuen Einrichtung festgesetzt und in welcher Form die Bäder in
Marbach und Wehrda künftig betrieben werden.
4. UA
613 Bauaufsicht
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
1.173.362
DM |
1.353.874
DM |
1.280.175
DM |
1.019.437
DM |
Ausgaben |
1.241.858
DM |
1.308.006
DM |
1.261.918
DM |
1.138.454
DM |
Zuschussbed. (-) / Überschuss (+) |
-
68.496 DM |
+
45.868 DM |
+
18.257 DM |
-
119.017 DM |
Kostendeckung |
95 % |
104 % |
101 % |
90 % |
Die
Einnahmesituation bei der Bauaufsicht ist jährlich erheblichen Schwankungen
unterworfen, die mit der jeweiligen Bautätigkeit, insbesondere mit der
Abwicklung von Großbauprojekten, im Zusammenhang stehen. Das Verzeichnis der
Bauaufsichtsgebühren wurden zum 1.1.2002 neu gefasst; die dort geregelten
Gebührensätze sind derzeit allerdings nicht kostendeckend, sofern sich an der
Bautätigkeit nichts wesentliches ändert.
Mit dem
Haushaltsbegleitgesetz des Landes Hessen zum Doppelhaushalt 1998/99 war u.a.
eine Änderung des Hess. Verwaltungskostengesetzes verbunden, nach der die
bisherige Gebührenbefreiung für Amtshandlungen des Landes gegenüber den
Kommunen aufgehoben worden ist. Trotzdem hat sich das Land weiterhin selbst bei
Amtshandlungen der Kommunen von der Gebührenpflicht befreit, so dass im
Ergebnis insbesondere für den II. Bauabschnitt des Uni-Klinikums trotz des
erheblichen bauaufsichtlichen Aufwands keine Bauaufsichtsgebühren erhoben
werden können.
Des weiteren besteht
die politische Absicht der Landesregierung, im Rahmen einer HBO-Novelle das
Baugenehmigungsverfahren so zu verändern, dass in Gebieten mit gültigem
Bebauungsplan grundsätzlich keine Baugenehmigung mehr erforderlich ist.
Inwieweit trotzdem durch dann vermehrt auftretende nachbarschaftliche
Streitigkeiten die Bauaufsicht tätig werden muss und welche Auswirkungen dies
sowohl auf die Kosten als auch die Gebühreneinnahmen hat, lässt sich derzeit
nur schwer prognostizieren. Das diesbezügliche gesetzgeberische Verfahren ist
derzeit im Gange.
5. UA
675 Straßenreinigung
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
|
|
|
610.087
DM |
Ausgaben |
|
|
|
3.502.957
DM |
Zuschussbedarf |
1.652.570
DM |
1.716.287
DM |
2.241.766
DM |
2.892.870
DM |
Kostendeckung |
|
|
|
17 % |
Durch die
seinerzeitige Festlegung der Straßenreinigung und des Winterdienstes als
originäre Aufgabe des Betriebsamtes wiesen die Haushalte 1998, 1999 und 2000
nur noch einen festen Zuschussbetrag aus, der dem Betriebsamt zur Deckung des
nicht durch die Straßenreinigungsgebühren gedeckten Defizits diente. Der im
jeweiligen Jahresabschluss von 68 in der Sparte Straßenreinigung / Winterdienst
ausgewiesene Fehlbetrag wurde jeweils durch eine gesonderte Zuweisung aus den
folgenden Haushaltsjahren zusätzlich gedeckt. Daher sind auch im Haushalt 2001
Mittel i.H.v. 604.072 DM als Defizitabdeckung aus Vorjahren enthalten, so dass
bei Bereinigung dieses Effekts der tatsächlich auf 2001 entfallende
Zuschussbedarf auf 2.288.798 DM lauten müsste.
Mit der Umwandlung
des Betriebsamtes in einen Eigenbetrieb zum 1. Januar 2001 wurde der bis dahin
originäre Aufgabenbereich Straßenreinigung / Winterdienst im Rahmen einer
Dienstleistungsvereinbarung in eine auftragsbezogene Leistung geändert.
Besonderheit dabei ist, dass mit dieser Vereinbarung sämtliche anfallenden
Arbeiten pauschal vergütet werden und damit eine Einzelabrechnung über
Stundensätze vermieden wird. Für 2001 waren hierfür im städt. Haushalt
2.469.000 DM netto (also unter Berücksichtigung der Straßenreinigungsgebühren)
veranschlagt (2002: 1.374.725 EUR = 2.688.728 DM).
Mit dieser jährlich
neu zu vereinbarenden Summe sind grundsätzlich sämtliche Leistungen im Bereich
der Straßenreinigung abgegolten, so dass hierfür keine nachträgliche Defizitabdeckung
mehr erfolgt. Für die Winterdienstleistungen ist allerdings aufgrund der
witterungsbedingten Unwägbarkeiten eine Spitzabrechnung erforderlich, so dass
der dafür vorgesehene Betrag (669.056 EUR in 2002) je nach witterungsbedingtem
Aufwand unter- oder überschritten wird.
Nachdem die
überörtliche Prüfung durch den Landesrechnungshof abgeschlossen ist und im
Abschlussbericht eine sehr gute Reinigungsqualität im Bereich der öffentlichen
Straßenreinigung attestiert wurde, ist nunmehr eine Überarbeitung der
Straßenreinigungsgebühren dringend erforderlich, zumal die Prüfer das Fehlen
einer Gebührenbedarfsrechnung moniert haben. Hier wurden von 68 bereits
Vorleistungen durch die Ermittlung von Straßenfrontlängen und anderer
gebührenrelevanter Faktoren erbracht, so dass in den nächsten Monaten eine
Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
6. UA
700 Stadtentwässerung
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
16.589.367
DM |
17.121.406
DM |
22.339.048
DM |
19.586.620
DM |
Ausgaben |
16.589.367
DM |
17.641.997
DM |
22.339.048
DM |
19.586.620
DM |
Zuschussbedarf |
-,- |
520.591
DM |
-,- |
-,- |
Kostendeckung |
100 % |
97 % |
100% |
100% |
Das im
Rechnungsergebnis für 1999 ausgewiesene Defizit ist lediglich aufgrund des
kameralen Abschlusses ausgewiesen; tatsächlich wurde ein Überschuss erzielt.
Dies hängt mit dem Fehler bei den Abschlagszahlungen durch die Stadtwerke
zusammen, die für die Stadt das Inkasso der Entwässerungsgebühren durchführen.
Das buchhalterische Defizit aus 1999 wurde aus der allg. Rücklage gedeckt und
in gleicher Höhe wieder aus den Überschüssen des Jahres 2000 der allg. Rücklage
zugeführt.
Die
Gebührenausgleichsrücklage beläuft sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2001
auf rd. 3,4 Mio. DM, nachdem aufgrund des Abschlusses des Haushaltsjahres 2001
weitere rd. 600.000 DM der Rücklage zugeführt wurden.
Der größte
Ausgabenfaktor, die Umlage an den Abwasserverband Marburg, ist seit 1998
kontinuierlich von rd. 9 Mio. DM auf rd. 11,4 Mio. DM in 2001 gestiegen. Für
2002 sind vom Abwasserverband 5.695.735 EUR (11.139.889 DM) als Umlage
prognostiziert worden. Damit hätte sich die Umlage auf dem jetzigen Niveau
eingependelt, so dass die zum 1.1.1999 auf 3,80 DM/m³ (bzw. ab 1.1.2002 1,94
EUR) festgesetzte Abwassergebühr nicht zuletzt aufgrund des o.g.
Rücklagenbestandes weiterhin auskömmlich ist.
7. UA
720 Müllabfuhr
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
-,- |
-,- |
-,- |
13.855.100
DM |
Ausgaben |
-,- |
-,- |
-,- |
13.855.100
DM |
Zuschussbedarf |
-,- |
-,- |
-,- |
-,- |
Kostendeckung |
|
|
|
100 % |
Der Bereich Müllabfuhr wurde mit der
Gründung des Betriebsamtes zum 01.01.1997 aus dem städt. Haushalt ausgegliedert
und als originäre Aufgabe dem Betriebsamt zugeordnet. Ein Zuschuss wurde aus
dem städt. Haushalt seitdem nicht gezahlt, was auch in 2001 nicht der Fall war.
Mit der Umwandlung des Betriebsamtes
in einen Eigenbetrieb zum 1. Januar 2001 wurde der bislang originäre Bereich
Abfallentsorgung wieder der Stadt (67.3) als Aufgabe zugewiesen und der Auftrag
zur Durchführung der Leistungen im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung
(analog der Regelungen im Bereich Straßenreinigung; s.o.) an den DBM
übertragen. Daher werden die Einnahmen und Ausgaben dieses Gebührenhaushalts
seit 2001 wieder im Haushalt der Stadt aufgeführt.
In den in der Tabelle ausgewiesenen
Einnahmen sind neben den Müllabfuhrgebühren mit einem Volumen i.H.v. 13,1 Mio.
DM noch die Zinsen der Gebührenausgleichsrücklage mit 105 TDM und eine Entnahme
aus der Gebührenausgleichsrücklage mit knapp 650 TDM enthalten. Die Rücklage
beläuft sich nach dieser Entnahme noch auf rd. 1,7 Mio. DM. Hieraus sind im
Haushalt 2002 rd. 309 TDM zur Defizitabdeckung aus dem Jahresabschluss 2000 von
68 in der Sparte Entsorgung zu finanzieren, so dass letztlich noch rd. 1,4 Mio.
DM in der Gebührenausgleichsrücklage zur Verfügung stehen.
In den in der Tabelle ausgewiesenen
Ausgaben sind die Beseitigungs- und Verwertungskosten mit 8.292.000 DM, die
Pauschale an 68 für die Mülleinsammlung i.H.v. 5.365.800 DM sowie eine
Verwaltungskostenerstattung i.H.v. 197.300 DM enthalten. Aufgrund der
zwischenzeitlich erfolgten Spitzabrechnung der Beseitigungs- und
Verwertungskosten ergibt sich ein Überschuss zugunsten des Gebührenhaushalts
i.H.v. rd. 140.000 DM, der bei den Zahlungen in 2002 verrechnet wird.
In 2001 haben sich die Änderungen
hinsichtlich der Entwicklung im Gewerbemüllbereich deutlich bemerkbar gemacht.
Durch das Abwandern von Gewerbebetrieben aus dem öffentlichen
Entsorgungsbereich musste ein weiter sinkendes Gebührenaufkommen registriert
werden, wie die folgende Darstellung der letzten drei Jahre zeigt:
1999: 13.828.451 DM
2000: 13.577.187 DM
2001: 13.099.976 DM
Damit ist das Müllgebührenaufkommen
zwischen 1999 und 2001 um 5,3 % gesunken. Parallel dazu sind jedoch auch die
Beseitigungskosten gesunken, da entsprechend weniger Abfall dem Kreis zur
Entsorgung angedient werden musste. Außerdem konnte ein Großteil der Gewerbemüllkunden
vom DBM über privatrechtliche Verträge gehalten werden, so dass hierdurch auch
im Fixkostenbereich eine gewisse Kompensation eingetreten ist. Unterm Strich
muss jedoch durch diese Entwicklung eine Kostenbelastung des Gebührenhaushalts
Müllabfuhr verzeichnet werden.
Um eine Aussage über eine evtl.
notwendige Gebührenerhöhung zu treffen, soll nachfolgend die in 2002 zu
erwartende Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dargestellt werden:
Ausgaben:
Pauschale für Mülleinsammlung: 2.530.790 EUR
Abschlag Beseitigungskosten: 4.000.523 EUR
Verwaltungskostenerstattung: 137.400 EUR
Summe Ausgaben: 6.668.713 EUR
Einnahmen:
Müllgebühren: 6.341.120 EUR*
Zinsen der Rücklage: 51.000 EUR
Entnahme aus Sonderrücklage:
276.593 EUR
Summe Einnahmen: 6.668.713 EUR
* Die Müllgebühren wurden auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2001 (6.698.000 EUR) abzüglich noch nicht umgestellter Gewerbebetriebe berechnet. Derzeit sind noch ca. 200 gewerblich genutzter 1,1 cbm-Behälter nicht umgestellt, was einem Gebührenvolumen von 356.880 EUR entspricht. Die o.g. Summe Müllgebühren unterstellt also, dass alle noch gewerblich angemeldeten Behälter seit 1.1.2002 abgemeldet sind, was tatsächlich aber (noch) nicht der Fall ist.
Die o.g. Darstellung der Einnahmen und Ausgaben für 2002 geht von einer Rücklagenentnahme i.H.v. 276.593 EUR aus, um den Gebührenhaushalt in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Von den derzeit noch vorhandenen knapp 700.000 EUR verblieben somit nach Abschluss dieses Jahres noch gut 400.000 EUR als Gebührenausgleichsrücklage. Aufgrund der geschilderten Situation bezüglich noch nicht umgestellter, gewerblich genutzter Behälter sowie der ebenfalls nicht berücksichtigten Minderausgaben aus der Abrechnung 2001 dürfte die notwendig werdende Rücklagenentnahme vermutlich noch geringer ausfallen.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in 2002 keine Erhöhung der Müllgebühren erforderlich ist. Realistischerweise könnte zum 1. Juli 2003 eine solche Gebührenanpassung notwendig werden, sofern die Zahlen nach Abrechnung des Jahres 2002 hierfür eine Grundlage bieten.
8. UA
730 Märkte
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
203.697
DM |
195.831
DM |
157.152
DM |
152.875
DM |
Ausgaben |
182.116
DM |
159.898
DM |
170.019
DM |
144.121
DM |
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) |
+
21.581 DM |
+
35.933 DM |
-
12.867 DM |
+
8.754 DM |
Kostendeckung |
112 % |
122 % |
92 % |
106 % |
Durch die
vertragliche Übereinkunft mit dem MAK sind im Jahr 2000 insbesondere die
Standgelder für den Elisabethmarkt komplett weggefallen, die der MAK
vereinnahmt hat. Gleichzeitig sind jedoch alle Aufwendungen weiterhin aus dem
städt. Haushalt gezahlt worden, so dass der UA 730 zwangsläufig defizitär
wurde. Mittlerweile hat sich dieser Effekt normalisiert und es zeigt sich, dass
die derzeitigen Standgelder für die Wochenmärkte noch kostendeckend sind.
Im Rahmen der
Euro-Umstellung wurden die Standgelder zum 1.1.2002 von 1,50 DM je m² Standfläche
auf 0,80 EUR festgesetzt; dies entspricht einer leichten Anhebung um 4,3 %.
Damit sollten also auch in 2002 die Gebühren kostendeckend sein, zumal die
Reinigung der Wochenmärkte als Hauptkostenfaktor damit erwirtschaftet werden.
9. UA
750 Friedhöfe
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
2.551.334
DM |
2.433.958
DM |
3.053.677
DM |
3.213.110
DM |
Ausgaben |
4.835.393
DM |
4.921.237
DM |
4.909.060
DM |
4.874.321
DM |
Zuschussbedarf |
2.284.059
DM |
2.487.279
DM |
1.855.383
DM |
1.661.211
DM |
Kostendeckung |
53 % |
49 % |
62 % |
66 % |
Mit der am 23.2.2000
in Kraft getretenen Neufassung der Friedhofsgebührenordnung konnte eine
deutliche Verbesserung des Ergebnisses erzielt werden. Mit der zum 1.1.2002 in
Kraft getretenen weiteren Neufassung wurden dagegen nur moderate
Gebührenanhebungen in einzelnen Leistungsbereichen vorgenommen, während die
meisten Positionen in Euro-Beträge umgewandelt wurden. Eine wesentliche
Ergebnisverbesserung ist daher in 2002 nicht zu erwarten.
Die o.g.
Rechnungsergebnisse zeigen weitestgehend die reale Kostensituation des UA 750,
da die Leistungen des DBM aufgrund der Auftragsabrechnung komplett enthalten
sind. Diese sind mit einem Volumen von über 3 Mio. DM der dominierende
Ausgabenfaktor. Der zweite große Kostenfaktor dieser kostenrechnenden
Einrichtung sind die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals mit
rd. 1,43 Mio. DM.
Auf der
Einnahmeseite ist zu berücksichtigen, dass eine Verrechnung mit dem UA 581
(Park- und Grünanlagen) enthalten ist, die als Ausgleich für die Park- und
Erholungsfunktion der Friedhöfe dienen soll. Dieser Ansatz wurde in 1998 von
510.000 DM auf 790.000 DM und im Jahr 2000 auf 1.200.000 DM angehoben. Dies
entspricht immerhin einem Anteil von 37 % der Einnahmen. Der städtische
Zuschuss für die Friedhöfe beläuft sich also tatsächlich auf fast 2,9 Mio. DM
in 2001, was einem realen, d.h. gebührenfinanzierten, Kostendeckungsgrad von
lediglich 41 % entspricht.
Eine weitere
spürbare Gebührenerhöhung dürfte derzeit kaum zu vermitteln sein. Gleichwohl
sollten aber, wie bei der letzten Gebührenanpassung auch gefordert, geringere
Erhöhungen in kürzeren Zeitabständen zu realisieren versucht werden.
10. UA
762 Stadthalle
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
512.381,-- |
553.339
DM |
583.454
DM |
595.612
DM |
Ausgaben |
1.165.725,-- |
1.095.451
DM |
1.185.776
DM |
1.148.453
DM |
Zuschussbedarf |
653.344,-- |
542.112
DM |
602.322
DM |
552.841
DM |
Kostendeckung |
44 % |
51 % |
49 % |
52 % |
Bei der Betrachtung des
Rechnungsergebnisses für die Stadthalle ist zu berücksichtigen, dass
·
hier
auch der Betrieb der Freilichtbühne mit abgewickelt wird, die zwar Kosten
verursacht, aber kaum Einnahmen erzielt,
·
aufgrund
von Ermäßigungen und Erlassen der Entgelte für einige Veranstaltungen rd.
200.000 DM p.a. weniger Einnahmen erzielt werden,
·
die
Betreuung der Bürgerhäuser in den Stadtteilen durch die Stadthallenverwaltung
erfolgt, deren Kosten ebenfalls das Rechnungsergebnis der Stadthalle belasten
und
·
die
Vermarktung der Stadthalle unter der Belegung durch das Marburger Schauspiel
leidet, wodurch ein Teil der potenziellen Belegungszeiten nicht zur Verfügung
steht.
Andererseits sind
betriebswirtschaftliche Kosten wie insb. Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals
nicht berücksichtigt, so dass bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung das
Defizit sicherlich um einiges höher ausfallen müsste.
Der Benutzungstarif
der Stadthalle wurde in den letzten Jahren in regelmäßigen 2-Jahresabständen
neu gefasst, wobei die Entgelte dabei i.d.R. um jeweils 10 % angehoben wurden.
Letztmalig erfolgte eine Neufassung im Rahmen der Euro-Umstellung zum 1.1.2002,
so dass also auch in diesem Jahr mit leicht steigenden Einnahmen zu rechnen
ist.
11. UA
761 Bürgerhäuser
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
Einnahmen |
249.974
DM |
220.233
DM |
224.900
DM |
273.528
DM |
Ausgaben |
1.333.123
DM |
1.193.727
DM |
1.424.940
DM |
1.419.117
DM |
Zuschussbedarf |
1.083.149
DM |
973.494
DM |
1.200.040
DM |
1.145.589
DM |
Kostendeckung |
19 % |
18 % |
16 % |
19 % |
Der Benutzungstarif
für die Bürgerhäuser wurde zum 1.1.2002 neu gefasst. Damit verbunden war eine
Erhöhung der Benutzungsentgelte um rd. 15 20 % gegenüber den davor letztmalig
zum 1.1.1994 festgesetzten Entgelten. Aufgrund der Widerstände der Ortsbeiräte
gegen die zunächst geplanten drastischeren Anhebungen sollte hier wie bereits
bei der Stadthalle praktiziert eine Anpassung in kürzeren Abständen erfolgen.
Aufgrund der überwiegenden Nutzung dieser Einrichtungen für örtliche
Vereinsveranstaltungen, Familienfeiern u.ä. und den damit verbundenen
vielfältigen Ermäßigungsregelungen kann dadurch jedoch eine durchgreifende
Ergebnisverbesserung sicherlich nicht erwartet werden.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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