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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0104/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 5/30 "Leopold-Lucas-Straße" in der Gemarkung Ockershausen
-Behandlung der Anregungen der Bürger- und Trägerbeteiligung (Anlage)
-Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
|
15.06.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die
Schreiben der Einwender mit Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Zu den
aufgeführten Anregungen wird gem. den einzelnen Abwägungsvorschlägen (s. Anlage)
Stellung bezogen.
2. Dem
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/30 für das Gebiet „Leopold-Lucas-Straße“ in
Ockershausen wird einschl. der Begründung zum Zwecke der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 BauGB zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 25.06.1999 den Aufstellungsbeschluss gem. §
2 BauGB für diesen Bebauungsplan nordwestlich der Leopold-Lucas-Straße in
Ockershausen gefasst und auf der Grundlage des Magistratsbeschlusses
vom18.10.1999 ist die Bürger- und Trägeranhörung durchgeführt worden. Drei
städtebauliche Vorentwürfe und ein Rechtsplan-Vorentwurf der sog.
„Anger-Erschließung“ sind den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange
vorgestellt worden.
Hierzu
hat am 14.02.2000 im Gemeinschaftshaus „Alte Schule“ in Ockershausen eine
Veranstaltung zur Bürgerinformation stattgefunden; ein Bericht zu dieser
Versammlung ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus erfolgte die Darlegung und
Anhörung in der Zeit vom 21.02. bis 14.03.2000 im Stadtbauamt. Die Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 21.02.2000 gem. § 4 Abs. 1 BauGB
beteiligt worden.
In der
Zwischenzeit sind aufgrund der Anregungen der Träger öffentlicher Belange
ergänzende Untersuchungen zum Immissionsschutz und zur Landschaftsplanung
(Avifauna/Vogelwelt) erstellt worden. Weiterhin ist ein
Lebensmittelmarkt-Betreiber an den Vorhabenträger herangetreten, um im Bereich
der Leopold-Lucas-Straße einen entsprechenden Einkaufsmarkt zu etablieren.
Gemäß den stadtentwicklungspolitischen Zielvorgaben soll hier ein Markt mit
max. 700 qm Verkaufsfläche untergebracht werden, der als Versorgungseinheit an
einen integrierten Standort sowohl in einem allgemeinen Wohngebiet als auch in
einem Mischgebiet möglich ist. Die bisherige Planung sah bereits
Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss mit entsprechender Parkmöglichkeit entlang
der Leopold-Lucas-Straße vor, ließ jedoch die Unterbringung eines Marktes mit
700 qm Verkaufsfläche und einer erhöhten Stellplatzzahl nicht zu.
Nachdem
die Vorhabenträgerschaft bei der Oberen Naturschutzbehörde des RP Gießen einen
Vorstoss unternommen hat, um eine Teilfläche der Streuobstwiese mit in das
Baugebiet einbeziehen zu können, hat am 07.11.2000 ein Ortstermin in Ockershausen
stattgefunden. Zwischen der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde, dem
beauftragten Landschaftsplaner und Amt 61-K wurde festgelegt, dass eine
Teilfläche von ca. 600 qm im südöstlichen Teilbereich der Streuobstwiese in
Verlängerung der beiden Fußwegeverbindungen zwischen Gänsegässchen und Bachweg
mit in das Baugebiet einbezogen werden kann. Der somit erhöhte Ausgleichsbedarf
ist im Grünordnungsplan des Ing.-Büros Zick-Hessler zum Bebauungplan
nachgewiesen. In einer ergänzenden Stellungnahme zum avifaunistischen Gutachten
wurde festgestellt, dass eine gravierende Beeinträchtigung der Habitatqualität
durch die Biotopverkleinerung nicht zu erwarten ist.
Aufgrund
dieser geänderten Planungsvoraussetzungen sind unterschiedliche städtebauliche
Vorentwürfe erarbeitet worden, die dem Magistrat am 11.12.2000 vorgestellt
worden sind. Der Magistrat hat in dieser Sitzung den aktuellen
Sachstandsbericht, hier insbesondere die grundsätzlichen Anregungen der Bürger-
und Trägerbeteiligung, die geänderte Planungsintension der Vorhabenträger sowie
die neuen Planungsgrundlagen und –voraussetzungen zur Kenntnis genommen. Auf
der Grundlage dieser Vorentwurfsplanung hat der Magistrat die wesentlichen
Entwurfsparameter (Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Leopold-Lucas-Straße,
Lage und Stellung des Lebensmittelmarktes mit Parkplatz, Erschließungskonzept,
Fußwegenetz und Dachbegrünung) für die Entwurfsüberarbeitung des
Offenlegungsbeschlusses beschlossen und empfiehlt, in Kontinuietät des
städtebaulichen Entwurfes die geänderte Vorzugsvariante für die
Weiterbearbeitung. Der Magistrat hat weiterhin auf die Erschließungsvorsorge
für ein westlich angrenzendes Grundstück hingewiesen und erklärt, dass
hinsichtlich des Einzelhandels kein Verdrängungswettbewerb für den bestehenden
Markt im Bereich Bachweg entstehen soll.
Bei der
Sitzung des Gestaltungsbeirates am 21.12.2000 ist die überarbeitete
Vorentwurfsplanung ebenfalls vorgestellt worden. Der Beirat hat empfohlen, die
ursprüngliche städtebauliche Idee einer kleinmaßstäblichen Bebauung mit
Einzelgebäuden der großflächigen Erdgeschossnutzung beizubehalten.
Der
aktuelle Planentwurf wird durch die nachfolgenden Maßgaben und Entwurfselemente
gekennzeichnet:
· Die Anger-Erschließung
(verkehrsberuhigte Mischfläche 5,50 m und Fußgängerbereich 4,50 m) soll nicht
nur der Fahrerschließung dienen, sondern Raum für entsprechende Aufenthalts-
und Spielmöglichkeiten bieten. Die vorhandenen Fußwege werden aufgenommen und
verbinden das Neubaugebiet sowohl zum alten Ortskern, zum Bachweg als auch zur
Leopold-Lucas-Straße. Für die östlich angrenzenden gefangenen Gartengrundstücke
wird ein Gehrecht festgesetzt.
· Die Baufelder westlich des
Straßenangers bleiben weitestgehend unverändert. Das nordöstliche Baufeld wird
gemäß der Vorplanung getrennt, so dass die beiden Hausgruppen eindeutig
nachgezeichnet werden und nicht der Eindruck einer geschlossenen Häuserzeile
entsteht. Die durch die Verschwenkung des nördlichen Fußweges hinzugezogene
Fläche wird im Nordosten für eine großzügigere Begrünung der Stellplatzanlage
genutzt.
· Aufgrund der Vorbelastung des
Verkehrsaufkommens in der Leopold-Lucas-Straße werden die Baufelder entlang der
Leopold-Lucas-Straße als Mischgebiet festgesetzt, so das hier keine passiven
Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden und Balkone auf der Südseite der Häuser
errichtet werden können. Für den Lebensmittelmarkt sind durch die Festsetzung
der Flächen für Stellplätze max. oberirdisch 50 Einstellplätze zulässig.
Besucherparkplätze für die Obergeschosse sind dem Straßenanger zugeordnet;
darüber hinausgehender Stellplatzbedarf für Dienstleistungs- bzw. Wohnnutzung
in den Obergeschossen ist in einer Tiefgarage unterzubringen.
· Der Schallschutz gegenüber der
vorhandenen Skateboard-Anlage im Eingangsbereich des Georg-Gaßmann-Stadions
wird durch eine 3,50 m hohe Schutzwand gewährleistet. Die entsprechenden
Regelungen mit dem Vorhabenträger werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß
§ 11 BauGB vereinbart.
· Die extensive Begrünung aller
Dachflächen der baulichen Anlagen. Auf die siedlungsökologischen und
städtebaulichen Vorteile (Wasserrückhaltung, Klimaverbesserung, Lebensraum,
Luftverbesserung, Wärmedämmung, Lebensdauer, Stadtbild) wird hier ausdrücklich
hingewiesen. Darüber hinaus reduziert sich der erforderliche Ausgleichsbedarf,
wie die Gegenüberstellung im Grünordnungsplan zu diesem Bebauungsplan zeigt.
· Entwässerung in einem modifzierten
Mischsystem unter Berücksichtigung der Dachbegrünung, Regenwasser der
Hausdächer wird dezentral versickert (Hochbauplanung). Die Rigolen erhalten
einen Notüberlauf in die Mischwasserkanalisation. Gehwege und Parkflächen
werden aus wasserdurchlässigem Pflaster hergestellt. Die Straßenflächen
entwässern direkt in den geplanten Mischwasserkanal.
Um die
Erschließungsproblematik der westlich angrenzenden Flurstücke 39 und 40, die
gemäß § 34 BauGB bebaubar sind, zu lösen, hat im März 2001 mit den
Grundstückseigentümern und der Verwaltung ein Abstimmungsgespräch
stattgefunden, bei denen 5 Optionen für die Bebauung und Erschließung des
Grundstückes diskutiert wurden. Seitens der Stadtverwaltung wurden eindeutig
die Erschließungsmöglichkeiten über das nördlich bzw. südlich angrenzende
Anliegergrundstück favorisiert. Die Grundstückseigentümer erklärten, dass sie
Verhandlungen mit den Anliegern intensivieren wollten und seitens der Stadt
wurde entsprechende Unterstützung zugesagt.
Alles
weitere ist den beigefügten Unterlagen und der Begründung zu entnehmen.
Dietrich
Möller
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