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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0353/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Köster (Nr.9 5/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.05.2002
|
Beschlussvorschlag
Welche
Meinung hat sich die Bau- und Planungsbehörde zu dem auf der Bau- und
Planungsausschusssitzung vom 13.02.02 vom Vertreter der Agendagruppe
„Nachhaltige Stadtentwicklung" unterbreiteten Vorschlag gebildet, die
amtlichen Bekanntmachungen zur Bauleitung wie in Frankfurt mit
„Bürgerbeteiligung" zu überschreiben?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Bauleitplanverfahren gemäß § 3 (1) BauGB wird
seitens des Amtes 61K, Amt für Stadtentwicklung und städtebauliche Planungen,
sehr großen Wert gelegt. So werden z. B. Aufstellungsbeschlüsse unmittelbar
nach dem Parlamentsbeschluss öffentlich bekannt gemacht, sodass die Bürger
schon aufgrund dieser Veröffentlichung kommen, um sich über die beabsichtigten
Planungen und Ziele zu informieren.
Der
Gesetzgeber gibt den Kommunen die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen
auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu verzichten sowie die Offenlage für die
Dauer eines Monats auf zwei Wochen zu verkürzen. Von beiden Möglichkeiten wird
seitens des Amtes 61K kein Gebrauch gemacht.
Innerhalb
des Amtes ist nicht bekannt, dass die bisherige Praxis bei den
Pressemitteilungen bzw. Amtliche Bekanntmachung sich in irgendeiner Form
negativ auswirken.
Auch ist
nicht bekannt, ob in Frankfurt die Veröffentlichung mit der Überschrift
"Bürgerbeteiligung" eine positive Resonanz hervorruft.
In
Zukunft wird das Wort "Bürgerbeteiligung" in den Amtlichen
Bekanntmachungen größer geschrieben und fett hervorgehoben.
Zusätzlich
soll ein Pressebericht, das Mitwirken der örtlichen Presse vorausgesetzt, über
das geplante Projekt informieren.
Im
Hinblick auf die zeitgleiche Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachung und
des Presseberichts in den beiden Zeitungen "Oberhessische Presse" und
Neue Marburger Zeitung" sind allerdings Problemen zu erwarten.
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