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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1205/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Einige regelmäßige Nutzer/innen des Aquamars empfinden den Chlor-Gehalt des Wassers als sehr hoch. Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, wie sich der Chlorgehalt im Verhältnis zu anderen Schwimmbädern darstellt und nach welchen Kriterien über die Höhe entschieden wird?

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Sachverhalt

Die Anforderungen an die Qualität des Wassers in Schwimmbecken ist in der DIN 19643 geregelt. Die hier vorgegebenen Chlorwerte sind verbindlich und müssen in allen öffentlich zugänglichen Bädern - also auch im AquaMar - eingehalten werden. Um sicher zu stellen, werden die Chlorwerte permanent elektronisch überwacht und zusätzlich täglich per Handmessung kontrolliert und dokumentiert. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen Proben des Beckenwassers durch das örtliche Gesundheitsamt genommen.

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