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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1210/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie beurteilt der Magistrat die Verwendung des Stadtwappens durch die Marburger Burschenschaft Rheinfranken im Online-Netzwerk Facebook? Welche Möglichkeiten hat er, die Verwendung des Wappens für derartige Zwecke zu unterbinden?

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Sachverhalt

Das offizielle Marburg-Logo ist Teil des Marketing-Konzepts der Universitätsstadt Marburg. Das Logo in seiner Gesamtheit, aber auch in Einzelteilen wie beispielsweise das modifizierte Wappen oder das künstlerisch gestaltete „A" darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Universitätsstadt Marburg durch Dritte verwendet werden. Vor der Weitergabe an Dritte wird geprüft, inwieweit die Nutzung des Logos im Interesse der Universitätsstadt Marburg steht. Des Weiteren wird bei einer Weitergabe an Dritte das Corporate Design Handbuch mitgeschickt, welches einen strengen Maßstab für die Verwendung anlegt.

 

Das originäre Stadtwappen ist neben dem Stadtnamen Ausdruck der Eigenständigkeit und der Hoheitsgewalt der Universitätsstadt Marburg. Es ist ein Mittel der kommunalen Selbstdarstellung, stärkt die Identifikation mit der Stadt und gibt zugleich Dritten die Möglichkeit, ihre Zugehörigkeit zur Universitätsstadt Marburg und ihre Verbundenheit mit ihr zu demonstrieren. Die Verwendung des Stadtwappens ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, da es einem besonderen Schutz unterliegt (§ 14 HGO i. V. m. § 12 BGB) und nur in politisch neutralem Zusammenhang verwendet werden darf. Andernfalls kann der Eindruck erweckt werden, dass mit dem Stadtwappen verbundene Mitteilungen als Mitteilung der Universitätsstadt Marburg zu verstehen sind. Das gilt auch für die Verwendung von unterschiedlichen Ausprägungen des Wappens. 

 

Das in der Einladung zum Marburger Marktfrühschoppen im Online-Netzwerk Facebook von der Marburger Burschenschaft Rheinfranken verwendete Stadtwappen vermittelt den irreführenden und falschen Eindruck, es handele sich um eine Veranstaltung der Universitätsstadt Marburg. Ein Rechtsanspruch auf Unterlassung der Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist immer dann gegeben, wenn die Universitätsstadt Marburg die Beseitigung der bestehenden Beeinträchtigung und das Unterlassen weiterer Beeinträchtigungen verlangen kann. Dies ist im Fall der Burschenschaft Rheinfranken möglich, da durch die Verwendung des Stadtwappens im Online-Netzwerk Facebook das Interesse der Universitätsstadt Marburg, der dieses Stadtwappen zugerechnet wird, verletzt ist.

 

Die Burschenschaft Rheinfranken wurde bereits aufgefordert, das Stadtwappen im Online-Netzwerk Facebook umgehend zu entfernen. Gleichzeitig wurde eine Unterlassungsverpflichtungserklärung von der Burschenschaft Rheinfranken eingefordert, um der Gefahr von zukünftigen Wiederholungen vorzubeugen.

 

Ergänzung:

Die Unterlassungsverpflichtungserklärung hinsichtlich der unberechtigten Verwendung des Wappens der Universitätsstadt Marburg wurde von der Burschenschaft Rheinfranken unterschrieben und ist am 26. April 2012 bei der Stadtverwaltung Marburg eingegangen. Die Burschenschaft Rheinfranken hat das Stadtwappen in ihrer Einladung zum Marburger Marktfrühschoppen im Online-Netzwerk Facebook entfernt.

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