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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1233/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)      Die Industriehalle der Temmler Holding, Frauenbergstraße 24, wird für die Dauer von zunächst 5 Jahren (mit Verlängerungsklausel) angemietet und zu einer Ballsporthalle ausgebaut.

Die Jahreskaltmiete i. H. v. 10 T€ wird genehmigt. Ein Mietvertrag ist vom Fachdienst Gebäudewirtschaft mit diesen Vorgaben abzuschließen.

2)      Die Kostenberechnung des FD 65/Hochbau für die notwendigen Umbauarbeiten in Höhe v. 180 T€ wird genehmigt. Diese Haushaltsmittel werden in Abänderung zur aktuellen Veranschlagung im Haushalt 2012 aus Kostenstelle Produkt 242010, Inv.Nr. 420.001.9 „Zuschüsse an Sportvereine“ Veranschlagung: DAV-Kletterhalle zur Verfügung gestellt.

3)      Mit den handwerklichen Umbaumaßnahmen wird der FD 65 beauftragt. Sie sind in Abstimmung mit dem FD 42 unverzüglich zu beginnen und schnellstmöglich abzuschließen.

4)      Die Kosten für die sportliche Einrichtung als Ballspielhalle mit multifunktionalem Bewegungsfeld i. H. v. 80 T€ werden genehmigt. Diese Haushaltsmittel werden in Abänderung zur aktuellen Veranschlagung im Haushalt 2012 aus Kostenstelle Produkt 242010, Inv.Nr. 420.001.9 „Zuschüsse an Sportvereine“ Veranschlagung: Vereinsheim FSV Schröck  zur Verfügung gestellt.

5)      Mit den sportlichen Ausstattungsmaßnahmen wird der FD 42 beauftragt. Sie sind so rechtzeitig abzuschließen, dass die Hallennutzung zum 30.09.2012 erfolgen kann.

 

Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme zugeleitet.

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Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

 

Wie mit Magistratsbeschluss Nr. 4660 festgelegt wird hiermit um den Ausführungsbeschluss zur Anmietung und Umgestaltung der Industiehalle der Temmler Holding, Frauenbergstr. 24 gebeten.

 

Es hat Gespräche mit dem für die Vermietung zuständigen Management der Holding gegeben, bei denen Einigkeit über die Anmietung, die Vertragslaufzeit von 5 Jahren mit Verlängerungsklausel und zum Jahreskaltmietzins i. H. v. 10 T€ erzielt worden ist.

 

Die Details der Vertragsgestaltung müssen durch den zuständigen Fachdienst Gebäudewirtschaft noch abgestimmt  und der Vertragsabschluss muss noch durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der Schulsportleiterdienstversammlung vom 24.04.2012 ist eine mögliche  Nutzung erörtert worden. Hauptnutzer würde nach derzeitigen Überlegungen die Adolf-Reichwein-Schule sein.

Sowohl vom Schulleiter als auch dem Schulsportleiter der ARS wird die von hier   vorgeschlagene  „Übergangslösung“ ausdrücklich begrüßt.

 

Die Bereitstellung der Halle im Herbst d. J. ist unbedingt notwendig und ermöglicht es, eine verantwortbare und vor allem zumutbare Sporthallenbelegung für die Schulen zu planen und entsprechende Flächen bereit zu stellen und schafft auch den benötigten  Raum für eine Belegung durch den Vereinssport in den späten Nachmittagsstunden.

 

Die Anmietung und Einrichtung der Halle ist zum jetzigen Zeitpunkt auch unabweisbar,  da  die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Ersatzflächen für den Schul – und Vereinssport im Rahmen der Haushaltsplanungen  2012 in dieser Form nicht  erkennbar war, sich jetzt aber als dringend notwendig erweist.

 

 

Kosten der Maßnahme :

 

Für bauliche Maßnahmen zur Einrichtung von Umkleidekabinen, Duschen und WC´s wurden vom FD 65/Hochbau Kosten i.H, von 180 T€ ermittelt.

Haushaltsmittel stehen bei Kostenstelle 242010 Inv.Nr.: 420.001.09 Zuschuss DAV Kletterhalle zur Verfügung, die umgewidmet werden müssen.

Die Umwidmung ist möglich, weil beim gegenwärtigen Stand der Planungen nicht davon auszugehen ist, dass die Haushaltmittel vollständig durch den Zuwendungsempfänger abgerufen werden.

 

Für die sportliche Ausstattung werden Kosten bis zu 80 T€  erwartet. Hauptpositionen sind hier die Einrichtung eines Ballspielfeldes, die Verlegung eines geeigneten Bodenbelages für das Multifunktionsfeld und die Ausstattungen der Umkleidebereiche.

Haushaltsmittel stehen bei Kostenstelle 242010 Inv.Nr.: 420.001.09 Zuschuss Vereinsheim FSV Schröck zur Verfügung, die umgewidmet werden müssen.

Die Umwidmung ist möglich, weil entgegen den seitherigen Planungen die abschließende Finanzierung noch im Haushalt 2011 erfolgt ist.

 

 

Dringlichkeit :

 

Im Rahmen der Schulsportleiterdienstversammlung hat sich erneut gezeigt, dass Ersatzflächen bereit gestellt werden müssen. Auf die öffentliche Diskussion zu diesem Thema soll an dieser Stelle deshalb ergänzend hingewiesen werden.

 

Die Bereitstellung dieser Ersatzflächen hilft uns sehr wesentlich dabei, gerade für die Adolf Reichwein Schule ein Ersatzangebot zu machen, welches darüber hinaus sehr große,  positive Auswirkungen auf alle anderen Hallenzuweisungen an die städtischen Schulen und letztendlich auch an die örtlichen Vereine hat.

 

 

Perspektive :

 

Die vom FD 42 / Sport mit dem zuständigen Vermietungsmanagement der Temmler Holding abgestimmte Vertragsgestaltung gestattet es, nach fünf Jahren die Anmietung zu beenden bzw. sie darüber hinaus fort zu setzen.

 

Die geplanten Umbaumaßnahmen gestatten es, bei Vertragsende zwei Umkleidecontainer heraus zu nehmen und anderweitig zu verwenden.

 

Über die festen Einbauten für Umkleide-/ und WC-Kabinen ist in den noch zu schließenden Verträgen eine Regelung herbei zu führen.

 

Das Ballspielfeld wird so konzipiert, dass es ebenfalls herausgenommen und  anderweitig  verwendet werden kann. Das gilt selbstverständlich  auch für alle weiteren Einrichtungsgegenstände.

 

 

Der Magistrat wird gebeten, eine Entscheidung in vorstehendem Sinne zu treffen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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