Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1244/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Oberstadt ist - mit Ausnahmen in den Vormittagsstunden - eine Fußgängerzone.

Berichten von Laden-Inhabern zufolge werden die bestehenden Regeln jedoch nicht effektiv durchgesetzt. Ein möglichst geringer PKW-Verkehr erhöht jedoch die Attraktivität der Oberstadt auch im wirtschaftlichen Sinne.

Kann der Magistrat Auskunft darüber geben, wie oft in der Woche (im Monat) die Einhaltung des bestehenden „Durchfahrverbotes" für PKWs in der Oberstadt überwacht wird? Welche sonstigen Maßnahmen könnte der Magistrat ergreifen, um dem Ziel einer möglichst autofreien fußgängerfreundlichen Oberstadt näher zu kommen?

Reduzieren

Sachverhalt

Die Fußgängerzone in der Oberstadt umfasst die Straßen Neustadt und Wettergasse. Dort ist nur vormittags Lieferverkehr möglich. Für diesen Bereich bestehen keine Dauerausnahmegenehmigungen zum Befahren während der Sperrzeit. Für Baumaßnahmen, Umzüge und ähnliche Maßnahmen werden zeitlich befristete Genehmigungen zum Befahren und Parken in der Fußgängerzone erteilt.

 

In dem Straßenzug Reitgasse, Markgasse, Markt und Barfüßerstraße ist die Durchfahrt durch ein Verbot für Kraftfahrzeuge täglich von 11.00 (samstags 10.00 Uhr) bis 18.00 Uhr und von 20.00 bis 06.00 Uhr gesperrt. Nach der städtischen Satzung über die Zulässigkeit des Fahrverkehrs in diesem Bereich erhalten Fahrzeughalter mit erstem Wohnsitz und die Inhaber der dortigen Geschäfte Oberstadtplaketten, die ein Befahren auch während der Sperrzeit gestatten.

 

Darüber hinaus werden je nach Bedarf Dauer- oder Einzelgenehmigungen zum Befahren und auch teilweise zum Parken erteilt, wenn dafür ein unabweisbares Bedürfnis nachgewiesen wird.

 

Ab dem Jahr 2012 werden bei dem Nachweis der Dringlichkeit nochmals strenger Anforderungen zugrunde gelegt und die Erteilung der Genehmigungen wird restriktiver gehandhabt. Dadurch konnte erreicht werden, dass ca. 1/3 weniger Oberstadtplaketten ausgestellt worden sind.

 

Im Jahr 2011 wurden durch die Verkehrsüberwachung 31, im Jahr 2012 bis heute 6 Durchfahrkontrollen durchgeführt. Um zu erreichen, dass möglichst wenige Fahrzeuge die Oberstadt befahren, werden künftig verstärkt Kontrollen erfolgen. Neben den gezielten Durchfahrkontrollen werden durch die Präsenz der Ordnungspolizeibeamten der Oberstadtwache im Rahmen der Streifengänge ständig durchfahrende Fahrzeuge überprüft.

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen