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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0361/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Christian Heubel (Nr.15 5/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.05.2002
|
Beschlussvorschlag
Ist es dem Magistrat möglich, die Höhe der
Mindereinnahmen in den Jahren 2001 bzw. 2002 für die Stadt Marburg zu
beziffern, die sich durch die von einer rot-grünen Mehrheit im Deutschen
Bundestag beschlossenen Steuerreform ergibt?
Es antwortet der Oberbürgermeister.
Die Steuereinnahmen bzw. steuerabhängigen Einnahmen, von
denen das Wohl und Wehe des Haushalts am stärksten abhängt, sind die
Einkommensteueranteile, die
Gewerbesteuer und indirekt auf dem Umweg über den kommunalen
Finanzausgleich die Schlüsselzuweisungen.
Diese Einnahmearten zeigen folgenden Verlauf:
in T |
Ansatz |
Ergebnis |
Ansatz |
Ergebnis |
Ansatz |
|
2000 |
2001 |
2002 |
||
|
|
|
|
|
|
ESt-Anteil * |
23.570 |
26.161 |
25.112 |
25.275 |
26.574 |
GewSt |
21.679 |
23.328 |
24.286 |
38.323 |
26.380 |
SchlZuw |
30.603 |
30.587 |
22.961 |
22.956 |
26.513 |
* einschließlich Ausgleichszahlung
Familienleistungsausgleich
Im Einzelnen:
Einkommensteueranteil
Das Gesamtaufkommen in Hessen, das für den Marburger Anteil entscheidend ist, ist 2001 gegenüber 2000 um 0,78 % gesunken. Wie viel von diesem Minderaufkommen auf die Steuerpolitik und wie viel auf andere bundesweite, hessenweite oder lokale Faktoren zurückzuführen ist, kann der Magistrat unmöglich beantworten.
Dieses Absinken um 0,78 % spiegelt sich allerdings, wie aus
der Tabelle deutlich wird, nicht 1:1 in dem Marburger Ergebnis 2000 und 2001
wider. Das liegt daran, dass für das 4. Quartal eines Jahres jeweils der Betrag
aus dem 3. Quartal als Abschlag an die Kommunen gezahlt wird; die
Spitzabrechnung für das abgelaufene Jahr läuft dann bereits in das Ergebnis des
jeweils folgenden Jahres.
Die Steuerschätzung für 2002 ( bis 2006 ) ist ein Kapitel
für sich. Ging die Schätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November
2001 noch von einem Zuwachs der ESt von 3,8 % aus, so hat er die Erwartung
jetzt auf 1,5 % revidiert. Es liegen allerdings noch keine Informationen
darüber vor, wie die Erwartung für Hessen
jetzt ist. Normalerweise ist das Aufkommen in Hessen allerdings etwas
freundlicher als im Bundesdurchschnitt.
Gewerbesteuer
Der Deutsche Städtetag beklagt für 2001 einen Rückgang des Gewerbesteueraufkommens gegenüber 2000 von 16,5 % in den alten Ländern und von 17,5 % in den neuen Ländern. Das sind allerdings Durchschnittswerte, die einzelstädtisch überhaupt nichts aussagen. Die Tabelle zeigt dann auch für Marburg Ergebnisse, die mit einer enormen Steigerung von 2000 nach 2001 völlig atypisch sind. Die Frage, wie viel davon auf die Steuerpolitik des Deutschen Bundestages zurückzuführen ist, muss deshalb auch hier offen bleiben.
Schlüsselzuweisungen
In die Berechnung der Schlüsselzuweisungen gehen sehr viele
verschiedene Bestimmungsgrößen ein. Zu nennen sind insbesondere:
- Entwicklung Gewerbesteuer
- Entwicklung Gewerbesteuerumlage
- Entwicklung Grundsteuer A und B
- Entwicklung Einkommensteueranteil
- Entwicklung Umsatzsteueranteil
- Entwicklung Bevölkerungszahlen
- Entwicklung Schülerzahlen
- Entwicklung Gewichtungssätze der einzelnen Einnahmen
und Ausgaben
- Verschiebungen im kommunalen Finanzausgleich zwischen den verschiedenen Empfängergruppen
- Ausstattung und Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleiches durch das Land Hessen
Allein der untypische Verlauf der Gewerbesteuer in Marburg hat dadurch schon Effekte auf die Schlüsselzuweisungen, die die Auswirkungen der Steuerpolitik überlagern. Dabei ist auch noch zu beachten, dass nicht nur das eigene Marburger Gewerbesteueraufkommen sondern das hessenweite Aufkommen die Marburger Schlüsselzuweisung beeinflusst.
Grundsätzlich gilt allerdings, dass natürlich aus dem Kommunalen Finanzausgleich umso weniger zu verteilen ist, je geringer die Steuerverbundmasse und damit die Finanzausgleichmasse ist, die zur Verfügung steht. Die Steuerverbundmasse wiederum wird aber nicht nur vom Verlauf des Steueraufkommens beeinflusst. Bestimmende Faktoren sind z. B. auch die Zahlungen des Landes Hessen an den Länderfinanzausgleich oder die vom Land gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen so gewollte pauschale Kürzung um rd. 51 Mio. ( 100 Mio. DM ).
Das zeigt, dass es bei den Schlüsselzuweisungen praktisch
nicht möglich ist, die Veränderung von einem Jahr zum anderen nur auf eine
Ursache herunterzurechnen. Dazu gibt es zu viele Bestimmungsfaktoren,
Nebeneffekte und Schattenwirkungen.
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