Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1350/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

1.      Die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft der Stadtwerke Marburg GmbH, wird zu einer Kommanditgesellschaft mit der Firmenbezeichnung Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe eines Umwandlungsbeschlusses sowie des Gesellschaftsvertrages der künftigen Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG umgewandelt.

 

2.      Die Universitätsstadt Marburg veräußert die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Marburg mbH an die Stadtwerke Marburg GmbH gegen Erstattung des Stammkapitals i.H.v. 25.000 €.

 

3.      Die von der Stadtwerke Marburg GmbH erworbene Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage der beigefügten Satzung zur künftigen Energie Marburg-Biedenkopf VerwaltungsGmbH umfirmiert. Sie dient als persönlich haftende Komplementärin der künftigen Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 28.05.2010 der Gründung der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) zugestimmt (VO/1186/2010). In der Folge sind die Gemeinden Lahntal, Cölbe, Münchhausen, Wohratal, Fronhausen, Lohra und Weimar sowie die Städte Amöneburg, Rauschenberg und Wetter zwischenzeitlich als Gesellschafterinnen hinzugekommen. Damit verbunden ist die Absicht, zumindest einen Anteil ihres jeweiligen Stromverteilnetzes zu erwerben und in die Gesellschaft einzulegen.

 

Zur Vorbereitung der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH auf die Übernahme der Stromverteilnetze soll diese in steuerrechtlicher, kommunalrechtlicher und regulierungsrechtlicher Hinsicht möglichst optimal auf diesen Prozess hin gestaltet werden. Der nachfolgend beschriebene Weg wurde durch eine in dieser Hinsicht versierte Anwaltskanzlei begleitet und empfohlen.

 

  • Steuerrechtlich ist eine möglichst „durchlässige“ Gesellschaftsform wünschenswert. Hier bietet sich die Rechtsform einer Personengesellschaft an, die ihre Jahresergebnisse direkt an die Gesellschafter weiterleitet, wo diese dann nach deren persönlichen Verhältnissen versteuert werden. Aufgrund dessen lässt sich die etwaige Nutzung eines steuerlichen Querverbunds perspektivisch am besten mit einer Personengesellschaft realisieren.

 

  • Das Regulierungsrecht stellt weniger auf die Rechtsform als vielmehr auf die Finanzierung und den tatsächlichen Betrieb des Stromnetzes ab. So bietet sich eine Verpachtung des Stromverteilnetzes durch die künftige Eigentumsgesellschaft und Konzessionärin Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG an die SWM an. Letztere betreibt das Netz und führt ein auskömmliches Pachtentgelt an die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG ab.

 

  • Das Kommunalrecht schließlich schränkt die Rechtsformwahl dahingehend weiter ein, dass sich Kommunen nach § 122 (1) Nr. 2 HGO nur an solchen Gesellschaften beteiligen dürfen, deren Haftung beschränkt ist. Somit bietet sich unter Berücksichtigung dieser Zielvorstellung als Rechtsform der Personengesellschaft nur die GmbH & Co. KG an. Diese soll als sog. Einheitsgesellschaft ausgestaltet werden.

 

Die Konstruktion der GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft sieht vor, dass die Gesellschafterinnen an der Kommanditgesellschaft (KG) als haftungsbeschränkte Kommanditisten beteiligt sind. Die endgültige Beteiligungshöhe soll sich dabei im konkreten Fall der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG am jeweiligen Netzkaufpreis orientieren. Unbeschränkt haftende und geschäftsführende Komplementärin ist eine – üblicherweise mit dem gesetzlichen Mindestkapital von 25.000 € ausgestattete – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das Wesen der Einheitsgesellschaft besteht darin, dass diese GmbH zu 100 % im Eigentum der KG verbleibt. Durch in der Satzung festzulegende Bestimmungen kann sichergestellt werden, dass die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der GmbH durch die Kommanditisten erfolgt. Auf diese Weise lässt sich der organisatorische wie auch der kaufmännische Aufwand minimieren. Die Stimmanteile in der Kommanditgesellschaft bemessen sich an der Hafteinlage, die wiederum im vorläufigen Stadium den jetzigen Verhältnissen in der GmbH und im endgültigen Stadium dem Verhältnis der Netzkaufpreise zueinander entspricht.

 

Der konkrete Ablauf zur Umwandlung der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH stellt sich wie folgt dar: Zunächst ist es erforderlich, dass vor Errichtung der Kommanditgesellschaft die beschränkt haftende Komplementärin existiert. Dazu erwirbt die SWM in einem ersten Schritt die zurzeit funktionslose Lokale Nahverkehrsgesellschaft Marburg GmbH (LNG).

 

Die LNG wurde im Jahre 2003 von der Universitätsstadt Marburg gegründet mit dem Gesellschaftszweck, die Interessen und Aufgaben des ÖPNV für den / die Aufgabenträger im Landkreis Marburg-Biedenkopf wahrzunehmen (wobei die seinerzeitige Intention, dass sich der Landkeis Marburg-Biedenkopf an der Gesellschaft beteiligt, nicht realisiert werden konnte). Nahm die LNG ursprünglich noch formal die Rolle als Aufgabenträgerin für den ÖPNV in der Universitätsstadt Marburg wahr, so wurden in den letzten Jahren die vertraglichen Beziehungen sowohl mit dem Land Hessen und dem RMV hinsichtlich der Finanzierung als auch mit SWM hinsichtlich der konkreten Beauftragung zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Universitätsstadt Marburg auf der Grundlage des Verkehrsvertrages jeweils mit dem Magistrat geschlossen. Da die LNG insoweit funktionslos geworden ist, aber auch aus vergaberechtlichen Gründen hinsichtlich der rechtssicheren Inhouse-Vergabe der städtischen Nahverkehre an die SWM bzw. MVG, kann die LNG an SWM veräußert und mit geändertem Firmennamen und Gesellschaftszweck verwendet werden.

 

Hierzu wird die Satzung der LNG dahingehend geändert, dass die Gesellschaft als Komplementärin der Kommanditgesellschaft dienen kann (s. Anlage Satzungsentwurf der Energie Marburg-Biedenkopf VerwaltungsGmbH). Im Gesellschaftsvertrag wird zudem geregelt, dass die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte dieser GmbH durch die Kommanditisten erfolgt, sofern eine Kommanditgesellschaft alle Anteile an ihr hält.

 

Anschließend wird die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH die inzwischen von der SWM gekaufte und umfirmierte LNG (nun: VerwaltungsGmbH) erwerben. Gleichzeitig wird sie durch Umwandlungsbeschluss mit der VerwaltungsGmbH als Komplementärin in die Rechtsform der GmbH & Co. KG überführt (s. Anlage Satzungsentwurf der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG und Umwandlungsbeschluss). Der VerwaltungsGmbH werden dabei weder Stimmrechte noch Kapitalanteile an der GmbH & Co. KG eingeräumt.

 

Mit diesem Schritt ist der Prozess abgeschlossen und die Einheitsgesellschaft etabliert. Die ehemalige LNG als VerwaltungsGmbH ist Komplementärin und zu 100 % im Eigentum der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG. In der KG sind die bisherigen elf Gesellschafterinnen (SWM und die o.g. Gemeinden und Städte) nun als Kommanditisten beteiligt.

 

Anschließend können die Gesellschafterinnen der KG den vorläufigen Anteilen an der Gesellschaft entsprechend die Kommanditeinlagen zur geplanten Übernahme der Stromverteilnetze leisten. Hinsichtlich der Finanzierung des Netzerwerbs erkennt das Regulierungsrecht bei der kalkulatorischen Verzinsung eine maximale Eigenkapitalausstattung von 40 % des kalkulatorischen Netzrestwertes an. Der Netzerwerb sollte daher zu 40 % durch Eigen- und zu 60 % durch Fremdkapital finanziert werden. Diese Konstellation sichert eine maximale kalkulatorische Verzinsung, d.h., Rendite für die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG und somit im Endeffekt die Ausschüttung an die Gesellschafterinnen. Bei einer vorläufigen Finanzbedarfsprognose von 60 Mio. € für den Kauf der Netze der Umlandgemeinen und –städte sowie des Netzes der SWM entsprechen die o.g. 40 % einer Summe von 24 Mio. €. Davon soll im Vorgriff auf die Netzübernahmen zunächst ein Betrag von 18 Mio. € bereitgestellt werden.

 

Diese Mittel sollen jeweils über Kommunalbürgschaften abgesichert und auf diese Weise eine Reduzierung der Fremdkapitalkosten erreicht werden (s. insoweit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Übernahme einer Bürgschaft i.H.v. 10 Mio. € zugunsten der SWM v. 25.05.2012; VO/1256/2012). Die Aufteilung dieser Einlage auf die Gesellschafterinnen ist im Folgenden dargestellt.

 

Gesellschafterin

Einlage in €

Einlage in %

Stadtwerke Marburg GmbH

10.696.000

59,42 %

Gemeinde Lahntal

1.084.000

6,02 %

Gemeinde Cölbe

942.000

5,24 %

Gemeinde Münchhausen

377.000

2,09 %

Gemeinde Wohratal

283.000

1,57 %

Gemeinde Fronhausen

636.000

3,53 %

Stadt Rauschenberg

495.000

2,75 %

Stadt Wetter

1.437.000

7,98 %

Stadt Amöneburg

495.000

2,75 %

Gemeinde Lohra

565.000

3,14 %

Gemeinde Weimar

990.000

5,50 %

 

18.000.000

100,00 %

 

Der Aufsichtsrat der SWM hat der Umwandlung der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH in eine GmbH & Co. KG sowie dem Erwerb der LNG bereits zugestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung wird unter Verweis auf § 51 Ziffern 11 und 12 HGO gebeten, die genannten Beschlüsse zu fassen.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                    Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                      Bürgermeister

 

 

 

Anlagen:

 

1.      Notarielle Beurkundung des Beschluss zur Umwandlung der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH in eine GmbH & Co. KG

2.      Entwurf Gesellschaftsvertrag der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG

3.      Entwurf Satzung der Energie Marburg-Biedenkopf VerwaltungsGmbH

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen