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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1365/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

 

die Genehmigung des Haushalts 2012 der Stadt Marburg mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums vom 15. Mai 2012

 

sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2012 des DBM mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums vom 05. Juni 2012

 

zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

3

 

Begründung

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

·         die in § 2 der Haushaltssatzung 2012 vorgesehene Kreditaufnahme

·         den in § 3 der Haushaltssatzung 2012 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

·         den in § 4 der Haushaltssatzung 2012 beschlossenen Höchstbetrag der Kassenkredite

·         die im Wirtschaftsplan 2012 des DBM vorgesehene Kreditaufnahme

 

genehmigt.

 

Die Genehmigungen mit der jeweiligen Begleitverfügung des Regierungspräsidiums werden der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

Der Regierungspräsident weist dabei in seiner Begleitverfügung für die Stadt Marburg auf den Umstand hin, dass sich „die Investitionsvolumina des Finanzhaushaltes auch nach dem Auslaufen der Konjunkturprogramme auf einem vergleichsweise hohen Niveau“ bewegen. Dazu hatte der Kämmerer in der Einbringungsrede des Haushalts bereits ausgeführt, dass man das Investitionsniveau 2012 „je nach Sichtweise als erfreulich hoch oder auch als bedenklich hoch betrachten kann“.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Haushalt 2013 mit der Maßgabe aufgestellt werden, dass er grundsätzlich keine neuen Maßnahmen enthalten soll.

 

Der Regierungspräsident geht auch wiederum auf die freiwilligen Leistungen ein und kritisiert, dass die Stadt seine Nebenbestimmungen aus den Haushaltsgenehmigungen 2010 und 2011 nicht eingehalten hat.

 

Mit diesen Nebenbestimmungen hatte sich die Stadtverordnetenversammlung allerdings, als sie die Haushaltsgenehmigungen 2010 im Oktober 2010 und 2011 im März 2011 zur Kenntnis genommen hat, inhaltlich, sachlich und politisch bereits intensiv auseinandergesetzt.

 

In diesem Zusammenhang spricht der Regierungspräsident mit seinen Hinweisen auf die steigenden Kosten im Kinder- und Jugendlichenbereich bzw. im Betreuungsbereich ein Problem an, mit dem sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ebenfalls intensiv und laufend beschäftigen. Die Textpassage

 

„In meiner Haushaltsbegleitverfügung vom 17.02.2011 hatte ich Ihnen daher aufgegeben, im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe vorzunehmen, um den sprunghaften Anstieg der Aufwendungen zu analysieren und möglichst einzudämmen. Dabei sollten die vom Präsident des Hessischen Rechnungshofs im Rahmen der 137. Vergleichenden Prüfung „Jugendämter“ ausgesprochenen Empfehlungen Berücksichtigung finden. Das Ergebnis der Überprüfung liegt mir bis heute nicht vor. Angesichts des erneuten Anstiegs des Aufwandes bitte ich darum, dieses kurzfristig vorzulegen.“

 

ist dabei nicht ganz verständlich, weil der Magistrat unter dem Datum 23.02.2011 dem Regierungspräsidium in einem fünfseitigen Schreiben genau darüber bereits ausführlich berichtet hat.

 

Insgesamt kommt der Regierungspräsident schließlich zu dem Ergebnis

 

„Der Haushalt 2012 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit können angesichts der Planunterlagen und der aktuellen Entwicklungen als gesichert bewertet werden. „

 

und genehmigt den Haushalt 2012 der Universitätsstadt Marburg und ebenso die im Wirtschaftsplan des DBM für 2012 vorgesehene Kreditaufnahme ohne Auflagen, ohne Bedingungen und ohne Nebenbestimmungen.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

 


 

 

             

 

 

 

 

Regierungspräsidium Gießen ¬ Postfach 100851 ¬ 35338 Gießen

 

Magistrat der

Universitätsstadt Marburg

Markt 9

 

35035 Marburg

 

Geschäftszeichen:              I 13 – 33 e 02 (11)

Bearbeiter/-in:              Frau Peter

Telefon:              0641 303-2165

Telefax:              0641 303-2166

E-Mail:              miriam.peter@rpgi.hessen.de

Ihr Zeichen:              20.12

Ihre Nachricht vom:                    

 

Datum:                          15.   Mai 2012             

Haushaltssatzung und –plan für das Haushaltsjahr 2012

hier: Genehmigungspflichtige Teile

 

Bericht vom 13.02.2012, hier eingegangen am 14.02.2012, Az.: 20.12, ergänzt durch diverse Berichte, zuletzt vom 04.05.2012

 

 


 

- 7 -

 

 

In der Anlage übersende ich die Genehmigung der nach der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 für die Stadt Marburg geplanten Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und des zulässigen Höchstbetrags der Kassenkredite.

Gemäß § 97 Abs. 5 HGO bitte ich die öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen.

In ihrer Sitzung am 16.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen und mit den erforderlichen Unterlagen am 14.02.2012 zur Genehmigung vorgelegt.

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklungen komme ich zu folgenden Feststellungen und Einschätzungen:

Nachdem der Haushalt 2011 in seiner Nachtragsplanung im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis bereits wieder mit einem kleinen Überschuss von 12.000 € abschließen konnte, weist die Planung 2012 im ordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes einen Überschuss von 333.000 € aus. Aus dem Budgetbericht für das 4. Quartal 2011 ergibt sich die aktuelle Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, nach der nun im Ergebnishaushalt 2011 – vorbehaltlich des Jahresabschlusses – eine deutliche Verbesserung mit einem Überschuss von rund 6,3 Mio. erwartet wird.

Die Erstveranschlagung 2012 schließt im Gesamtergebnishaushalt mit einem Überschuss von 3.658.000 € ab. Dabei liegen die ordentlichen Aufwendungen mit        6,6 Mio. € und damit um 3,8 % über den ordentlichen Aufwendungen des Vorjahres. Die Veränderungen resultieren dabei in erster Linie aus deutlichen Anstiegen bei den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Der voraussichtliche Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres 2012 beläuft sich auf 146.199 €. Nach Berichtigung um die nicht zahlungswirksamen Vorgänge ergibt sich der Finanzmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit, der im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 4,3 Mio. € erwirtschaftet werden kann. Gemessen an den bereinigten Jahresergebnissen aus dem Gesamtergebnishaushalt des Vorjahres, welche noch einen negativen Finanzmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit i.H.v. 4.011.690 € auswiesen, zeichnet sich bereits eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ab.

Das Investitionsvolumen beträgt 38,9 Mio. €, wird durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 19,0 Mio. € ergänzt und enthält 350 T€ zum Abschluss der Maßnahmen des Konjunkturprogramms. Damit bewegen sich die Investitionsvolumina des Finanzhaushaltes auch nach dem Auslaufen der Konjunkturprogramme auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

Da der Kassenbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2011 tatsächlich fast aufgebraucht war, ist die Deckungslücke im investiven Bereich in Höhe von 23,9 Mio. € durch eine entsprechende Kreditaufnahme vom Land Hessen und vom Kapitalmarkt zu finanzieren. Der tatsächliche Finanzmittelbestand zum 01.01.2012 weicht dabei bereits deutlich positiv vom rechnerischen Ergebnis ab, wobei in der mittelfristigen Finanzplanung eine Erholung der Finanzmittelbestände bis Ende 2015 auf einen Stand von 7.929.000 € erwartet wird.

Insgesamt rechnet die Stadt Marburg in 2012 mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 17,0 Mio. €, das sind 2,3 Mio. € mehr als in 2011. Dabei wird zum einen mit einer deutlichen Steigerung der Finanzausgleichsmasse gerechnet; darüber hinaus ist die Stadt Marburg inzwischen in die Theaterförderung gem. § 26 FAG aufgenommen worden.

Aufgrund der Branchenmischung der Gewerbesteuerzahler wird in 2012 mit einem Zuwachs der Gewerbesteuererträge in Höhe von rund 2,9 Mio. € gerechnet. Beim Einkommensteueranteil setzen sich jedoch die negativen Auswirkungen der Euro-Schuldenkrise und die Befürchtungen einer bevorstehenden Rezession nach den Planzahlen fort.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen erhöhen sich in 2012 um 2.247.000 € bzw. rund 5,3 %. Neben den einkalkulierten Tarifsteigerungen und der Übernahme der Auszubildenden nach Ausbildungsende resultieren diese Mehraufwendungen in erster Linie aus der geplanten Stellenausweitung. Dabei entfällt ein Großteil vom Gesamtstellenzuwachs auf den Bereich Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere der Kindertageseinrichtungen. Zum verbindlichen Stichtag 30.06.2011 waren gegenüber dem Vorjahr im originären Stellenplan per Saldo 15,375 tatsächlich besetzte Stellen hinzu gekommen. Angesichts der im Vorjahr herrschenden Rahmenbedingungen (Wiedereingliederung Bäderbetrieb, Stellenausweitung im FD Kinderbetreuung) kann für das Haushaltsjahr 2011 von einer verantwortungsbewussten Stellenbewirtschaftung ausgegangen werden.

Die als freiwillig bzw. bedingt freiwillig eingestuften Leistungen sollen laut Plan in 2012 bereits 21.738.364 € betragen und damit das geplante Vorjahresergebnis um 1.089.209 € übersteigen.  Bereits mit meinen Begleitverfügungen seit 2009 habe ich darauf hingewiesen, dass die mit erheblichen Steigerungsraten erbrachten hohen konsumtiven Aufgaben der Stadt Marburg bei längerfristiger Betrachtung nicht dazu geeignet sind, die stetige Aufgabenerfüllung gem. § 92 Abs. 1 HGO nachhaltig sicherzustellen. Um eine weitere Ausweitung der freiwilligen Leistungen zu verhindern, wurden die Genehmigungen der Haushalte 2010 und 2011 daher mit der Nebenbestimmung ausgesprochen, dass die Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen zu begrenzen sei. Für 2011 wurde dieser gedeckelte Betrag auf 19.065.217 € festgelegt. Gemäß der von Ihnen mit Schreiben vom 19.04.2012 vorgelegten Aufstellung wurden jedoch bereits in 2011 tatsächliche Buchungen in Höhe von 22.066.820 € vorgenommen. Auch wenn Sie in Ihrem Begleitschreiben einschränkend darstellen, dass es Ihnen aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes nicht möglich gewesen sei, bei Ansätzen, die nur zum Teil freiwillige Leistungen beinhalten oder die sich auf verschiedene Kategorien aufteilen, die Buchungen entsprechend zu unterteilen, lassen die absoluten Zahlen vermuten, dass die ausgesprochene Nebenbestimmung von Ihnen nicht eingehalten wurde.

Die Zuschüsse der Stadt Marburg für die Kinder- und Jugendhilfe bewegen sich auch im Haushaltsjahr 2012 auf einem hohen Niveau. Das Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen sieht für das Produkt „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ in 2012 einen erwarteten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1.312.398 € vor. In meiner Haushaltsbegleitverfügung vom 17.02.2011 hatte ich Ihnen daher aufgegeben, im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Überprüfung der Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe vorzunehmen, um den sprunghaften Anstieg der Aufwendungen zu analysieren und möglichst einzudämmen. Dabei sollten die vom Präsident des Hessischen Rechnungshofs im Rahmen der 137. Vergleichenden Prüfung „Jugendämter“ ausgesprochenen Empfehlungen Berücksichtigung finden. Das Ergebnis der Überprüfung liegt mir bis heute nicht vor. Angesichts des erneuten Anstiegs des Aufwandes bitte ich darum, dieses kurzfristig vorzulegen.

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen beläuft sich 2012 auf 37.450,0 T€ (Ansatz NT 2011 = 42.609,0 T€). Das Gesamtinvestitionsvolumen 2012 in Höhe von 38,9 Mio. unterschreitet das Investitionsvolumen 2011 um 5,2 Mio. €, wobei das sehr hohe Investitionsvolumen des Vorjahres auch durch Wiederholungsveranschlagungen des Sonderinvestitionsprogramms des Landes Hessen sowie des Konjunkturpakets II des Bundes geprägt war. Durch den nahezu aufgebrauchten Kassenbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2011 wird die Finanzierung der Deckungslücke im investiven Bereich durch Kreditaufnahmen unumgänglich, welche im Ergebnis zu einer erwarteten Nettoneuverschuldung i.H.v. 19.731.000 € führen.

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2012 wird eine Allgemeine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von 46.352 T€ ausgewiesen, die im Laufe des Haushaltsjahres voraussichtlich noch leicht anwachsen wird. Mit der Rücklage soll künftigen Haushaltsrisiken begegnet werden. Hinzu kommen die seit 2009 einzustellenden Rückstellungen, die zum Ende des Haushaltsjahres 2012 insgesamt 50.311 T€ betragen sollen.

Ich weise darauf hin, dass eine ggf. Inanspruchnahme eines Kassenkreditrahmens durch den DBM nach der Novellierung der HGO ebenfalls genehmigungspflichtig wäre. Ein entsprechender Hinweis auf eine Inanspruchnahme ergibt sich aus den vorgelegten Unterlagen jedoch nicht.

Der Haushalt 2012 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit können angesichts der Planunterlagen und der aktuellen Entwicklungen als gesichert bewertet werden.

Ich bitte, diese Verfügung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO in vollständigem Wortlaut bekannt zu geben.

 

 

gez.

Dr. Witteck

Regierungspräsident


Regierungspräsidium Gießen

Gz.: I 13– 33 e 02 (11)              Datum               15. Mai 2012

                                          Bearbeiter/in:              Frau Peter

                                          Tel.               0641/ 303 2165



 

- 9 -

 

 

 

 

G e n e h m i g u n g

 

 

Hiermit erteile ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung

 

 

1.      zu den in § 2 der Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

 

 

23.884.000 €

 

(in Worten: dreiundzwanzig Millionen achthundertvierundachtzigtausend Euro)

 

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung

 

 

2.      zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

 

18.965.000 €

 

(in Worten: achtzehn Millionen neunhundertfünfundsechzigtausend Euro)

 

gemäß § 102 Abs. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung

 

 

3.      zur Veranschlagung des Höchstbetrages der Kassenkreditaufnahme in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung in Höhe von

 

 

15.000.000 €

 

(in Worten: fünfzehn Millionen Euro)

 

gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

 

 

gez.

 

Dr. Witteck

Regierungspräsident

 

 

 

 

 

             

 

 

Regierungspräsidium Gießen ¬ Postfach 100851 ¬ 35338 Gießen

Magistrat der

Universitätsstadt Marburg

Markt 9

 

35035 Marburg

 

Geschäftszeichen:              I 13 – 33 e 02 (11)

Bearbeiter/-in:              Frau Peter

Telefon:              0641 303-2165

Telefax:              0641 303-2166

E-Mail:              miriam.peter@rpgi.hessen.de

Ihr Zeichen:              20.12

Ihre Nachricht vom:                   

 

Datum:                           05. Juni 2012

 

 

Wirtschaftsplan 2012 für den Eigenbetrieb „Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM)“

Ihr Bericht vom 13.02.2012, ergänzt durch Unterlagen vom 30.04.2012, hier eingegangen am 10.05.2012

 

Anlage: -1-

 

 

Als Anlage übersende ich meine Genehmigung für die nach dem Wirtschaftsplan 2012 vorgesehenen Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs „Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM)“.

 

Der Wirtschaftsplan 2012 wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 25.11.2011 beschlossen.

 

Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs schließt mit einem Fehlbetrag von 1.352 T€, der jedoch erneut durch die Entnahme aus der Kanalgebührenrücklage gegenfinanziert werden kann. Der beim Gebührenhaushalt Kanal ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 1.447 T€ wird aus dieser zweckgebundenen Rücklage ausgeglichen, so dass sich bei der Betrachtung des DBM ohne Kanal-Gebühren-Haushalt ein rechnerischer Überschuss in Höhe von 95 T€ ergibt.

 

Der vorgelegte Vermögensplan weist einen Finanzmittelbedarf für Investitionstätigkeit in Höhe von 2.753.000 € aus, welcher der Genehmigungspflicht unterliegt.

 

Mit der vorgelegten Investitionsplanung soll die betriebswirtschaftlich bedenkliche Entwicklung eines stetig anwachsenden Investitionsstaus der Vorjahre durchbrochen werden, um die mittelfristige Weiterentwicklung des DBM und die Umsetzung seines Leistungsspektrums zu sichern.

 

gez.

Dr. Witteck

Regierungspräsident

 

 

 

 

 

 

 

 

Regierungspräsidium Gießen

Gz.:      – 33 e 02 (11)              Datum               05. Juni 2012

                                          Bearbeiter/in:              Frau Peter

                                          Tel.               0641/ 303 2165



 

- 9 -

 

 

 

 

G e n e h m i g u n g

 

Gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erteile ich die Genehmigung zu den für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

 

2.753.000,00 €

(in Worten: zwei Millionen siebenhundertdreiundfünfzigtausend Euro)

 

für den Eigenbetrieb „Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM)“ auf der Grundlage des durch die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am 25.11.2011 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2012.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Dr. Witteck

Regierungspräsident

                            Ausdruck vom: 06.06.2012

                            Seite: 9/3

 

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