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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1419/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

              Das beigefügte Gebührenverzeichnis zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg ist aus verschiedenen Gründen notwendig.

 

·         Die letzte Anpassung der Gebührensätze erfolgte im Jahr 2006 für einzelne Gebührensätze. Die Höhe der Gebühren ist zum Teil seit dem Jahr 2001 und noch früher unverändert.

·         r bestimmte Flächen wie z. B. den Elisabeth-Blochmann-Platz oder Werbeständer unter 1 qm sah das Gebührenverzeichnis bisher keinen Tatbestand vor.

·         Aufgrund der Mehrfachnennung des Begriffs „Container“ unter den bisherigen Punkten 1.5, 3.2 und 3.4 kam es in der Vergangenheit zu Missversndnissen. Da die Bezeichnung „Container“ zu unbestimmt war, ist ein Rechtsproblem entstanden. Aus diesem Grund wurden neue Bezeichnungen aufgenommen, die nicht mehr mit dem Begriff „Container“ kollidieren.

·         Die Gebühren unter den bisherigen Punkten 4.1 und 4.2 werden in der Zwischenzeit über die Gebührenordnungen der Ministerien geregelt.

·         Weitere Erläuterungen sind der Synopse zu entnehmen.

 

Im Rahmen eines kommunalen Vergleichs liegt die Universitätsstadt Marburg unter den durchschnittlichen Gebührensätzen vergleichbarer Städte (Gießen, Hanau, Fulda).

 

Die Struktur wurde der Praxis angepasst und ist nun für die Bürgerinnen und Bürger übersichtlicher.

 

Die Berechnung erfolgt in den meisten Fällen nach der Fläche und nicht nach Gegenständen oder Baumaterialien, die auf der Fläche abgestellt werden.

 

Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses hat keine finanziellen Auswirkungen, da lediglich eine Anpassung der Gebühren aufgrund neuer Berechungsmodi erfolgt ist. Weiterhin wurden im Hinblick auf die Währungsumstellung die entsprechenden Eurobeträge auf glatte Beträge aufgerundet.

 

Die komplette Neufassung des Gebührenverzeichnisses trägt zur Rechtsklarheit und Bestimmtheit bei. Bedingt durch die umfangreichen Änderungen sowie die notwendigen Aktualisierungen war eine Neufassung aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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