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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1567/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Hat die Stadt Marburg im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium in den vergangenen 24 Monaten Genehmigungen für private Hubschrauberlandungen im Stadtgebiet erteilt bzw. beantragt. Wenn ja, wann, wo und für wen?

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Sachverhalt

Die Stadt Marburg ist nicht die zuständige Behörde für die Erteilung von Hubschrauberstart- und    Landeerlaubnissen und beantragt diese auch nicht.

Zuständige Luftfahrtverkehrsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Die Beantragung erfolgt von den Eigentümern der Hubschrauber.

 

Die Hubschrauberpiloten verfügen zum Teil über allgemeine Start- und Landeerlaubnisse, nach denen sie in eigenem Ermessen die Entscheidung treffen können, wo gestartet und gelandet werden kann.

 

Ohne eine solche allgemeine Start- und Landeerlaubnis erteilt das Regierungspräsidium Kassel für Einzelfälle die Erlaubnis. Die betroffene Kommune und die zuständige Polizeibehörde werden um Stellungnahme gebeten, ob aus gefahrenrechtlicher Sicht Bedenken bestehen.

In den letzten 24 Monaten ist dieser Fall einmal vorgekommen.

Die Firma Swiss Skyways Services AG mit Geschäftssitz in Zürich erhielt von dem Regierungspräsidium eine Start- und Landeerlaubnis für den 18. und 19.07.2012 auf den Afföllerwiesen. Die Namen der Passagiere sind den beteiligten Behörden nicht bekannt.

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