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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/1627/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnishaushalt 2012
hier: Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.09.2012
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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28.09.2012
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Der Überschreitung des Budgets im Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie für die Sachkonten 6161000 Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) und 6162000 Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten in Höhe von 500.000 wird zugestimmt.
2. Der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II wird zugestimmt (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).
3. Können die Mehraufwendungen im Budget des Dezernats II nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Jahr 2012 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung:
Das Produkt 665010 "Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie" beinhaltet die Sachkonten 6161000 Instandhaltung Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) mit einem Haushaltsansatz von 1.421.650 und 6162000 Instandhaltung von technischen Anlagen in Betriebsbauten mit einem Haushaltsansatz von 1.235.400 .
Die Haushaltsansätze für diese beiden Konten lassen sich nur sehr schwer abschätzen. Im Haushaltsjahr 2010 sind auf den beiden Konten insgesamt 3.991 T gebucht worden, also rund 1,3 Mio. mehr. Der entsprechende Bedarf für die Aufwendungen ergibt sich erst im lfd. Jahr. Da die Bauunterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur weiteren Schadensvermeidung nicht aufschiebbar sind, werden zur ordnungsgemäßen Abwicklung der laufenden Bauunterhaltung für die städtischen Gebäude bis zum Jahresende zusätzlich 500.000 benötigt.
Die zusätzlichen Mehraufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Adolf-Reichwein-Schule, Beseitigung Wasserschäden Gebäude A und E 110.000
Haus der Jugend, Frankfurter Straße 29, Reparatur Aufzugsanlage 85.000
Ehemaliges Rathaus Cappel, Umbau Gehörlosenvereinigung 35.000
BIP, Am Grün 16 - 18, Umbau nach Auszug Firma Detala 30.000
Käthe-Kollwitz-Schule, Pavillons Erneuerung Heizungsanlage 40.000
Käthe-Kollwitz-Schule, Rückbau Naturwissenschaften 10.000
Erich-Kästner-Schule, Umbau Hausmeistergebäude 30.000
Gerhart-Hauptmann-Schule, Fenstererneuerung Verwaltung 9.000
Sportheim Wehrda, Cölber Straße 6, Sanierung Wohnung 23.000
Erlengrabengesellschaft, Erlengraben 16, Sanierung Dach und Fenster 8.000
Sudetenstraße 25, Umbau Betreuungsräume 10.000
Zahlungen für periodengerechte Zuordnung 110.000
Insgesamt 500.000
Die Budgetierungsrichtlinien sehen vor, dass Mehraufwendungen in einem Budget durch Einsparungen im Fachbereichs- bzw. Dezernatsbudget aufgefangen werden sollen. Der Haupt- und Finanzausschuss muss daher der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit oberhalb der Fachbereichsbudgets im Dezernatsbudget II zustimmen (vgl. Ziffer 1.3 der Budgetierungsregeln).
Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, ob der Mehraufwand im Haushaltsjahr 2012 durch Einsparungen im Dezernatsbudget II aufgefangen werden kann.
Ist dies nicht möglich, kommt nach den Budgetierungsrichtlinien die Vorbelastung des entsprechenden Budgets 2013 zum Tragen. Da es sich bei den Bauunterhaltungsmaßnahmen um nicht zu kalkulierende Aufwendungen handelt, wird auf die Vorbelastung des Budgets für das Folgejahr verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetierungsregeln).
Egon Vaupel
Ausdruck vom: 16.10.2012
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