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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag des Stadtverordnetenvorstehers - VO/1644/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die in der beiliegenden Gegenüberstellung in der Spalte „Neue Fassung“ in Fettdruck hervorgehobenen Änderungen werden in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung übernommen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Durch die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung vom 16. Dezember 2011 wurde die Möglichkeit eröffnet, die Stadtverordneten auch elektronisch einzuladen.

Dies wurde in den § 2 der Geschäftsordnung eingefügt.

 

Weiterhin wurde die Beteiligung des Kinder- und Jugendparlaments und des Ausländerbeirats hinsichtlich einer jährlichen Berichterstattung und des Antragsrechts festgeschrieben.

 

Ferner sind redaktionelle Änderungen in Folge der parlamentarischen Praxis übernommen worden.

 

Der Ältestenrat hat die gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

 

 

 

 

Heinrich Löwer

Stadtverordnetenvorsteher

 

 

 

Anlage

 

 

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Anlagen

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