Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0404/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Einrichtung einer Querungshilfe über die Ketzerbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beteiligt:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
12.06.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
21.06.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, nahe des
Ausgangs von tegut beim gestalteten Mittelstreifenbereich die Überquerung der
Ketzerbach für Fußgängerinnen und Fußgänger durch die Einrichtung einer
Querungshilfe zu bündeln bzw. erleichtern zu lassen.
Sachverhalt
Begründung:
Seit
vielen Jahren wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern und vorneweg der
Ketzerbachgesellschaft gefordert, etwas unterhalb des Ausgangs des vom vielen
Menschen aufgesuchten Supermarkts einen Zebrastreifen einzurichten.
Bekanntlich
ist die Ketzerbach täglich u.a. durch einen kaum abreißenden Strom von
Durchgangs-, Park-, Such und Anwohnerverkehr geprägt. Trotz der schmalen
Straßenbreite wird hier zumeist soweit nicht gerade ein Parkplatz gesucht
oder schon eingeparkt wird sehr schnell gefahren.
Da gleichzeitig
in der Ketzerbach vier Parkstreifen parallel verlaufen, wird die Überquerung
von Fußgängern für Autofahrer sehr unübersichtlich und trotz der schmalen
Straßenbreite vor allem für Kinder und ältere Leute sehr gefährlich.
Das
Fehlen eines Zebrastreifens führt dazu, dass zur Zeit die Straße an den
verschiedensten Stellen überquert wird. Nach allgemeiner Ansicht der Menschen,
die hier wohnen, arbeiten und einkaufen, wäre eine Querungshilfe gerade an der
genannten Stelle sehr wohl in der Lage, die Überquerungen zu einem hohen Anteil
zu bündeln sowie für die vielen Menschen, die jetzt schon hier über den
gestalteten Mittelstreifenbereich die Ketzerbach überqueren, sicherer machen.
Aktuelle
Forschungsergebnisse der Ministerien für Verkehr des Bundes sowie des Landes
NRW und die darauf fußende Neufassung der Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) begründen bzw. erleichtern
wieder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) nach § 26 STVO.
Dies gilt
nicht zuletzt für die Mindestzahl an Fußgängern (50 in Spitzenstunden).
Abstände von 80 Meter zwischen dem Zebrastreifen und der nächsten Ampel sind
durchaus zulässig.
Und
selbst außerhalb des für die Zebrastreifen möglichen bzw. empfohlenen
Einsatzbereichs können diese in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden.
Eine
Querungshilfe über die Ketzerbach würde dem Durchgangsverkehr deutlicher
signalisieren, dass er einen dicht besiedelten Stadtteil mit vielen Fußgängern
durchquert, den Zugang zu den zahlreichen Geschäften und gastronomischen
Betrieben erleichtern und nicht zuletzt auch psychologisch die
Zerschneidungssituation für die Anwohner wenigstens ein wenig mildern.
gez. gez.
Henning
Köster Peter
Metz
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen