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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0404/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, nahe des Ausgangs von tegut beim gestalteten Mittelstreifenbereich die Überquerung der Ketzerbach für Fußgängerinnen und Fußgänger durch die Einrichtung einer Querungshilfe zu bündeln bzw. erleichtern zu lassen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Seit vielen Jahren wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern und vorneweg der Ketzerbachgesellschaft gefordert, etwas unterhalb des Ausgangs des vom vielen Menschen aufgesuchten Supermarkts einen Zebrastreifen einzurichten.

 

Bekanntlich ist die Ketzerbach täglich u.a. durch einen kaum abreißenden Strom von Durchgangs-, Park-, Such und Anwohnerverkehr geprägt. Trotz der schmalen Straßenbreite wird hier zumeist – soweit nicht gerade ein Parkplatz gesucht oder schon eingeparkt wird – sehr schnell gefahren.

 

Da gleichzeitig in der Ketzerbach vier Parkstreifen parallel verlaufen, wird die Überquerung von Fußgängern für Autofahrer sehr unübersichtlich und trotz der schmalen Straßenbreite vor allem für Kinder und ältere Leute sehr gefährlich.

 

Das Fehlen eines Zebrastreifens führt dazu, dass zur Zeit die Straße an den verschiedensten Stellen überquert wird. Nach allgemeiner Ansicht der Menschen, die hier wohnen, arbeiten und einkaufen, wäre eine Querungshilfe gerade an der genannten Stelle sehr wohl in der Lage, die Überquerungen zu einem hohen Anteil zu bündeln sowie für die vielen Menschen, die jetzt schon hier über den gestalteten Mittelstreifenbereich die Ketzerbach überqueren, sicherer machen.

 

Aktuelle Forschungsergebnisse der Ministerien für Verkehr des Bundes sowie des Landes NRW und die darauf fußende Neufassung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) begründen bzw. erleichtern wieder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) nach § 26 STVO.

 

Dies gilt nicht zuletzt für die Mindestzahl an Fußgängern (50 in Spitzenstunden). Abstände von 80 Meter zwischen dem Zebrastreifen und der nächsten Ampel sind durchaus zulässig.

 

Und selbst außerhalb des für die Zebrastreifen möglichen bzw. empfohlenen Einsatzbereichs können diese in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden.

 

Eine Querungshilfe über die Ketzerbach würde dem Durchgangsverkehr deutlicher signalisieren, dass er einen dicht besiedelten Stadtteil mit vielen Fußgängern durchquert, den Zugang zu den zahlreichen Geschäften und gastronomischen Betrieben erleichtern und nicht zuletzt auch psychologisch die Zerschneidungssituation für die Anwohner wenigstens ein wenig mildern.

 

 

gez.                                                                                         gez.

Henning Köster                                                                       Peter Metz

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