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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0409/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von Haushaltsmitteln und überplanmäßige Ausgabe nach § 100 HGO
hier: Hst. 7910/9250 "Darlehen an SCM"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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18.06.2002
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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27.09.2002
| |||
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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24.09.2002
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird
gebeten zu beschließen:
Die bei der Hst. 7910/9250 Darlehen
an SCM veranschlagten Mittel in Höhe von 200.000 werden freigegeben.
Zusätzlich werden
80.000 überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung
erfolgt über den Nachtragshaushalt 2002, spätestens jedoch gem. § 100 Abs. 2
HGO im Haushalt 2003.
Sachverhalt
Begründung
Die Angelegenheit ist bereits im
April und im Mai 2002 im Haupt- und Finanzausschuss behandelt worden.
Inzwischen steht der Schuldendienst
von SCM für den 30.06.2002 bevor.
Da die Liquidität von SCM weiterhin
angespannt ist, nicht zuletzt durch die bereits in der Vorlage vom 30.04.2002
angeführten erheblichen Außenstände, hat die Gesellschaft gebeten, ihr Mittel
in Höhe von 280.000 bereitzustellen.
Der Haushaltsansatz bei der Hst.
7910/9250 Darlehen an SCM beläuft sich auf 200.000 , so dass weitere 80.000
überplanmäßig bereitzustellen wären. Die Deckung soll im Nachtragshaushalt
2002 erfolgen, der zur Zeit in das Verfahren geht.
Sollte dieses aus derzeit nicht
absehbaren Gründen nicht möglich sein, wäre die Deckung über den Haushalt 2003
herzustellen: § 100 Abs. 2 HGO ließe eine solche Lösung zu.
Dietrich
Möller
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