Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1821/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Magistrat wird aufgefordert in der Stadt Marburg gemäß § 2(1) BauGB Bebauungspläne aufzustellen für Bereiche,

1. in denen bislang nach § 34 BauGB gebaut werden darf und wo dieses Regelinstrumentarium zur Abwehr von städtebaulichen unzuträglichen Planungen unzureichend ist.

2. Priorität soll dabei besonders der Bereich Marburger Altstadt haben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Dem Gebot der "städtebaulichen Entwicklung und Ordnung" folgend ist die Aufstellung von Bebauungsplänen überall dort erforderlich, wo z.B. eine unkontrollierte Nachverdichtung auf bereits bebauten Grundstücken erfolgen könnte, und um die maximale Ausschöpfung einer Bebauungsmöglichkeit durch gewinnorientierte Investoren zu verhindern.

Der § 34 BauGB macht keinerlei Aussagen über die qualitative Anforderung der Erschließung, sodass der Erhalt der städtebaulichen Dichte durch eng zonierte Baufelder, Höhenvorgaben der Gebäude durch Trauf- und Firsthöhen, die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude usw. , nicht umgesetzt werden kann.

Nach Beendigung des Sanierungsprogramms für die Altstadt ist bis heute immer noch kein Bebauungsplan aufgestellt worden. Auch hier kann sich Marburg vorbildlich an Tübingen orientieren, denn Tübingen hat einen Bebauungsplan für ihre Altstadt sowie eine Altstadtsatzung.

 

 

 

Halise Adsan

Tanja Bauder-Wöhr

Henning Köster

Jan Schalauske

 

 

Loading...
Mobile Navigation schliessen