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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1935/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist der Magistrat sich sicher, dass die auf der Basis der Einstufung von Marburg als „Ausflugsort" im Sinne des HLÖG durch den Kreisausschuss erfolgte Genehmigung für eine Buchhandlung im Steinweg, jeden Sonntag von 12 bis 19 Uhr zu öffnen, den Kriterien „Reisesortiment" etc. sowie „besonders hohes Besucheraufkommen" (Tagesgäste 1:10 zur Bevölkerung, also 8000 Tagesbesucher) standhält?

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Sachverhalt

Die Festsetzung von Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in Kur- und Ausflugsorten umfasst die Abgabe von Reisebedarf, insbes. Presseerzeugnisse, Bücher, Straßenkarten, Stadtpläne, Schreibmaterialien, Bild- und Tonträger aller Art, Reiseandenken, Spielzeug, Bedarf für die Reiseapotheke und Reisetoilette, Tabakwaren, Blumen, Lebens- und Genussmittel, Sportartikel, Devotionalien, Waren, die für Marburg kennzeichnend sind, Gegenstände des touristischen Bedarfs. Marburg wurde als Ausflugsort mit besonderem Besucheraufkommen im Sinne des § 5 HLÖG unter Berücksichtigung der zahlreichen Sehenswürdigkeiten und touristischen Anziehungspunkte anerkannt. Die Öffnungszeiten wurden festgesetzt auf die Zeit zwischen 11.00 und 19.00 Uhr.

 

Eine Einstufung für Marburg als Ausflugsort mit „besonders hohem Besucheraufkommen" erfolgte nicht aufgrund einer Erhebung, wieviel Tagesgäste im Verhältnis zur Bevölkerung stehen. Eine solche Berechnungsformel ist auch den übergeordneten Behörden Kreisausschuss und Regierungspräsidium Gießen nicht bekannt.

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