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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1943/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Tanja Bauder-Wöhr (Nr. 12 12/2012)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.12.2012
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Sachverhalt
Nach § 25 Wohngeldgesetz (WoGG) soll - nicht muss ! - das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt werden.
Wenn bei Antragstellung bekannt ist, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse während des Bezugszeitraumes wesentlich verändern werden, ist nach § 25 Abs. 1 auch eine kürzere Bewilligungsdauer möglich.
Wesentliche Veränderungen können insbesondere sein:
Aufnahme/Wegfall einer Erwerbstätigkeit
Veränderung der Familiengröße (z.B. Geburt eines Kindes)
Die Wohngeldbehörde der Universitätsstadt Marburg beachtet selbstverständlich die v.g. gesetzlichen Bestimmungen.