Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/1961/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Videoüberwachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
12.02.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.02.2013
|
Sachverhalt
Begründung
Die Videoüberwachung öffentlicher zugänglicher Räume wird durch § 63
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Sie soll nach unserer Auffassung zur Aufklärung von Straftaten und zur
Prävention genutzt werden.
Folgende Bereiche kämen dafür in Frage:
Marktplatz, vor dem Kino, Am Erlenring und dem neuen Bahnhofsvorplatz.
Dr. Hermann Uchtmann Reinhold Becker
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen