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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/1971/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetensammlung wird gebeten,

folgende Stellungnahme des Fachdienstes 33 - Straßenverkehrsbehörde - zu dem Geschwindigkeitskataster zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Stellungnahme:

 

Bis Ende April 2012 erfolgten über 100 Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Alle Rückmeldungen wurden durch die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei auf deren Umsetzbarkeit überprüft. Da alle Änderungen auch mit Auswirkungen für den öffentlichen Personennahverkehr verbunden sind, erfolgte in dem Entscheidungsprozess auch eine umfassende Abstimmung mit den Stadtwerken Marburg.

 

Bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Gemäß § 45, Abs. 1c StVO dürfen Tempo 30-Zonen nicht auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen (klassifizierte Straßen) eingerichtet werden. In einem Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.08.2009 wurde nochmals explizit auf diese Vorschrift hingewiesen.

 

Auf den klassifizierten Straßen kommen nach diesem Erlass Geschwindigkeitsreduzierungen auf unter 50 km/h nur in Betracht, wenn

 

-              es wegen baulicher Gegebenheiten notwendig ist (z.B. bei fehlenden Gehwegen),

-              das Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt oder

-              der Zugang zu einer Kindertagesstätte oder Schule der Grundstufe oder Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße erfolgt.

 

 

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Marburger Straße im Stadtteil Cappel. Für diese Straße laufen derzeit die Vorbereitungen für eine bauliche Umgestaltung. Die Marburger Straße ist keine klassifizierte Straße. Nach den Förderrichtlinien des Landes führt die Einbindung einer Straße in eine Tempo 30-Zone zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich kann eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen, bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird. Eine Beschilderung mit Tempo 30 Strecke ist in der Marburger Straße im Stadtteil Cappel ebenfalls nicht möglich, da die dafür im vorherigen Absatz angeführten geforderten Voraussetzungen nicht vorliegen.

 

Unter Beachtung der genannten Vorgaben wurde für alle Straßen in den Stadtteilen und in der Kernstadt überprüft, ob Geschwindigkeitsreduzierungen möglich sind.

 

 

1.              Die 15 „kleineren“ Stadtteile

 

Für die 15 „kleineren“ Stadtteile sind die Überprüfungen und auch die Umsetzungen der Beschilderungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Ortsbeiräten bereits erfolgt. Dabei ist festzustellen, dass bereits fast alle Wohngebiete als Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche beschildert waren. Lediglich bei den klassifizierten Ortsdurchfahrten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überwiegend 50 km/h, mit Ausnahme der Bereiche vor Schulen oder Kindergärten, oder wenn keine ausreichenden Gehwege vorhanden sind. In diesen Abschnitten war auch bereits in der Vergangenheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Im Rahmen des Geschwindigkeitskatasters haben sich folgende Veränderungen ergeben:

 

 

Bauerbach

-              Auf der klassifizierten Bauerbacher Straße (K34) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Für den Abschnitt ab dem Ortseingang aus Richtung Schröck ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten  auf 30 km/h begrenzt.

-              Die Baugebiete Lohgarten, Hinterfeld, Pfarracker, Steinacker und Waldeck sind als verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnet.

-              Der Ortsbeirat fordert für die Straße Am Forsthaus eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des regionalen Verkehrsdienstes der Polizei und der Stadtwerke Marburg wurden die angrenzenden Tempo 30-Zonen auf die Straße Am Forsthaus ausgedehnt.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

 

Bortshausen

Für den Stadtteil Bortshausen lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf der klassifizierten Ebsdorfer Straße (L 3089) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Alle übrigen Wohngebieten sind als Tempo 30-Zone beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Bortshausen sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Cyriaxweimar

Für den Stadtteil Cyriaxweimar lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf der klassifizierten Straße Cyriaxstraße (K 69) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Das Baugebiet Am Grabenacker ist als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in den Straßen Im Helling und im Marktweg keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Cyriaxweimar sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Dagobertshausen

-              Auf den klassifizierten Straßen Flachspfuhl (K77), Dagbobertshäuser Straße (K78), Weidenbrunkel (K77) und Hirtenberg (K78) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              In dem klassifizierten Abschnitt der Straße Im Dorfe (K77) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

-              Der Ortsbeirat und Anwohner haben angeregt, in der Dagobertshäuser Straße und in der Straße Hirtenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Da im Verlauf der Dagobertshäuser Straße und der Straßen Hirtenberg und Weidenbrunkel beidseitig keine ausreichenden Gehwege vorhanden sind, wurde auf diesen Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

 

Dilschhausen

Für den Stadtteil Dilschhausen lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf dem klassifizierten Abschnitt der Weitershäuser Straße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 km/h.

-              In der Caldener Straße und auf der Weitershäuser Straße zwischen der K 72 und der Caldener Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auf 30 km/h begrenzt.

-              Das Wohngebiet Weitershäuser Straße und die Straße Bubenmühle sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Dilschhausen sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Elnhausen

-              Auf den klassifizierten Straßen Königstraße (K72), Elnhäuser Straße (K72), Pfaffenberg (K78), Weidenbornstraße (K78)und Dilschhäuser Straße (K72) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              In der Straße Pfaffenberg ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der Elnhäuser Straße und der Johannes-Kuhn-Gasse aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auf 30 km/h begrenzt.

-              Die Baugebiete Weißdornweg (Sackgassenbereich), Feuerdornweg, Johannes-Acker-Straße und Schmalwiesenweg sind als verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnet.

-              Anlässlich eines gemeinsamen Ortstermins im Frühjahr 2012 wurde durch den Ortsvorsteher eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Dilschhäuser Straße angeregt. Nach einer Prüfung zusammen mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit augrund nicht ausreichender Gehwege vom Ortseingang aus Richtung Dilschhausen bis nach der Engstelle (Kurve) auf 30 km/h beschränkt.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in den Straßen Treisbachweg, Kohlwaldweg, H.-v.-Vultée-Weg und Im Calderschen Grund keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

 

Ginseldorf

Für den Stadtteil Ginseldorf lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf den klassifizierten Straßen Rinnweg (K 34) und Bürgelner Straße (K 34) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Im Bereich des Kindergartens in der Bürgelner Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit während der Öffnungszeiten des Kindergartens auf 30 km/h begrenzt.

-              Die Baugebiete Blaue Hofstatt und Lahnbergstraße sind als verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnet.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in der Straße An der Kirche und in der Von-Keitz-Straße keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Ginseldorf sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Gisselberg

Für den Stadtteil Gisselberg lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf der Gießener Straße und dem nicht bebauten Abschnitt des Sandweges beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              In dem Gewerbegebiet „An den Weiden“ ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der noch nicht endausgebauten Straße auf 30 km/h begrenzt.

-              Das Baugebiet Helwigswiese ist als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist in der Straße „Im Hirtental“ keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Gisselberg sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Haddamshausen

-              Auf der klassifizierten Haddamshäuser Straße (L 3387) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Für den Bereich der Engstelle in der Ortsmitte wurde angeregt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken.

Nach Auskunft der Polizei hat sich in der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.07.2012 im Jahr 2010 ein Unfall mit leichtem Blechschaden ereignet. Da die Engstelle

-              mit Gegenverkehrsregelung beschildert ist,

-              ausreichende Sichtverhältnisse bestehen,

-              der allgemein vorhandene Schilderwald abgebaut werden soll und

-              aufgrund des bei der Polizei dokumentierten Unfallgeschehens

ist eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf unter 50 km/h an dieser Stelle nicht vorgesehen.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in den Straßen Mühlbachweg und Steinnorr keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Haddamshausen sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Hermershausen

Für den Stadtteil Hermershausen lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf den klassifizierten Straßen Niederweimarer Straße (L 3387) und Allnatalstraße (K 65) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Aufgrund fehlender Gehwege ist auf diesen beiden Straßen im Ortskern und auf der Nesselbrunner Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Hermershausen sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Michelbach

-              Auf der Michelbacher Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit fast durchgängig auf 30 km/h begrenzt.

-              Der Ortsbeirat regt für die gesamten Michelbacher Straße in der Ortsdurchfahrt die Aufhebung der Vorfahrtsregelung an und spricht sich für die Regelung „rechts vor links“ aus. Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei und den Stadtwerken Consult bestehen auch mit Blick auf den Busverkehr keine Bedenken gegen diese Regelung. Auch der Vertreter von ALV Marburg schließt sich dieser Meinung an.

              Die Michelbacher Straße wurde daher in die Tempo 30-Zonen der angrenzenden Straßen mit Einführung der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ integriert. An den Einmündungen, an denen der Bordstein entlang der Michelbacher Straße durchgebaut ist, ergibt sich eine Wartepflicht für die Nebenstraße aus § 10 StVO.

-              In der Goßfeldener Allee beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km /h. Auf Anregung des Ortsbeirates und eines Anwohners wurde die komplette Goßfeldener Allee mit dem dort vorhandenen Kindergarten als Tempo 30-Zone zu beschildert. An den meisten Einmündungen ergibt sich durch den durchgebauten Bordstein eine Wartepflicht für die Nebenstraßen nach § 10 StVO. Am Lindenplatz wird die derzeit gültige Vorfahrtsregelung aufgehoben. Dort gilt dann die Vorfahrtsregelung rechts vor links.

-              Der größte Teil des Baugebietes Michelbach Nord sowie die Straßen Im Boden, Lahnblick und Wehracker sind als verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnet.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in wenigen kleinen Abzweigen von der Michelbacher Straße und in einem noch nicht verkehrsberuhigt ausgebauten Bereich von Michelbach-Nord keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

 

Moischt

Für den Stadtteil Moischt lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf den klassifizierten Straßen Eulenkopfstraße (K 38), Wittelsberger Straße (K37) und Hirtengarten (K 37) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Im Bereich des Kindergartens in der Wittelsberger Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit während der Öffnungszeiten des Kindergartens auf 30 km/h begrenzt.

-              Die Baugebiete Pfingstweide und Am Nussacker/Am Bettacker sind als verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnet.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in der Birnenstraße, im Kiefernweg und auf der Hahnerheide abseits der K 38 keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Moischt sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Ronhausen

Für den Stadtteil Ronhausen lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf den klassifizierten Straßen Oberdorf und Bortshäuser Straße (L 3089) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist in der Straße Im Alten Wasser keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Ronhausen sind daher nicht vorgesehen.

 

 

Schröck

-              Auf den klassifizierten Straßen Zum Elisabethbrunnen (L 3289), Reutergasse (L 3289), Heljehaus (K 35), Schröcker Straße (K 37) und Roßdorfer Straße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf großen Teilen der Schröcker Straße auf 30 km/h und auf Teilen der Roßdorfer Straße auf 40 km/h begrenzt.

-              Die Straßen Minksweg und Blütenstraße sowie der Sackgassenbereich der Straße Auf dem Rück sind als verkehrsberuhigte Bereiche gekennzeichnet.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in den Straßen Berger Weg, Alte Schulstraße, Dorngasse, Hoschecke, Rübengasse, Erbsengasse, Zum Himmrich, und Rabenwiese keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

 

Wehrshausen

Für den Stadtteil Wehrshausen lagen von den Bewohnern und vom Ortsbeirat keine Rückmeldungen vor.

-              Auf den klassifizierten Straßen Wehrshäuser Straße (K 72) und Neuhöfe (K70) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

-              Im Bereich der Grundschule in der Wehrshäuser Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit während der Öffnungszeiten der Grundschule auf 30 km/h begrenzt, und vor der Einmündung der Straße Zur Weinstraße auf 40 km/h.

-              Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sind in den Straßen Sonnhalde, Zur Weinstraße, Dammmühlenstraße sowie an dem Abzweig von der Straße Neuhöfe keine besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden.

-              In den Straßen Am Hasselhof und dem abgesetzten Teil der Straße Neuhöfe ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

-              Alle übrigen Wohngebiete sind als Tempo 30-Zonen beschildert.

 

Änderungen bei der Beschilderung im Stadtteil Wehrshausen sind daher nicht vorgesehen.

 

 

 

Die bereits umgesetzten Beschilderungsmaßnahmen für die 15 „kleineren Stadtteile“ in der Zusammenfassung:

-              Stadtteil Bauerbach: Die Straße Am Forsthaus wurde als Tempo 30-Zone geschildert.

-              Stadtteil Dagobertshausen: Aufgrund fehlender Gehwege wurde in den Straßen Weidenbrunkel, Hirtenberg, Flachspfuhl und Dagobertshäuser Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

-              Stadtteil Elnhausen: Aufgrund fehlender Gehwege wurde in einem Abschnitt der Dilschhäuser Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

-              Stadtteil Michelbach: Da die Michelbacher Straße durch den Bau der Ortsumgehung zur Gemeindestraße abgestuft wurde, war es möglich, die gesamte Michelbacher Straße als Tempo 30-Zone zu beschildern. Ebenso wurde die Goßfeldener Allee als Tempo 30-Zone beschildert.

-              Stadtteil Schröck: Aufgrund fehlender Gehwege wurde in einem Abschnitt der Roßdorfer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

 

 

2.              Die „großen Stadtteile“

 

Nach den mit der Polizei und den Stadtwerken Marburg durchgeführten Ortsterminen sind für die „großen“ Stadtteile folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Cappel:

 

Sommerstraße/ Sohlgraben

Es besteht Einvernehmen, beide Straßen als Tempo 30-Zone mit Vorfahrtsregelung rechts vor links zu beschildern. Aufgrund der relativ übersichtlichen Einmündungen werden keine Probleme mit dieser Regelung gesehen. An der Kreuzung Im Lichtenholz muss aufgrund der Sichtverhältnisse auch von den Bussen entsprechend langsam gefahren werden. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist noch zu prüfen, ob an dieser Kreuzung ein Zeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ angebracht werden soll. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone hat zur Folge, dass die Mittelmarkierung entfernt werden muss.

 

Am Köppel

Aus der Straße Am Köppel liegen viele Forderungen nach Tempo 30 zwischen Sommerstraße und dem Sportgelände vor. Durch den FSV wird auch für den Bereich des Sportgeländes eine Begrenzung auf 30 km/h gefordert. Für den Abschnitt zwischen Sportgelände und der Beltershäuser Straße, der nur einseitig bebaut ist, liegen aktuell keine Forderungen vor.

Es besteht Einvernehmen, die Straße Am Köppel durchgängig als Tempo 30-Zone zu beschildern. Von der „Sommerstraße“ bis zum höchsten Punkt der Straße „Am Köppel“ sollte aufgrund der starken Steigung (winterliche Straßenverhältnisse) eine Vorfahrtsregelung mit Bevorrechtigung der Straße Am Köppel erfolgen. Im restlichen Abschnitt bis zur Beltershäuser Straße soll wie üblich die Regelung „rechts vor links“ gelten.

 

Moischter Straße (im Bereich der Odenwaldstraße)

Die Moischter Straße ist eine Kreisstraße, so dass nach der StVO keine Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann. Derartige Forderungen bestehen schon seit Jahren. Es wurden bereits mehrere Ortstermine u.a. mit der großen Verkehrsschau durchgeführt. Da beidseitig ausreichend breite Gehwege vorhanden sind, die noch zusätzlich durch Baumpflanzungen und parkende Fahrzeuge zur Fahrbahn hin abgegrenzt sind und durch die parkenden Fahrzeuge keine hohen Geschwindigkeiten möglich sind, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht vorgesehen. Von einem Anwohner wird beklagt, dass im letzten Jahr auf dem Gehweg ein Kind angefahren wurde. Durch die dort vorhandenen Bäume war das nach Meinung der bei einem erneuten Ortstermin Anwesenden nur durch ein Ausweichen beim Begegnungsverkehr auf den Gehweg möglich.

 

Moischter Straße zwischen Cappeler Markt und Sperberweg

Die Moischter Straße ist eine Kreisstraße, so dass nach der StVO keine Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann. Im Abschnitt zwischen Cappeler Markt und Sperberweg sind durchgängig keine ausreichend breite Gehwege vorhanden. Da dadurch die geforderten Voraussetzungen für eine 30-Strecken-Beschilderung vorliegen, ist vorgesehen, die im unteren Bereich der Moischter Straße bereits vorhandene Beschilderung mit 30 Strecke bis zum Sperberweg zu verlängern.

 

Moischter Straße zwischen Sperberweg und Westerwaldstraße

Dort ist vorgesehen, die bisherige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu belassen. Dieser Abschnitt ist -bis auf ein Haus- nur einseitig bebaut. Auf der bebauten Seite sind ein Gehweg und ein Radweg vorhanden. Außerdem wäre nur schwer zu vermitteln, dass ausgerechnet vor dem oben genannten Abschnitt im Bereich der Odenwaldstraße die Geschwindigkeitsbeschränkung enden würde.

 

Marburger Straße

Die Marburger Straße ist keine klassifizierte Straße. Nach den Förderrichtlinien des Landes führt die Einbindung einer Straße in eine Tempo 30-Zone zwingend dazu, dass eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen kann, bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich erfolgt. Mit Blick auf die geplante förderfähige Umgestaltung der Marburger Straße ist daher eine Ausweisung als Tempo 30-Zone nicht vorgesehen. Eine Beschilderung mit Tempo 30 Strecke ist ebenfalls nicht möglich, da die dafür geforderten Voraussetzungen (hohes Unfallgeschehen, Schule oder Kindergarten mit direktem Zugang zu der Straße oder bauliche Unzulänglichkeiten oder fehlende oder zu schmale Gehwege) nicht vorliegen.

 

Straßen, für die keine Rückmeldungen eingegangen sind:

 

Zum Rosenmorgen

Die Straße Zum Rosenmorgen ist eine Kreisstraße, so dass nach der StVO keine Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann.

 

Umgehungsstraße

Die Umgehungsstraße ist eine Landesstraße, so dass nach der StVO keine Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann.

 

Lintzingsweg, Im Rudert, Zu den Sandbeeten

Da sich die drei Straßen in einem Gewerbegebiet befinden und kein erhöhtes Fußgänger- oder Radfahreraufkommen zu verzeichnen ist, ist eine Änderung der derzeitige Beschilderung nicht vorgesehen.

 

Ronhäuserstraße

Die Ronhäuser Straße ist keine klassifizierte Straße und ist bis zur Gaststätte Carle bereits als Tempo 30-Zone beschildert. Die Tempo 30-Zone wird bis zur Einmündung „Zur Burgruine“ ausgedehnt.

 

Zimmerplatzweg

Es handelt sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes sollte keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.

 

Auf der Appeling

Es handelt sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Holzgasse

Es handelt sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Dünsbergstraße

Der obere Abschnitt der Dünsbergstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Im weiteren Verlauf handelt es sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Cappeler Gleiche

Die Cappeler Gleiche ist keine klassifizierte Straße. Da sich die Straße in einem Wohngebiet befindet, ist eine Beschilderung als Tempo 30-Zone vorgesehen.

 

Alle übrigen Straßen in Cappel sind bereits Tempo 30-Zone oder verkehrsberuhigter Bereich.

 

 

Richtsberg:

 

Die nachfolgend aufgeführten Straßen sind keine klassifizierten Straßen. Für alle Straßen bestehen seit Jahren Forderungen nach Geschwindigkeitsbeschränkungen. Da alle innerhalb eines Wohngebietes liegen, ist vorgesehen,

-              die Friedrich-Ebert-Straße,

-              die Berliner Straße,

-              die Leipziger Straße,

-              die Straße Am Richtsberg,

-              die Sudetenstraße,

-              der Karlsbader Weg sowie

-              die Straße In der Badestube

als Tempo 30-Zone zu beschildern.

 

Damit wäre der gesamte obere und untere Richtsberg als Tempo 30-Zone beschildert.

 

 

Ockershausen:

 

Ockershäuser Allee, Ockershäuser Straße und Herrmannstraße

Die Straßen sind keine klassifizierten Straßen. Für alle Straßen bestehen seit Jahren Forderungen nach Geschwindigkeitsbeschränkungen. In weiten Teilen der Herrmannstraße beträgt bereits jetzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h. Es ist vorgesehen, die drei Straßen als Tempo 30-Zone zu beschildern.

 

Leopold-Lucas-Straße und Willy-Mock-Straße

Die Leopold-Lucas-Straße ist keine klassifizierte Straße. Im Bereich der Schulen ist sie bereits als Tempo 30-Zone beschildert. Durch das Lebensmittelgeschäft, die in der Nähe befindlichen Schulen und Sportanlagen wird aufgrund des großen Aufkommens an Fußgängern, überwiegend Schüler, seit Jahren eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Abschnitt gefordert. In der Willy-Mock-Straße  ist im Bereich der Theodor-Heuss-Schule die zulässige Höchstgeschwindigkeit während der Unterrichtszeiten bereits auf 30 km/h begrenzt. Es ist vorgesehen, beide Straßen durchgängig als Tempo 30-Zone zu beschildern.

 

Hohe Leuchte

In der Straße „Hohe Leuchte“ wird die bisher geltende Geschwindigkeitsregelung beibehalten werden, im bebauten Teil 30-Zone, oberhalb 30-Strecke.

 

Stephan-Niederehe-Straße

Da sich die Stephan-Niederehe-Straße in einem Gewerbegebiet befindet und kein erhöhtes Fußgänger- oder Radfahreraufkommen zu verzeichnen ist, ist vorgesehen, dass die bisherige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h unverändert bleibt.

 

Alle übrigen Straßen im Ortskern von Ockershausen sind bereits Tempo 30-Zone

 

Stadtwald:

 

Graf-von-Stauffenberg-Straße

Die Graf-von-Stauffenberg-Straße ist eine Kreisstraße. Daher ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht möglich. Für die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Strecke) sind die in dem entsprechenden Erlass geforderten Voraussetzungen nicht gegeben.

 

Im Stadtwald sind einige Straßen bereits als verkehrsberuhigter Bereich, Tempo 30-Zone oder 30 Strecke beschildert. Es ist vorgesehen, die Tempo 30-Zonen-Regelung auf den gesamten bebauten Bereich um folgende Straßen zu erweitern:

-              Hannah-Arendt-Straße,

-              Anne-Frank-Straße,

-              Jakob-Kaiser-Straße,

-              Dietrich-Bonhoeffer-Straße und

-              Hedwig-Jahnow-Straße

 

Georg-Elser-Straße

Da sich die Georg-Elser-Straße in einem Gewerbegebiet befindet und kein erhöhtes Fußgänger- oder Radfahreraufkommen zu verzeichnen ist, ist eine Änderung der bisherigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht vorgesehen.

 

Marbach

 

Marbacher Weg, Emil-von Behring-Straße

Es handelt es sich um eine Landesstraße. Somit ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht möglich.

 

Am Mühlteich

Es handelt sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Ginsterweg

Am Beginn des Ginserweges ist ein abgesetzter Gehweg vorhanden. Darüber hinaus ist die Straße im vorderen Teil nicht bebaut. Es besteht Einvernehmen, im „Ginsterweg“ keine Änderungen bei der Beschilderung vorzunehmen, da das Verkehrszeichen „Tempo 30-Zone“ an der richtigen Stelle (Beginn der Bebauung) positioniert ist.

 

Höhenweg und Brunnenstraße

In den beiden Straßen sind zwei Spielplätze, eine KiTa sowie eine Kinderkrippe angesiedelt. Zudem handelt es sich um komplette Wohnstraßen. An einer Stelle ist ein abgesenkter Bürgersteig vorhanden (Vorfahrt somit geregelt) sowie an zwei Einmündungen jeweils ein Spiegel. Im Übrigen ist festzustellen, dass an den meisten Einmündungen ausreichende Sichtverhältnisse bestehen.

Es besteht somit Einvernehmen, den Höhenweg und die Brunnenstraße als Tempo 30-Zone zu beschildern. Dabei sind dann auch die Straßen Kreutzacker und Buchenweg mit eingeschlossen.

 

Im Köhlersgrund

Der Köhlersgrund ist keine klassifizierte Straße. Die Straße ist im unteren Bereich beidseitig bebaut. Oberhalb der Köhlersgrundgasse ist nur eine einseitige Bebauung vorhanden. Von Anwohnern wird auf Gefährdungen beim Rückwärtsausparken von den Senkrechtparkplätzen oberhalb der Köhlersgrundgasse hingewiesen.

Es besteht somit Einvernehmen, die Straße Im Köhlersgrund, die Köhlersgrundgasse und der Paul-Ehrlich-Weg komplett als Tempo 30-Zone zu beschildern. Dabei sind dann auch die Straßen Landgrafenweg, Bienenweg und Ulmenweg mit eingeschlossen.

 

Alle übrigen Straßen in Marbach sind bereits Tempo 30-Zone oder verkehrsberuhigter Bereich.

 

 

 

Wehrda

 

Kaufpark Wehrda

Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO kommt die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich nicht in Betracht. Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens und wegen des Lahnradweges ist für folgenden Straßen -abweichend von dem Grundsatz- die Einrichtung von Tempo 30-Zonen vorgesehen:

·         Am Kaufmarkt

·         Im Schwarzenborn

·         Am Bahndamm

·         Industriestraße

Die Zone beginnt am Kreisel bei OBI .

 

Da die Siemensstraße Gewerbegebiet ist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Ausbauzustandes bereits auf 40 km/h begrenzt ist, kein erhöhtes Fußgänger- oder Radfahreraufkommen zu verzeichnen ist, ist eine Änderung der derzeitige Beschilderung nicht vorgesehen.

 

Ernst-Lemmer-Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Huteweg und Lärchenweg

Die Ernst-Lemmer-Straße ist auf beiden Seiten durchgängig bebaut und die Einmündungen sind gut einsehbar. Es besteht im Übrigen eine Steigung von 17 %. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier teilweise 40 km/h.

Es besteht Einvernehmen, dass in der „Ernst-Lemmer-Straße“, „Freiherr-vom-Stein-Straße“, im „Huteweg“ und im „Lärchenweg“ eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden soll.

Aufgrund des starken Gefälles soll in Richtung „Freiherr-vom-Stein-Straße“ die Vorfahrt für die bergab fahrenden Fahrzeuge gewährt werden. Dies soll ebenfalls in der anderen Richtung für die Einmündungen „Brandenburger Straße“ und „Sachsenring“ gelten. An den übrigen Einmündungen gilt die Regelung „rechts vor links“.

 

Wehrdaer Straße, Goßfeldener Straße und Cölber Straße

Von Anwohnern, Ortsbeirat und Bürgerinitiativen wird für die Wehrdaer Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gefordert. Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wäre wünschenswert. Die drei genannten Straßen sind jedoch klassifizierte Straßen. Daher ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht möglich. Für die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Strecke) sind die in dem entsprechenden Erlass geforderten Voraussetzungen nicht gegeben. Im Unterschied zum Wehrdaer Weg sind beidseitig ausreichende breite Gehwege vorhanden und die Situation ist vergleichbar mit allen anderen Ortsdurchfahrtsstraße sowohl in den kleineren Stadtteilen wie auch z.B. im Marbacher Weg.

Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Wehrdaer Straße wäre wünschenswert, ist jedoch nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen sind Weisungsaufgaben und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde, die die rechtmäßige Umsetzung der StVO u.a. im Rahmen von Verkehrsschauen überwacht.

 

Alle übrigen Straßen in Wehrda sind bereits Tempo 30-Zone oder verkehrsberuhigter Bereich.

 

 

3.              Kernstadt:

 

Nach den mit der Polizei und den Stadtwerken Marburg durchgeführten Ortsterminen sind für die Kernstadt folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Beltershäuser Straße

Die Beltershäuser Straße ist eine klassifizierte Straße. Für die Sicherheit der Fußgänger sind zwei Fußgängerschutzanlagen im Bereich der Cappeler Straße und der Straße Am Köppel vorhanden. In Höhe der Kreisverwaltung ist zusätzlich eine Fußgängerbrücke vorhanden. Eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Südspange

Die Südspange ist eine klassifizierte Straße. Aufgrund des Ausbauzustandes der Südspange ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h erforderlich. Eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich ist nicht vorgesehen.

 

Frankfurter Straße

Die Frankfurter Straße führt mitten durch das Südviertel. Alle angrenzenden Straßen sind bereits Tempo 30-Zonen. Die Einbindung der Frankfurter Straße in diese Tempo 30-Zonen wäre wünschenswert, da in diesem Fall für das gesamte Südviertel eine einheitliche Tempo 30-Regelung gelten würde. Die Frankfurter Straße ist jedoch klassifizierte Straße (Kreisstraße). Daher ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht möglich. Außerdem ist zu bedenken, dass sich die Frankfurter Straße aufgrund des Erscheinungsbildes und der Fahrbahnbreiten wesentlich von den angrenzenden Tempo-30-Zonen unterscheidet, u. a. sind drei Fußgängerschutzanlagen vorhanden, die in Tempo-30-Zonen nicht angebracht werden sollen.

Für die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Strecke) sind die in dem entsprechenden Erlass geforderten Voraussetzungen nicht gegeben. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Frankfurter Straße wäre wünschenswert, ist jedoch nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen sind Weisungsaufgaben und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde, die die rechtmäßige Umsetzung der StVO u.a. im Rahmen von Verkehrsschauen überwacht.

 

Rotenberg/Barfüßertor

Die Straßen Barfüßertor und Rotenberg ab Wilhelmsplatz sind Kreisstraßen. Nach den entsprechenden Vorgaben in dem Erlass ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Bei einer evtl. Änderung der Vorfahrtsregelung wäre zu beachten, dass im Barfüßertor aus Richtung Oberstadt kein Rückstau entsteht.

Aufgrund der örtlichen Begebenheiten mit fehlenden Gehwegen, der Spitzkehre, der Gefällstrecke am Rotenberg mit der Einengung, der Situation oberhalb des Franz-Leonhard-Weges und der Tatsache, dass in einigen Bereichen die Geschwindigkeit schon auf 40 km/h begrenzt ist, wird der angesprochene Bereich zwischen Wilhelmsplatz und Hohe Leuchte als Tempo-30-Zone beschildert werden. Damit wird eine kontinuierliche zulässige Höchstgeschwindigkeit ohne ein dauerndes Wechseln der Beschilderung erreicht.

 

Wilhelmstraße

In der Wilhelmstraße ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden. Daher ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bei der derzeitig vorhandenen Radwegebeschilderung nicht möglich. Derzeit wird mit allen zu Beteiligenden geprüft, ob der rot eingefärbte Bereich als sog. „anderer Radweg“ oder „nicht benutzungspflichtiger Radweg“ ausgewiesen werden kann. Wenn dies möglich ist, wird die Wilhelmstraße als Tempo 30-Zone beschildert.

 

Jägerstraße

Die Jägerstraße ist keine klassifizierte Straße. Obwohl keine Forderungen zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone vorliegen, wird dieser Bereich als Tempo-30-Zone beschildert.

 

Gutenbergstraße

Im oberen Bereich der Gutenbergstraße ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h vorhanden. Im mittleren Bereich zwischen Wilhelmstraße und Liebigstraße besteht eine Strecke-30-Beschilderung, da in diesem Bereich der Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung zugelassen ist. Im unteren Bereich zwischen Liebigstraße und Frankfurter Straße ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden. Derzeit wird geprüft, ob in diesem Bereich die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben werden kann. Wenn dies möglich ist, wird die gesamte Gutenbergstraße als Tempo 30-Zone beschildert.

 

Gisselberger Straße/Schwanallee/Universitätsstraße

Alle Straßen sind klassifizierte Straßen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wird nicht gefordert und ist auch nicht möglich.

 

Am Grün

Die Straße Am Grün ist eine Kreisstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auf 30 -km/h-Strecke begrenzt.

 

Oberstadt

Der gesamte Bereich ab Barfüßertor Abzweig Rotenberg ist als Tempo-30-Zone, verkehrsberuhigter Bereich oder Fußgängerzone beschildert.

 

Biegenstraße/Deutschhausstraße/Bunsenstraße/Robert-Koch-Straße/Bahnhofstraße,

Elisabethstraße und Pilgrimstein

Alle Straßen sind klassifizierte Straßen, so dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen nicht möglich ist. Die Seitenstraßen sind bereits als Tempo-30-Zonen beschildert.

 

Biegenstraße zwischen Wolffstraße und Pilgrimstein

Dort ist ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden. Die Straße ist von geringer Verkehrsbedeutung. Forderungen nach einer Tempo-30-Zone bestehen nicht, von daher ist eine Änderung der Beschilderung nicht vorgesehen.

 

Lahnstraße, Johannes-Müller-Straße, Firmaneistraße und Firmaneiplatz

Es handelt sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Ketzerbach und Marbacher Weg

Beides sind Landesstraßen. Im Bereich der Ketzerbach ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit zeitlich begrenzt (06.00 bis 22.00 Uhr) auf 30 km/h beschränkt. Im Rahmen des Geschwindigkeitskatasters wurden für diese beiden Straßen keine zusätzlichen Forderungen angemeldet. Eine Änderung der Beschilderung ist nicht vorgesehen.

 

Georg-Voigt-Straße/Schützenstraße und Rudolf-Bultmann-Straße

Aus der Georg-Voigt-Straße und aus der Schützenstraße sind massive Forderungen nach Tempo-30-Zonen vorhanden. Alle drei Straßen sind keine klassifizierten Straßen. Der gesamte Bereich einschl. der Rudolf-Bultmann-Straße wird als Tempo-30-Zone beschildert.

 

Alte Kasseler Straße

In der Alten Kasseler Straße ist bisher nur der Sackgassenbereich als Tempo-30-Zone beschildert. Im übrigen Abschnitt sind beidseitig benutzungspflichtige Radwege vorhanden. Derzeit wird mit allen zu Beteiligenden geprüft, ob die rot eingefärbten Bereiche als sog. „anderer Radweg“ oder „nicht benutzungspflichtiger Radweg“ ausgewiesen werden können. Wenn dies möglich ist, wird die gesamte Alte Kasseler Straße als Tempo 30-Zone beschildert.

 

Alter Kirchhainer Weg, Kaffweg, Gerichtsweg

Für den Bereich der Brüder-Grimm-Schule bestehen Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Aufgrund des Ausbauzustandes und der vorhandenen Lichtsignalanlagen ist eine Tempo-30-Zonen-Beschilderung am Alten Kirchhainer Weg zwischen Weintrautstraße und Georg-Voigt-Straße nicht möglich.

Im Bereich der Schule ist eine Tempo-30-Strecke-Beschilderung vorgesehen.

Der Alte Kirchhainer Weg ab der Georg-Voigt-Straße, der Kaffweg ab der Weintrautstraße und der Gerichtsweg werden bis zur Großseelheimer Straße als Tempo-30-Zone beschildert.

 

Großseelheimer Straße

Die Großseelheimer Straße ist eine klassifizierte Straße, so dass eine Tempo-30-Zonen-Beschilderung nicht möglich ist. Die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Strecken-Beschilderung sind ebenfalls nicht gegeben.

 

Gustav-Freytag-Straße

Es handelt sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Weintrautstraße

Die Weintrautstraße ist eine klassifizierte Straße. Die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone sind nicht gegeben.

Bei dem kleinen Stichweg vor der Adolf-Reichwein-Schule handelt es sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Sommerbadstraße

Es sind keine Forderungen und keine direkte Bebauung vorhanden keine Änderung der Beschilderung vorgesehen.

 

Bahnhofstraße im Bereich des Bahnhofsvorplatzes

Derzeit ist eine Änderung der Beschilderung nicht vorgesehen. Die neue Beschilderung erfolgt nach dem Abschluss der Bauarbeiten.

 

Ernst-Giller-Straße/Mauerstraße

Bei dem abgehängten Bereich der Ernst-Giller-Straße (Marburger Tafel, Auto-Herrmann) handelt es sich um eine Straße von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Afföllerstraße, Schlosserstraße und Eisenstraße

Die Afföllerstraße zwischen Zimmermannstraße und Schlosserstraße sowie die Eisenstraße sind Wohnstraßen. Obwohl keine Forderung vorliegt, wird dieser Bereich als Tempo-30-Zone beschildert.

Für die Schlosserstraße und die Afföllerstraße in Richtung Wehrda ist aufgrund des Ausbauzustandes und der vorhandenen Lichtsignalanlagen eine Beschilderung als Tempo-30-Zone nicht vorgesehen. Zudem handelt es sich überwiegend um ein Industriegebiet.

 

Franz-Tuczek-Weg/Kleistweg/Sackgassenbereich der Frauenbergstraße und Molkereistraße

Es handelt sich um Straßen von geringer Verkehrsbedeutung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Vermeidung eines noch größeren Schilderwaldes ist keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen.

 

Nachdem der Magistrat und der Ausschuss für Umwelt Energie und Verkehr informiert und die Maßnahmen mit den Ortsbeiräten der großen Stadtteile abgestimmt sind, erfolgt die weitere Umsetzung der Beschilderungsmaßnahmen.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

                            Ausdruck vom: 08.03.2013

3.korrigierte Version (Wiegand, Kahle, 32, 33, PD Marburg, Frau Klein)              Seite: 14/14

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