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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der MBL-Fraktion - VO/2088/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vergabe von Gutachten durch die Universitätsstadt Marburg erfolgt erst nach einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Dabei muss der Auftragsgrund und die angestrebte Zielsetzung detailliert dargestellt werden. Über die zu erwartenden Kosten muss Klarheit herrschen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass große Summen für Gutachten der Stadt Marburg ausgegeben wurden, ohne den Nutzen, geschweige denn die Kosten dabei im Auge zu behalten. Als eines von vielen Beispielen; Teilbarkeit einer hauptamtlichen Magistratsstelle.

Dem muss nach unserer Auffassung von Seiten des Parlaments entgegen gewirkt werden.

 

 

 

Dr. Hermann Uchtmann                             Reinhold Becker

 

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