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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2107/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In welcher prozentualen Größenordnung liegen die Förderzuschüsse, die die Stadt z.B. nach FAG/GVFG oder anderen Bestimmungen erhalten kann, wenn Sie Maßnahmen zum aus Ausbau der Fahrradverkehrsinfrastruktur (wie z.B. Neubau oder Ausbau von Radwegen) durchführt?

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Sachverhalt

Radverkehrsmaßnahmen werden vom Zuwendungsträger zwischen 60 % und max. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Zwei Beispiele:

Der Neubau des Lahnufer-Radweges an der Uferstraße zwischen Heusingerstraße und Lahnstraße wurde mit Bescheid aus 2010 mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Der Radweg hinter der Adolf-Reichwein-Schule (Bescheid vom Okt. 2012) wird mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

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