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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2132/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die im Haushalt 2013 der Universitätsstadt Marburg eingestellten Mittel zu „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Universitätsstadt Marburg" werden auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Eckpunkte für ein Sofortprogramm ausgereicht.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit einem Sofortprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Universitätsstadt Marburg mit einem Finanzvolumen von 1,5 Mio. EUR soll ein Beitrag geleistet werden, die auch in Marburg schwieriger gewordene Wohnungsmarktsituation insbesondere für einkommensschwache Wohnungssuchende abzumildern. Die beigefügten Eckpunkte für ein Sofortprogramm bilden hierfür die inhaltliche Grundlage. Ein rechtssicher ausformulierter Text für die verwaltungstechnische Umsetzung ist in Vorbereitung.

 

Um die im Haushalt eingestellten Mittel schnell ausreichen zu können und den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten, soll das Antrags- und Bewilligungsverfahren möglichst einfach und praktikabel gestaltet werden. Soweit zweckmäßig und für Marburg sinnvoll wurde auf Bestimmungen und Festlegungen anderer Städte in angepasster Form zurückgegriffen oder diese analog verwendet.

 

Bei den Festlegungen zur Belegungsbindung und zu Einkommensobergrenzen wurde der besonderen Situation von Familien mit Kindern sowie Einelternfamilien durch gesonderte Einkommensobergrenzen Rechnung getragen. Insgesamt wurden die Einkommensobergrenzen vergleichweise großzügig angesetzt, um auch Personen und Haushalte ansprechen zu können, die sich etwas oberhalb des unteren Einkommensniveaus befinden.

 

Die Festlegung der Mietpreishöhe orientiert sich an der unteren Miethöhe von 7,20 € (-10 %), die bei Vermietungen in Neubauten in Marburg zuletzt erzielt wurden. Sofern diese Miethöhe sehr niedrig angesetzt wird, besteht die Gefahr, dass Zuschussmittel weniger in Anspruch genommen werden und damit der Förderzweck mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen nicht erreicht wird.

 

Ähnliches gilt für die Höhe der Zuschüsse. Niedrigere Zuschüsse werden eventuell nicht hinreichend in Anspruch genommen und würden damit ihre impulsgebende Wirkung auf zusätzlichen Wohnungsbau verfehlen, höhere Zuschüsse führen hingegen zu einem schnelleren Verbrauch des bereit gestellten Gesamtbetrages und erzielen dann keinen nennenswerten quantitativen Effekt mehr auf dem Wohnungsmarkt.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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