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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0451/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Ortsbeirat hat Bürgermeister Vaupel zugesagt, Vereinbarungen bzw. Verträge zuzusenden, die es in anderen Städten mit sogenannten Freizeitschwimmern gibt, wenn diese das Bad ohne volle Schwimmmeisterbesetzung nutzen. Kann der Bürgermeister dies bald tun und heute erläutern, wie solche Vereinbarungen aussehen, die auch in Marbach gelten könnten?

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Sachverhalt

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Bei diesen Vereinbarungen gibt der Badegast eine Erklärung ab, dass er keinerlei Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Marburg oder deren Bedienstete bzw. Beauftragte in den angebotenen nicht offiziellen Schwimmzeiten geltend macht und ausdrücklich auf die Gestellung einer Badeaufsicht während dieser Zeit verzichtet. Allerdings ist Personal im Bad anwesend und auch rufbereit.

 

Ein Muster einer solchen Erklärung wird beigefügt.

 

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