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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2158/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vor achtzig Jahren, am 3. April 1933 wurde P. v. Hindenburg  zum Ehrenbürger der Stadt Marburg ernannt. Sein "Verdienst" bestand darin, Adolf Hitler wenige Wochen zuvor zum Reichskanzler ernannt zu haben. Wurde diese schändliche Handlung jemals durch einen gegenteiligen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung rückgängig gemacht?

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Sachverhalt

Die Ehrenbürgerwürde kann wie ein Bürgerrecht, von dem sie abgeleitet ist, nur an lebende Personen verliehen werden. Das ist von der damals gültigen Städteordnung wie von der gegenwärtigen Hessischen Gemeindeordnung so vorgesehen. Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tod der Person und kann deshalb nur zu Lebzeiten nachträglich aberkannt werden. Das Faktum der Verleihung und die Begründung der Ehrung läßt sich ohnehin nicht aus der Welt schaffen.

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