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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0458/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz (Nr.23 6/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
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21.06.2002
|
Sachverhalt
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Das Gehalt der zwei Werkleiter des Eigenbetriebes Stadtwerke
basierte auf der Werkleiterbesoldungsverordnung und war dementsprechend nach
der Tariftabelle des BBesG auf B3 festgesetzt. Das Anstellungsverhältnis der
Werkleiter richtete sich nach dem BAT. Diese Verfahrensweise ist der
Stadtverordnetenversammlung jährlich mit der Stellenübersicht zum
Wirtschaftsplan offengelegt worden. Es ist nicht üblich, über Gehälter
einzelner Mitarbeiter in öffentlichen Sitzungen zu berichten.
Die Vergütung des jetzigen hauptamtlichen Geschäftsführers
der Stadtwerke Marburg GmbH erfolgt weiterhin nach B3. Daneben wird für die
gestiegene Verantwortung und das höhere persönliche Risiko eine branchenübliche
Aufwandsentschädigung gezahlt (Geschäftsführerzulage). Insgesamt ergeben sich
für den Geschäftsführer Bezüge, die eher unter dem vergleichbaren Einkommen
gleichgroßer, gleichvielfältiger und gleichartiger Dienstleistungsunternehmen
liegen.
Die Vergütung des zukünftigen Geschäftsführer ist noch nicht
entgültig geregelt. Mit dem Beschluss des Aufsichtsrates der SWM vom 13. Juni
2002 ist lediglich die Bestellung geregelt. Die Anstellungs- bedingungen werden
bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung auszuverhandeln sein. Es ist jedoch
beabsichtigt, als Basis der Verhandlungen auch die Besoldung nach B3 gemäß der
Eingruppierung der ehemaligen Werkleiter des Eigenbetriebes zu wählen.
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