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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/2303/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Mietpreisbegrenzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 55 - Wohnungswesen
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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15.05.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.05.2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.05.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, die Universitätsstadt Marburg zu einem Gebiet nach §558 BGB zu erklären, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, um somit die Mieterhöhungsmöglichkeit auf 15 Prozent zu begrenzen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich für eine allgemeine Mietpreisbegrenzung aus. Die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum sollte höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes betragen.
Sachverhalt
Begründung
Zum 1. Mai 2013 tritt das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtänderungsgesetz) in Kraft. Die Gesetzesänderung sieht u.a. eine Ermächtigung der Bundesländer vor, durch Verordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festzulegen und in diesen Gebieten die Mieterhöhungsmöglichkeit bei bestehenden Mietverträgen auf 15 Prozent in drei Jahren zu begrenzen. In Marburg liegt zweifelsohne eine angespannte Wohnungsmarktlage vor. Daher ist es notwendig, die Landesregierung aufzufordern, entsprechend tätig zu werden.
Auch wenn von dieser geänderten Regelung im Mietrecht Gebrauch gemacht werden sollte, ist die dort enthaltende Möglichkeit, Mieterhöhungen einzuschränken, keinesfalls ausreichend. Notwendig ist vielmehr eine allgemeine Mietpreisbegrenzung, um allen Bürger/innen unabhängig von ihrer Finanzkraft ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen.
Insgesamt ist das Mietrechtsänderungsgesetz negativ zu bewerten. Es enthält viele Verschlechterungen für die Mieter/innen, wie etwa die Tatsache, dass Mieter/innen keine Mietminderungen bei energetischen Sanierungen mehr geltend machen können, ein Einspruchsrecht der Mieter/innen gegen Modernisierungsmaßnahmen ist nicht mehr vorgesehen.
Halise Adsan
Tanja Bauder-Wöhr
Henning Köster
Jan Schalauske