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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2357/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wo und zu welchen Kosten veröffentlicht der Magistrat seine amtlichen Bekanntmachungen und welche dieser Publikationsorte sind für die Marburger Bürgerinnen und Bürger kostenlos zugänglich?

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Sachverhalt

Nach § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg erfolgen Amtliche bzw. Öffentliche Bekanntmachungen durch einmaligen Abdruck in der „Oberhessischen Presse". Hierfür sind im Jahr 2012 insg. 49.927,22 € aufgewendet worden.

 

Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung Öffentlicher Bekanntmachungen in kostenlos zugänglichen Publikationen oder Medien sieht die Hauptsatzung derzeit nicht vor.

 

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