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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2367/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamtes Marburg II (Kernstadt östlich/links der Lahn) - Wahl einer Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Susanne Nassauer
- Verfasser*in:
- Nassauer, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Stellungnahme
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Jun 28, 2013
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Aug 30, 2013
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Sep 27, 2013
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Nov 1, 2013
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jun 28, 2013
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Aug 30, 2013
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Sep 27, 2013
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Nov 1, 2013
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Sachverhalt
- 2 -
Für den Schiedsamtsbezirk Marburg II wird eine Schiedsperson gewählt.
Begründung:
Die Amtszeit von Herrn Hans-Joachim Schäfer als Schiedsmann für den o. g. Bezirk ist am 13.05.2013 ausgelaufen.
Daher ist es notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeinde-vertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 27.03.2013 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung ver-tretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Für die Wahl der Schiedsperson wurde
Herr Hans-Joachim Schäfer, Lenaustraße 2 b, 35039 Marburg,
von der CDU-Fraktion zur Wiederwahl und
Frau Anja Volz, Am Glaskopf 17, 35039 Marburg,
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen.
Andere Wahlvorschläge gingen nicht ein.
Auf die Amtliche Bekanntmachung erfolgte keine Reaktion.
Nach der Verwaltungsvorschrift 4.2 zu § 4 HSchAG ist bei einer beabsichtigten Wiederwahl bei dem Direktor des Amtsgerichtes eine Zustimmung einzuholen. Mit Schreiben vom 15.05.2013 wurde seitens des Amtsgerichtes Marburg mitgeteilt, das gegen die Wiederwahl von Herrn Schäfer als Schiedsmann keine Bedenken bestehen.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Meldung vom 27.05.13 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen eine Wiederwahl von Herrn Schäfer zum Schiedsmann keine Einwände erhoben werden.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister

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