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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/2372/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss :

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.) die abweichende  Darstellungen des Bebauungsplans Nr. 2/4 „Campus Firmanei, Universitätsbibliothek“  wird der Vorlage, welche den Stadtverordneten während des Satzungsbeschlusses vorgelegt wurde und somit Ausgangspunkt der Beschlusslage war, angepasst.

2.) entsprechend der Vorgabe für Planzeichenverordnung soll im oben aufgeführten Bebauungsplan Nr. 2/4 das vorgesehene Zeichen für Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale) mit dem richtigen Zeichen dargestellt werden, aktuell Umgrenzung von Gesamtanlagen (sw und farbig) richtig ist aber: Einzelanlagen.

 

3.) während der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften tagt hängen die jeweiligen Bebauungspläne, welche Gegenstand der Beratung/en sind, als Kopie vom Original aus.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Um spätere Irritationen vorzubeugen, sollte die unterschiedlichen fehlerhaften Darstellung schnellst möglichst korrigiert werden. Die Vorgaben für Planzeichenverordnung kann dem Baugesetzbuch (BauGB) entnommen werden. Ähnlich wie im Gestaltungsbeirat der Universitätsstadt Marburg, sollen die zu beratenden Projekte an den Wänden für alle sichtbar aushängen, so können frühzeitig Abweichungen festgestellt werden.

 

.Halise Adsan          Tanja Bauder        Henning Köster      Jan Schalauske

 

Anlage:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PLANZEICHEN IN BEBAUUNGSPLÄNEN

Entsprechend den Vorgaben der Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90, sollen in Bauleitplänen sowie Bebauungsplänen einheitliche Zeichen verwendet werden. Damit ist es möglich, Interessierten oder Bauherren über baurechtliche Vorschriften der Gemeinde in einem bestimmten Baugebiet verbindlich zu informieren.

Hierzu werden in katasteramtliche Karten im Maßstab 1:500 bis 1:1000 entsprechende Angaben über die Nutzungsmöglichkeiten vorgenommen. Neben baulichen Anlagen wie Straßen oder Wege sind auch die Geländehöhe (NN), die individuell vergebenen Flurstücksnummern, kurz Fl.-Nr., oder Parzellen (diese sind oder werden im Grundbuch eingetragen und dienen der Identifikation der einzelnen Grundstücke) mit den Grenzen textlich bzw. zeichnerisch anzugeben. Hinsichtlich der möglichen Nutzung, sind hier die Grundflächenzahl (GRZ) als auch die Geschossflächenzahl (GFZ) von besonderer Bedeutung, da diese Auskunft über die Mindest- und höchstmögliche Nutzung geben. Auch gemeindeunterschiedliche Vorschriften über Dachneigung, Firstrichtung, Dachziegelfarbe, Art und Höhe der Umzäunung und andere sind möglich.

In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird beschrieben, welche Bauten beispielsweise in "Allgemeinen Wohngebieten - WA" oder in "Mischgebieten - MI" zulässig sind. Ebenso sind hier die höchstzulässigen, baulichen Nutzungen wie die Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl beschrieben.

 

Beispiel für einen Bebauungsplan

Muster Bebauungsplan
WA = Allgemeines Wohngebiet, GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl, o = offene Bauweise, DN = Dachneigung

 

1. Art der baulichen Nutzung

Planzeichen Wsowie W Wohnbaufläche, WS Kleinsiedlungsfläche, WR Reine Wohngebiete,
                                                           WA Allgemeine Wohngebiete, WB Besondere Wohngebiete.

Planzeichen Msowie M Gemischte Bauflächen, MD Dorfgebiete, MI Mischgebiete, MK Kerngebiete.

Planzeichen Gsowie G Gewerbliche Bauflächen, GE Gewerbegebiete, GI Industriegebiete.

Planzeichen Ssowie S Sonderbauflächen, SO WOCH Sondergebiete die der Erholung dienen
                                                (z.B. Wochenendhausgebiete), SO KLINIK Sonstige Sondergebiete (z.B. Klinikgebiete).

Höchstzulässige Anzahl von WohnungenBeschränkung der Zahl der Wohnungen

 

2. Maß der baulichen Nutzung

http://www.code-knacker.de/images/planzeichen/planzeichen_gfz.gif            oder  GFZ 0,7 Geschossflächenzahl als Höchstmaß

http://www.code-knacker.de/images/planzeichen/planzeichen_gfz_vonbis.gif  oder  GFZ 0,5 bis 0,7 Geschossflächenzahl als Mindest- und Höchstmaß

GF 500 m² Geschoßfläche als Höchstmaß

GF 400 m² bis 500 m² Gesch0ssfläche als Mindest- und Höchstmaß

| 3,0 | oder BMZ 3,0 Baumassenzahl

4000 m³ Baumasse mit Volumenangabe in Kubikmeter

0,4 oder GRZ 0,4 Grundflächenzahl

GR 100 m² Grundfläche mit Flächenangabe in Quadratmeter

III      Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (römische Ziffer)

III - V Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß (römische Ziffern)

Zwingende Anzahl der VollgeschosseZwingende Vorgabe (römische Ziffer in einem Kreis)

 

Höhe baulicher Anlagen in ...... m über einem Bezugspunkt:

TH 12,4 m über Gehweg Traufhöhe über Gehweg

FH 53,5 m über NN Firsthöhe über Normalnull

OK 124,5 m über NN Oberkante über Normalnull

OK 116,0 m bis 124,5 m über NN Oberkante von m bis m über Normalnull

Zwingende Höhe ab Oberkante124,5 m über NN Zwingende Höhenvorgabe über Normalnull

 

3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

  o  Offene Bauweise (Gebäude mit seitlichem Grenzabstand, also Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen)

  g Geschlossne Bauweise (Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand.)

nur Einzelhäuser zulässignur Einzelhäuser zulässig             nur Doppelhäuser zulässignur Doppelhäuser zulässig

nur Hausgruppen zulässignur Hausgruppen zulässig            nur Einzel- und Doppelhäuser zulässignur Einzel- und Doppelhäuser zulässig

 

Baulinie (sw und farbig)Baulinie (wenn farbig, kann Linie auch durchgezogen sein)

Baugrenze (sw und farbig)Baugrenze (wenn farbig, kann Linie auch durchgezogen sein)

 

4. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen

Flächen für Gemeinbedarf (sw und farbig)Flächen für Gemeinbedarf

Öffentliche VerwaltungÖffentliche Verwaltungen

SchuleSchule

KircheKirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Soziale EinrichtungSozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Gesundheitliche EinrichtungGesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Kulturelle EinrichtungKulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Sportliche EinrichtungSportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

PostPost

SchutzbauwerkSchutzbauwerk

FeuerwehrFeuerwehr

 

Flächen für Sport- und SpielanlagenFlächen für Sport- und Spielanlagen    SportanlagenSportanlagen    SpielanlagenSpielanlagen

 

5. Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge

Autobahn und autobahnähnliche StraßenAutobahn und autobahnähnliche Straßen

 

Sonstige überörtliche und örtliche HauptverkehrsstraßenSonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen

 

Ruhender VerkehrRuhender Verkehr

 

Bahnanlagen (sw und farbig)Bahnanlagen

 

Straßenbahnen (sw und farbig)Straßenbahnen

 

Seilbahnen (sw und farbig)Seilbahnen

 

Überörtliche Wege und örtliche HauptwegeÜberörtliche Wege und örtliche Hauptwege (z.B. Hauptwanderweg)

 

Umgrenzung der Flächen für den LuftverkehrUmgrenzung der Flächen für den Luftverkehr

 

FlughafenFlughafen     SegelflughafenSegelflughafen     LandeplatzLandeplatz     HubschrauberlandplatzHubschrauberlandeplatz

 

6. Verkehrsflächen

Straßenverkehrsflächen (sw und farbig)Straßenverkehrsflächen

Straßenbegrenzungslinie (sw und farbig)

Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Die Straßenbegrenzungslinie entfällt, wenn sie mit einer Baulinie oder Baugrenze zusammenfällt

 

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (sw und farbig)Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

 

Öffentliche Parkfläche  Öffentliche Parkfläche    FußgängerbereichFußgängerbereich    Verkehrsberuhigter BereichVerkehrsberuhigter Bereich

 

Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen:

? z.B. Einfahrt     Einfahrtsbereichz.B. Einfahrtsbereich     Bereich ohne Ein- und Ausfahrtz.B. Bereich ohne Ein- und Ausfahrt

 

7. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen

Flächensignatur (sw und farbig)Im Bebauungsplan kann die farbige Flächensignatur auch als Randsignatur verwendet werden.

 

ElektrizitätElektrizität   GasGas    FernwärmeFernwärme    WasserWasser   AbwasserAbwasser    AbfallAbfall AblagerungAblagerung

 

Die vorstehenden Zeichen können bei Bedarf durch Buchstaben ergänzt werden.
Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichen zur Kennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellung verwendet werden.

 

8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen

oberirdischoberirdisch       unterirdischunterirdisch

 

9. Grünflächen

Grünflächen (sw und farbig)

Im Bebauungsplan sind Grünflächen als öffentliche oder private Grünflächen besonders zu bezeichnen.
(Im Bebauungsplan kann die Flächensignatur auch als Randsignatur verwendet werden)

ParkanlageParkanlage  DauerkleingärtenDauerkleingärten      SportplatzSportplatz  SpielplatzSpielplatz

ZeltplatzZeltplatz        Badeplatz, FreibadBadeplatz, Freibad  FriedhofFriedhof

 

10. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses

Wasserflächen (sw und farbig)Wasserflächen (Die Flächensignatur kann auch als Randsignatur verwendet werden)

    Hafen (sw und farbig)Zweckbestimmung z.B. Hafen

 

Flächen für die Wasserwirtschaft (sw und farbig)Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses

    Hochwasserrückhaltebecken (sw und farbig)Zweckbestimmung z.B. Hochwasserrückhaltebecken

    Überschwemmungsgebiet (sw und farbig)Zweckbestimmung z.B. Überschwemmungsgebiet

 

Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen (sw und farbig)Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen

    Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung (sw und farbig)Zweckbestimmung z.B. Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung

    Schutzgebiet für Oberflächengewässer (sw und farbig)Zweckbestimmung z.B. Schutzgebiet für Oberflächengewässer

 

11.Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen

Flächen für AufschüttungenFlächen für Aufschüttungen

Flächen für AbgrabungenFlächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen

Bei kleinen Flächen kann die Randsignatur im Flächennutzungsplan entfallen.

 

12. Flächen für die Landwirtschaft und Wald

Flächen für die Landwirtschaft (sw und farbig)Flächen für die Landwirtschaft

Flächen für Wald (sw und farbig)Flächen für Wald

    Zweckbestimmung ErholungswaldZweckbestimmung z.B. Erholungswald

 

13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Umgrenzung von Flächen (sw und farbig)Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, soweit solche

Festsetzungen nicht nach anderen Vorschriften getroffen werden können.

Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen näher zu bestimmen.
 

Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern:

Bäume - Anpflanzungen         Bäume - Anpflanzungen

Sträucher - AnpflanzungenSträucher - Anpflanzungen

Sträucher - AnpflanzungenSonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen

 

Bäume - Erhaltung         Bäume - Erhaltung

Sträucher - ErhaltungSträucher - Erhaltung

Sonstige Bepflanzungen - ErhaltungSonstige Bepflanzungen - Erhaltung

 

Umgrenzung von FlächenUmgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Bäume - Anpflanzungen         Bäume - Anpflanzungen

Sträucher - AnpflanzungenSträucher - Anpflanzungen

Sträucher - AnpflanzungenSonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen

 

Umgrenzung von FlächenUmgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern

Bäume - Erhaltung         Bäume - Erhaltung

Sträucher - ErhaltungSträucher - Erhaltung

Sonstige Bepflanzungen - ErhaltungSonstige Bepflanzungen - Erhaltung

 

Umgrenzung von Schutzgebieten (sw und farbig)Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechtes

NaturschutzgebietNaturschutzgebiet    NationalparkNationalpark    LandschaftsschutzgebietLandschaftsschutzgebiet

NaturparkNaturpark   NaturparkNaturdenkmal   Geschützter LandschaftsbestandteilGeschützter Landschaftsbestandteil

 

14. Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz

Umgrenzung von Erhaltungsbereichen (sw und farbig)Umgrenzung von Erhaltungsbereichen, wenn im Bebauungsplan bezeichnet

Umgrenzung von Gesamtanlagen (sw und farbig)Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensembles), die dem Denkmalschutz unterliegen

EinzelanlagenEinzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen

 

15. Sonstige Planzeichen

Umgrenzung Abwasserbeseitigung (sw und farbig)Umgrenzung der Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist

Mindestmaße für die Größe, Breite und Tiefe von Baugrundstücken und Höchstmaße für Wohnbaugrundstücke:

Mindest-/Höchstgröße   F mind./höchst.    z.B. F mind./höchst. 1000m²

Mindest-/Höchstbreite   b mind./höchst.    z.B. b mind./höchst. 20m

Mindest-/Höchsttiefe      t mind./höchst.     z.B. t mind./höchst. 60m

Umgrenzung Nebenanlagen (sw und farbig)Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

St Stellplätze  Ga Garagen  GSt Gemeinschaftsstellplätze  GGa Gemeinschaftsgaragen   SpielplatzSpielplatz

HotelBesonderer Nutzungszweck von Flächen, der durch besondere städtebauliche Gründe erforderlich wird

 

GehwegMit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen      Gehwegbei schmalen Flächen

 

Umgrenzung der Flächen für NutzungsbeschränkungenUmgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

 

Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:

UmgrenzungUmgrenzung der Gebiete, in denen bestimmte, die Luft erheblich verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen

UmgrenzungUmgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind

                Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen

 

Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich:

AufschüttungAufschüttung        AbgrabungAbgrabung        StützmauerStützmauer

 

Höhenlage bei Festsetzungen:

     z.B.  OK  Position  (Oberkante)      Gehweg 124,5 m ü. NN

     z.B.  UK  Position  (Unterkante)      Brücke 116,0 m ü. NN

 

UmgrenzungUmgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind

Umgrenzung der Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Materialien bestimmt sind

 

UmgrenzungUmgrenzung der für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind

Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind

 

Im Flächennutzungsplan kann nachstehendes Zeichen zur Kennzeichnung der Lage ohne Flächendarstellung verwendet werden. Lage im Flächennutzungsplan

 

Grenze GeltungsbereichGrenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

 

AbgrenzungAbgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z.B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes
             der Nutzung innerhalb eines Baugebietes

Die oben genannten Planzeichen können ergänzt werden, soweit dies zur eindeutigen Darstellung des Planinhalts erforderlich ist.

 

 

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