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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/2372/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Anpassung des Bebauungsplans Campus Firmanei, UB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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20.06.2013
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschluss :
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) die abweichende Darstellungen des Bebauungsplans Nr. 2/4 Campus Firmanei, Universitätsbibliothek wird der Vorlage, welche den Stadtverordneten während des Satzungsbeschlusses vorgelegt wurde und somit Ausgangspunkt der Beschlusslage war, angepasst.
2.) entsprechend der Vorgabe für Planzeichenverordnung soll im oben aufgeführten Bebauungsplan Nr. 2/4 das vorgesehene Zeichen für Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale) mit dem richtigen Zeichen dargestellt werden, aktuell richtig ist aber: .
3.) während der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften tagt hängen die jeweiligen Bebauungspläne, welche Gegenstand der Beratung/en sind, als Kopie vom Original aus.
Sachverhalt
Begründung:
Um spätere Irritationen vorzubeugen, sollte die unterschiedlichen fehlerhaften Darstellung schnellst möglichst korrigiert werden. Die Vorgaben für Planzeichenverordnung kann dem Baugesetzbuch (BauGB) entnommen werden. Ähnlich wie im Gestaltungsbeirat der Universitätsstadt Marburg, sollen die zu beratenden Projekte an den Wänden für alle sichtbar aushängen, so können frühzeitig Abweichungen festgestellt werden.
.Halise Adsan Tanja Bauder Henning Köster Jan Schalauske
Anlage:
PLANZEICHEN IN BEBAUUNGSPLÄNEN
Entsprechend den Vorgaben der Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90, sollen in Bauleitplänen sowie Bebauungsplänen einheitliche Zeichen verwendet werden. Damit ist es möglich, Interessierten oder Bauherren über baurechtliche Vorschriften der Gemeinde in einem bestimmten Baugebiet verbindlich zu informieren.
Hierzu werden in katasteramtliche Karten im Maßstab 1:500 bis 1:1000 entsprechende Angaben über die Nutzungsmöglichkeiten vorgenommen. Neben baulichen Anlagen wie Straßen oder Wege sind auch die Geländehöhe (NN), die individuell vergebenen Flurstücksnummern, kurz Fl.-Nr., oder Parzellen (diese sind oder werden im Grundbuch eingetragen und dienen der Identifikation der einzelnen Grundstücke) mit den Grenzen textlich bzw. zeichnerisch anzugeben. Hinsichtlich der möglichen Nutzung, sind hier die Grundflächenzahl (GRZ) als auch die Geschossflächenzahl (GFZ) von besonderer Bedeutung, da diese Auskunft über die Mindest- und höchstmögliche Nutzung geben. Auch gemeindeunterschiedliche Vorschriften über Dachneigung, Firstrichtung, Dachziegelfarbe, Art und Höhe der Umzäunung und andere sind möglich.
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird beschrieben, welche Bauten beispielsweise in "Allgemeinen Wohngebieten - WA" oder in "Mischgebieten - MI" zulässig sind. Ebenso sind hier die höchstzulässigen, baulichen Nutzungen wie die Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl beschrieben.
Beispiel für einen Bebauungsplan
WA = Allgemeines Wohngebiet, GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl, o = offene Bauweise, DN = Dachneigung
1. Art der baulichen Nutzung
sowie W Wohnbaufläche, WS Kleinsiedlungsfläche, WR Reine Wohngebiete,
WA Allgemeine Wohngebiete, WB Besondere Wohngebiete.
sowie M Gemischte Bauflächen, MD Dorfgebiete, MI Mischgebiete, MK Kerngebiete.
sowie G Gewerbliche Bauflächen, GE Gewerbegebiete, GI Industriegebiete.
sowie S Sonderbauflächen, SO WOCH Sondergebiete die der Erholung dienen
(z.B. Wochenendhausgebiete), SO KLINIK Sonstige Sondergebiete (z.B. Klinikgebiete).
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
2. Maß der baulichen Nutzung
oder GFZ 0,7 Geschossflächenzahl als Höchstmaß
oder GFZ 0,5 bis 0,7 Geschossflächenzahl als Mindest- und Höchstmaß
GF 500 m² Geschoßfläche als Höchstmaß
GF 400 m² bis 500 m² Gesch0ssfläche als Mindest- und Höchstmaß
| 3,0 | oder BMZ 3,0 Baumassenzahl
4000 m³ Baumasse mit Volumenangabe in Kubikmeter
0,4 oder GRZ 0,4 Grundflächenzahl
GR 100 m² Grundfläche mit Flächenangabe in Quadratmeter
III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (römische Ziffer)
III - V Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß (römische Ziffern)
Zwingende Vorgabe (römische Ziffer in einem Kreis)
Höhe baulicher Anlagen in ...... m über einem Bezugspunkt:
TH 12,4 m über Gehweg Traufhöhe über Gehweg
FH 53,5 m über NN Firsthöhe über Normalnull
OK 124,5 m über NN Oberkante über Normalnull
OK 116,0 m bis 124,5 m über NN Oberkante von m bis m über Normalnull
124,5 m über NN Zwingende Höhenvorgabe über Normalnull
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
o Offene Bauweise (Gebäude mit seitlichem Grenzabstand, also Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen)
g Geschlossne Bauweise (Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand.)
nur Einzelhäuser zulässig nur Doppelhäuser zulässig
nur Hausgruppen zulässig nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Baulinie (wenn farbig, kann Linie auch durchgezogen sein)
Baugrenze (wenn farbig, kann Linie auch durchgezogen sein)
4. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen
Flächen für Gemeinbedarf
Öffentliche Verwaltungen
Schule
Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Post
Schutzbauwerk
Feuerwehr
Flächen für Sport- und Spielanlagen Sportanlagen Spielanlagen
5. Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge
Autobahn und autobahnähnliche Straßen
Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen
Ruhender Verkehr
Bahnanlagen
Straßenbahnen
Seilbahnen
Überörtliche Wege und örtliche Hauptwege (z.B. Hauptwanderweg)
Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr
Flughafen Segelflughafen Landeplatz Hubschrauberlandeplatz
6. Verkehrsflächen
Straßenverkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Die Straßenbegrenzungslinie entfällt, wenn sie mit einer Baulinie oder Baugrenze zusammenfällt
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Öffentliche Parkfläche Fußgängerbereich Verkehrsberuhigter Bereich
Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen:
? z.B. Einfahrt z.B. Einfahrtsbereich z.B. Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
7. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
Im Bebauungsplan kann die farbige Flächensignatur auch als Randsignatur verwendet werden.
Elektrizität Gas Fernwärme Wasser Abwasser Abfall Ablagerung
Die vorstehenden Zeichen können bei Bedarf durch Buchstaben ergänzt werden.
Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichen zur Kennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellung verwendet werden.
8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen
oberirdisch unterirdisch
9. Grünflächen
Im Bebauungsplan sind Grünflächen als öffentliche oder private Grünflächen besonders zu bezeichnen.
(Im Bebauungsplan kann die Flächensignatur auch als Randsignatur verwendet werden)
Parkanlage Dauerkleingärten Sportplatz Spielplatz
Zeltplatz Badeplatz, Freibad Friedhof
10. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
Wasserflächen (Die Flächensignatur kann auch als Randsignatur verwendet werden)
Zweckbestimmung z.B. Hafen
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
Zweckbestimmung z.B. Hochwasserrückhaltebecken
Zweckbestimmung z.B. Überschwemmungsgebiet
Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen
Zweckbestimmung z.B. Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung
Zweckbestimmung z.B. Schutzgebiet für Oberflächengewässer
11.Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen
Flächen für Aufschüttungen
Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen
Bei kleinen Flächen kann die Randsignatur im Flächennutzungsplan entfallen.
12. Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Flächen für die Landwirtschaft
Flächen für Wald
Zweckbestimmung z.B. Erholungswald
13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, soweit solche
Festsetzungen nicht nach anderen Vorschriften getroffen werden können.
Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen näher zu bestimmen.
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern:
Bäume - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen
Sonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen
Bäume - Erhaltung
Sträucher - Erhaltung
Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Bäume - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen
Sonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
Bäume - Erhaltung
Sträucher - Erhaltung
Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung
Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechtes
Naturschutzgebiet Nationalpark Landschaftsschutzgebiet
Naturpark Naturdenkmal Geschützter Landschaftsbestandteil
14. Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz
Umgrenzung von Erhaltungsbereichen, wenn im Bebauungsplan bezeichnet
Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensembles), die dem Denkmalschutz unterliegen
Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen
15. Sonstige Planzeichen
Umgrenzung der Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist
Mindestmaße für die Größe, Breite und Tiefe von Baugrundstücken und Höchstmaße für Wohnbaugrundstücke:
Mindest-/Höchstgröße F mind./höchst. z.B. F mind./höchst. 1000m²
Mindest-/Höchstbreite b mind./höchst. z.B. b mind./höchst. 20m
Mindest-/Höchsttiefe t mind./höchst. z.B. t mind./höchst. 60m
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
St Stellplätze Ga Garagen GSt Gemeinschaftsstellplätze GGa Gemeinschaftsgaragen Spielplatz
Besonderer Nutzungszweck von Flächen, der durch besondere städtebauliche Gründe erforderlich wird
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen bei schmalen Flächen
Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
Umgrenzung der Gebiete, in denen bestimmte, die Luft erheblich verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich:
Aufschüttung Abgrabung Stützmauer
Höhenlage bei Festsetzungen:
z.B. OK (Oberkante) Gehweg 124,5 m ü. NN
z.B. UK (Unterkante) Brücke 116,0 m ü. NN
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind
Umgrenzung der Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Materialien bestimmt sind
Umgrenzung der für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Im Flächennutzungsplan kann nachstehendes Zeichen zur Kennzeichnung der Lage ohne Flächendarstellung verwendet werden.
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z.B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes
der Nutzung innerhalb eines Baugebietes
Die oben genannten Planzeichen können ergänzt werden, soweit dies zur eindeutigen Darstellung des Planinhalts erforderlich ist.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen