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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/2380/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marion Messik (Nr. 12 05/2013)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.05.2013
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Sachverhalt
Die Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg vom 01. Januar 2003 sieht keine Regelungen für Haushalte mit Wickelkindern vor. Die in Marburg zur Verfügung stehenden Volumina für Restabfall sind auch nach Prüfung großzügig bemessen, so dass keine Benachteiligung für diesen Personenkreis besteht. Je Einwohner werden für die Entsorgung entsprechend § 11 Abs. 3 der Abfallsatzung maximal je 40 l Behältervolumen zur Verfügung gestellt. Wegen der vorgegebenen Behältergrößen sind Auf- und Abrundungen des Behältervolumens vorzunehmen. Zwischenwerte des zu beanspruchenden Behältervolumens und der durch die Gefäßgrößen vorgegebenen tatsächlichen Zuteilungsmöglichkeiten sind bis zur Hälfte auf das nächst größere Gefäßvolumen aufzurunden (Bsp.: 4 Personen 120 l-Gefäß, 5 Personen 240 l-Gefäß).
Faktisch bedeutet dies in der Regel ein Restmüllvolumen von > 40/Liter/Abfuhrintervall (14-täglich/4-wöchentlich) Ausnahme bei 4 Personenhaushalten:
1 Personenhaushalt: 120 Liter/Person
2 Personenhaushalt: 60 Liter / Person
3 Personenhaushalt: 40 Liter/Person
4 Personenhaushalt: 30 Liter / Person
5 Personenhaushalt: 48 Liter/Person
6 Personenhaushalt: 40 Liter / Person
Sozialklausel
Ab dem 3. Kind sind Familien in Marburg von weiteren Mehrkosten befreit.
Härtefallregelung
Auf Antrag wird aber eine Härtefallregel für inkontinente Erwachsene ermöglicht. Hier können großzügigere Volumina zur Verfügung gestellt werden, da es sich bei diesen Fällen um eindeutige Ausnahmen handelt.
Abfallsäcke oder umweltfreundlichere Windelsysteme
Die Frage der Windelsäcke war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr. Dieser hatte sich mehrheitlich am 13. Mai 1998 gegen Windelsäcke (kostenlose Abfallsäcke) und für die ökologisch sinnvollere Alternative der Bezuschussung von Windelverleihsystemen ausgesprochen. Ergänzend hierzu hatte der Magistrat in der Sitzung vom 18.02.2002 einstimmig beschlossen, neben Windeldiensten auch die Haushalte zu fördern, die Mehrwegwindeln im Selbstwaschsystem nutzen: Personen, die ein Windelverleih- oder Windelwaschsystem einsetzen und dies nachwiesen können, erhalten seitdem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 75 Euro.