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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0478/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreies Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Dezernat I - Oberbürgermeister
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Herr Greib
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
30.08.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.08.2002
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgendes zu beschließen:
1. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie
Konzerten, Theatervorstellungen o. a. sind die Plätze für Rollstuhlfahrer und
deren Begleitperson nicht getrennt, wenn die Tickets im Vorverkauft erworben
werden.
2. In
Einladungen der Stadt, aber auch bei Publikationen von Veranstaltungshinweisen,
soll immer vermerkt werden, ob ein Haus bzw. eine Veranstaltung barrierefrei zu
erreichen ist.
3. Die
Sauberkeit und der freie Zugang zu den Behindertentoiletten ist sicher zu
stellen. Sie sollen einheitlich mit dem Darmstädter Schlüssel"
(Bundeseinheitlicher Schließzylinder) zu öffnen sein.
4. Wahllokale
sollen möglichst barrierefrei zugänglich sein.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Behindertenverbände haben mich im Rahmen der Kampagne Aktion Grundgesetz"
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Stadt Marburg im Interesse
aller Behinderten der Erklärung Die Stadt und die Behinderten",
Barcelona, März 1995 anschließt.
Da die
Stadt Marburg seit vielen Jahren um ihre behinderten Mitbürgerinnen und
Mitbürger besonders bemüht ist, sollte es möglich sein, erste Schritte auf dem
Weg zur kompletten Annahme der Erklärung einzuleiten. Um die Aktion anzustoßen
habe ich zunächst vier Ziele formuliert. Weitere sollen in Zukunft folgen. Zur
Information habe ich die Erklärung von Barcelona" beigefügt. Die
einzelnen Ämter sollen bei der Umsetzung der Schritte prüfen, inwieweit
Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit
Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Umfeld durch das Land
gewährt werden können.
Dietrich
Möller
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