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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0480/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:

 

HSt. 6120/9355 „Erstellung Stadtkarte“           5.000 €

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 6900/9360 „Deichsanierung“

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Vergütung für die Erstellung der Stadtkarte wurde durch Vertrag vom Dezember 2000 an die Entwicklung des Lebenshaltungsindex’ gekoppelt.

 

Für das Jahr 2001 wurde ursprünglich mit einer Indexsteigerung von 0,7 % kalkuliert. Tatsächlich betrug die Steigerung aber 2,4 % nach den im Mai 2002 veröffentlichten Zahlen.

 

Die Differenz ergibt 5.000 €, die jetzt noch auszugleichen sind.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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