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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2493/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ab welcher Größe fallen Baumscheiben oder Grünflächen in den allgemeinen Pflegeauftrag für Grünflächen durch den DBM?

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Sachverhalt

DBM ist allgemein zuständig für die Pflege der städtischen Grünflächen und Baumscheiben, unabhängig von deren Größe.

 

Eine Ausnahme hiervon bilden die Grünflächen und Baumscheiben, die unter die „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg" fallen. Bei diesen Flächen liegt die Unterhaltungspflicht bei den Anwohnern.

 

Einige Baumscheiben und Grünflächen wurden von der Stadt gärtnerisch angelegt. Hier erfolgt die Pflege auch durch DBM.

 

Darüber hinaus gibt es Flächen, die von Anwohnerinnen/Anwohnern gepflegt werden. Dies ist durch Patenschaftsverträge geregelt.

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