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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2499/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Oktobersitzung 2012 wurde bereits eine kleine Anfrage von mir bezüglich der Straßenbeleuchtung gestellt. Ist es nicht möglich, die Straßenbeleuchtung schon bei 40 Lux und jede zweite Straßenlaterne in Nebenstraßen schon um 23 Uhr auszuschalten?

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Sachverhalt

Wie schon im Oktober 2012 beantwortet liegt die Einschalt- bzw. Ausschaltzeit der Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen 30 und 70 Lux.

 

Die Streuung der Lichtstärke liegt an den jeweiligen Wetterverhältnissen, insbesondere am Einfallwinkel des Lichtes zu Messpunkt und Lichtsensor des Dämmerungsschalters.

Da im Stadtgebiet die Lichtverhältnisse durch die zum Teil enge Bebauung noch viel dunkler erscheinen, ist aus der Erfahrung heraus eine niedrigere Einstellung als ca. 40 Lux im Mittel nicht zu empfehlen.

 

Eine Umstellung von 23:30 Uhr auf 23:00 Uhr der Nachtabschaltung für jede zweite Leuchte in den Nebenstraßen ist nach DIN 13201 mit der Forderung der gleichmäßigen Lichtverteilung kritisch zu sehen. Die Entscheidung hierfür liegt in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht beim Magistrat der Stadt Marburg.

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