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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der BfM - VO/2517/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der gelbe Sack wird durch die Einführung der Wertstofftonne in Marburg abgelöst.

 

  1. Da der Inhalt der Wertstofftonne sich im Besitz der Bürgerinnen und Bürger befindet und einen nicht unbeachtlichen Wert darstellt, soll der Magistrat den Verkauf des Inhaltes der Wertstoffe bundesweit ausschreiben und dafür Sorge tragen, dass die Erlöse den Bürgerinnen und Bürgern zukommen.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Die Wertstofftonne bietet im Vergleich zum gelben Sack (Duales System Deutschland) große Vorteile. Neben dem Wegfall der fragilen Tüten können in der Wertstofftonnen darüber hinaus neben gebrauchten Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen auch stoffgleiche Nichtverpackungen wie Haushaltsgegenstände und kleine Elektrogeräte gesammelt werden. Dies hat auch zum Vorteil, dass der Restmüll nicht nur entlastet, sondern auch sortenreiner weiterverarbeitet werden kann. Die gelben Säcke würden zu den Abholzeiten aus dem Stadtbild verschwinden und bieten Nagetieren und Randalierern keine Angriffsfläche mehr.

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung erleichtert die Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen und stellt somit die Grundlage für die Einführung einer Wertstofftonne dar.

Mit Müll wird Geld gemacht! Mit Verpackungen, die der Verbraucher beim Erwerb eines Produktes neben dem Inhalt mit bezahlt. Mit dem Erwerb von Lizenzen für den Grünen Punkt durch die Hersteller. Und schließlich und endlich mit der Wiederverwertung, sprich Recycling von Müll. Dass bei der derzeitigen und weiter zunehmenden Verknappung von Rohstoffen das Recycling ein wichtiger Bestandteil in der Bereitstellung von Rohstoffen darstellt, sei an dieser Stelle unumstritten. Fakt ist aber, dass aus Müll Kapital geschlagen wird.

Dieses Kapital steht in Mülltonnen an der Straße. Auch wenn die Tonne in der Regel einem Entsorgerbetrieb gehört, gehört der Inhalt den Bürgerinnen und Bürgern.

Hierzu einen Auszug aus dem Gutachten „Eigentum an Verpackungsmüll“, das am 07.07.2013 in Berlin vorgestellt wurde.

Entscheidend für den Übergang des Eigentums an den Verpackungsabfällen zu Gunsten der Entsorger ist der erkennbare Wille des Verbrauchers, das Eigentum aufzugeben. Wille des Verbrauchers ist es in diesem Zusammenhang, seinen Abfall demjenigen zu überlassen, der im Einklang mit den hierfür maßgeblichen rechtlichen Regelungen entsorgt und aufbereitet. Dabei ist die Entscheidung des Verbrauchers, seinen Abfall in ein Erfassungssystem wie beispielsweise die Gelbe Tonne zu geben, so zu verstehen, dass er das Eigentum an den Verpackungsmaterialien dem Entsorger übertragen möchte.“

 

Altpapier wird zu Geld gemacht (1 kg/ 6 CENT), mit Biomüll werden Biogasanlagen gewinnbringend betrieben und der Inhalt der gelben Säcke wird zu Rohstoffen recycelt.

Der Inhalt der Wertstofftonne wird ungleich wertvoller sein, da Handys, kleine Haushaltsgeräte und auch Töpfe und Pfannen ihren Weg in diese Tonne nehmen dürfen. Da der Landkreis Marburg / Biedenkopf weder auf eine Abnahme der Wertstofftonne noch auf eine Rückvergütung des Inhaltes eingestellt ist, macht es Sinn, die rückvergütende Abnahme bundesweit in Sinne der Bürgerinnen und Bürger auszuschreiben. Dieser Weg wäre außergewöhnlich, könnte aber Vorbildfunktion für viele Städte in Deutschland sein

 

Andrea Suntheim-Pichler

 

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