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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/2545/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzug des Haushaltsplans 2013
hier: Halbjahresbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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27.08.2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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30.08.2013
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Sachverhalt
Begründung
Die Steuerung des Produkthaushalts soll gem. § 10 Abs. 3 GemHVO über Ziele und die dazugehörigen Kennzahlen erfolgen.
Damit die Stadtverordnetenversammlung auch unterjährig einen Einblick in die Haushaltswirtschaft erhält, sieht § 28 Abs. 1 GemHVO vor, dass die Stadtverordnetenversammlung mehrmals im Jahr über den Haushaltsvollzug zu unterrichten ist.
Diesem Erfordernis ist bisher durch den vierteljährig erstellten Budgetbericht nachgekommen worden.
Ergänzend wird daher für den Haushaltsplan 2013 ein Halbjahresbericht vorgelegt, der die wesentlichen Eckwerte zum Vollzug des Haushalts 2013 enthält. Dieser Bericht soll regelmäßig zum 30. Juni eines jeden Haushaltsjahres erstellt und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Egon Vaupel
Ausdruck vom: 06.08.2013
Seite: 2/1